Ratgeber Selbständigkeit

Sinnvolle Versicherungen bei der Existenzgründung

Mittwoch, 01. Feb 2012, 09:00
Auf dem Weg in die Selbständigkeit müssen sich Existenzgründer auch durch den Versicherungsdschungel kämpfen. Hier stehen die verschiedensten Policen zur Verfügung. Doch nicht jede davon ist sinnvoll. Eine Krankenversicherung, ob gesetzlich oder privat, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Betriebshaftpflicht sind jedoch unbedingt notwendig.
Viele Existenzgründer stehen vor der Frage, welche Versicherungen wirklich gebraucht werden.

Viele Existenzgründer stehen vor der Frage, welche Versicherungen wirklich gebraucht werden.

Der Weg in die Selbständigkeit ist ein steiniger. Er birgt viele unternehmerische Risiken, die keine Versicherung abfedern kann. Existenzgründer sollten aber dennoch vorsorgen – nämlich gegen Schäden, die die Arbeit im Unternehmen beeinträchtigen würden. Auch die persönliche Absicherung zum Beispiel gegen Krankheit und für das Alter sind wichtig. Aber welche Versicherungen machen in diesem Fall Sinn und welche kann man sich gegebenfalls sparen? Schließlich müssen Gründer vorsichtig mit ihrem Startkapital und den laufenden Kosten der neuen Firma umgehen und haben nichts zu verschenken.

Selbständige sollten Schadenswahrscheinlichkeit abwägen

Die Angebotspalette an Versicherungen, deren Grundidee die Abwälzung der Risiken auf die Versicherungen gegen Geld ist, ist riesig. Bevor man Policen abschließt, sollte man also überlegen, welche Risiken versichert werden sollten und welche man im Ernstfall vielleicht selbst tragen kann. Bei den Überlegungen muss neben der Schadenswahrscheinlichkeit und dem dann eintretenden Ausmaß des Schadens natürlich auch die eigene private Situation kalkuliert werden.

Faustregel: Versichern Sie große Risiken und tragen Sie kleine Risiken lieber selbst. So geben Sie nicht unnötig viel Geld für Versicherungen aus.

Die wichtigsten Versicherungen für Existenzgründer im Überblick:

Art der VersicherungEmpfehlung
Krankenversicherungunbedingt notwendig
Rentenversicherungnotwendig, je eher desto besser
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)unbedingt notwendig, da das Risiko unbegrenzt ist und es zu einer Existenzgefährdung kommen kann
Private Unfallversicherungsinnvolle Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Betriebshaftpflichtunbedingt notwendig, da das Risiko unbegrenzt ist und es zu einer Existenzgefährdung kommen kann
freiwillige Arbeitslosenversicherungsinnvoll
Rechtsschutzversicherungabhängig von der Art des Unternehmens, wird aber grundsätzlich immer wichtiger

Berufsunfähigkeit und Unfallversicherung wichtig

Unbedingt notwendig ist für Existenzgründer der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Sie ist wichtiger als eine Unfallversicherung, weil die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit Krankheiten sind und nicht Unfälle. Wer über eine BU verfügt, erhält eine monatliche Rente, wenn man seinem bisher ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann. Die private Unfallversicherung ist eine Ergänzung, wenn eine Invalidität durch einen Unfall eingetreten ist.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung ist sinnvoll

Selbständige können sich auch weiterhin freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • der Antragsteller muss vor Aufnahme ihrer selbständigen Tätig innerhalb der vergangenen 24 Monate mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben
  • der Antragsteller muss unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit eine Entgeltersatzleistung (z.B. Arbeitslosengeld) bezogen haben. Die Dauer spielt keine Rolle.
  • Antragsteller dürfen nicht zum Personenkreis gehören, der grundsätzlich versicherungsfrei ist (z.B. Beamte, Richter, Soldaten)

Krankenversicherung für Existenzgründer

Eine der ersten Fragen, die sich Selbständige jedoch stellen sollten, betrifft die Krankenversicherung. Hier steht sowohl die private als auch die gesetzliche Krankenversicherung für Existenzgründer zur Verfügung. Welches für jeden Einzelnen die beste Option ist, darauf gibt es keine pauschale Antwort. Um sich diese Frage selbst zu beantworten, sollte man sich die grundlegendsten Unterschiede beider Varianten vor Augen führen:

GKVPKV

Familienversicherung

Angehörige ohne Eigeneinkommen (z.B. Kinder) sind beitragsfrei mitversichert

Für Angehörige wird für jede Person ein separater Beitrag fällig

Beitrag

prozentual vom Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze

abhängig vom persönlichen Krankheitsrisiko (Alter, Beruf, Gesundheitszustand)

Leistungen

einige Leistungen (z.B. rezeptpflichtige Arzneimittel, Sehhilfen, Zahnersatz) werden nicht oder nur teilweise bezahlt

Leistungsumfang kann im Vertrag selbst bestimmt werden

Wechsel

nach 18 Monaten Mitgliedschaft kann man seinen GKV-Anbieter oder zur PKV wechseln, wenn kene Zusatzversicherungen bestehen

Wechsel zu einem anderen PKV-Tarif möglich, Altersrückstellungen müssen jedoch berücksichtigt werden;

Wechsel zurück in die GKV kaum möglich

Weiterhin sollte bedacht werden, dass Privatversicherte nicht selten bevorzugt bei niedergelassenen Ärzten und im Krankenhaus behandelt werden. Außerdem ist die gesetzliche Krankenversicherung abhängig vom Sozialgesetzbuch. Das heißt, dass die Politik die Leistungen jederzeit beschränken kann.

Künstler und Publizisten sind pflichtversichert

Selbständige und Freiberufler können in der Regel unabhängig von ihrem Einkommen zwischen PKV und GKV frei entscheiden. Dies gilt allerdings nicht für freiberufliche Künstler und Publizisten. Diese sind bis zur Versicherungspflichtgrenze über die Künstlersozialkasse in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Existenzgründer können freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen

Für Existenzgründer, die sich für die private Krankenversicherung entscheiden, besteht ebenfalls keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ausnahmen bilden hier:

  • Handwerker
  • Hebammen
  • Lehrer
  • Künstler und Publizisten

Die Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung, die man sich während der Zeit als Arbeitnehmer erworben hat, bleiben allerdings erhalten. Selbständige können auch weiterhin freiwillig Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund abführen. Für sie gelten die Mindestbeträge für freiwillig Versicherte (78,40 Euro pro Monat). Gleiches gilt auch für die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland.

Private Vorsorge für das Alter

Wer sich gegen die freiwilligen Beiträge in die gesetzliche Pflege- und Rentenversicherung entscheidet, sollte privat vorsorgen. Die Riester-Rente steht für Selbständige allerdings nicht zur Verfügung. Staatlich gefördert wird für Existenzgründer jedoch die Basis-Rente, oder auch Rürup-Rente genannt. Sie entspricht im wesentlichen den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente, ist aber nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Die Rürup-Rente beinhaltet allerdings kein Kapitalwahlrecht. Der angesparte Betrag darf hier nicht in einer Summe ausgezahlt werden. Wer sich diese Option offen lassen möchte, sollte eine klassische private Rentenversicherung bevorzugen.

Etliche Haftpflichtversicherungen stehen zur Auswahl

Um das eigene Unternehmen vor Verlusten durch Schäden, die durch mangelnde Qualifikation von Mitarbeitern oder Fahrlässigkeit entstehen, zu schützen, werden zahlreiche verschiedene Versicherungen angeboten. Die allerwichtigsten sind sicherlich die Betriebshaftpflichtversicherung und die Berufshaftpflicht. Die Betriebshaftpflicht, die nicht zu verwechseln ist mit der Privathaftpflicht, tritt bei Schadensansprüchen von zum Beispiel Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern ein, während die Berufshaftpflicht vor finanziellen Folgen eines Berufsversehens (falsche Beratung, Begutachtung) schützt. Letztgenannte ist demnach besonders für selbständige Dienstleister sinnvoll. Desweiteren gibt es Produkthaftpflicht- (Haftung für Produktmängel), Umwelthaftpflicht- (Schutz vor Ansprüchen durch Umweltschäden) oder die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, die selbstverständlich auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge Pflicht ist.

Weitere betriebliche Versicherungen nicht für jeden sinnvoll

Neben den genannten Haftpflichtversicherungen, die für Existenzgründer teilweise unabdingbar sind, gibt es noch eine große Anzahl von weiteren betrieblichen Versicherungen. Diese kommen nicht für jeden Selbständigen in Frage, sollten aber zumindest in Betracht gezogen werden. Dazu zählen zum Beispiel die Elektronikversicherung beziehungsweise spezielle Computerversicherungen, Maschinen- und Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung, Transportversicherung, Ausstellungsversicherung, Versicherung von Forderungsausfällen, Rechtsschutzversicherung, Betriebskostenversicherung oder Arbeitsausfallversicherung.

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