PKV-Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft gemäß VVG §204

Private Krankenversicherung Tarifwechsel
Wer kein Geld zu verschenken hat, sollte über einen Tarifwechsel innerhalb der PKV nachdenken

Teurer werdende Beiträge in der PKV lassen Privatversicherte verzweifeln. Dass es eine ganz einfache Lösung für dieses Problem gibt, wissen viele gar nicht. Mit einem PKV-Tarifwechsel innerhalb der eigenen Versicherungsgesellschaft lassen sich bis zu 50 Prozent sparen, ohne Leistungen einzubüßen. Doch es gibt einiges zu beachten.

Private Krankenversicherungen sträuben sich häufig, Altkunden in neuere und dadurch günstigere Tarife umzubuchen. Grund ist, dass den Unternehmen dadurch oft finanzielle Nachteile entstehen. Gängige Praxis bei vielen Gesellschaften ist es daher, Versicherten mit Tarifwechselwunsch den Basistarif zu empfehlen. Doch gesetzlich stehen andere Möglichkeiten offen.

Möglichkeiten zur Tarifoptimierung für privat Versicherte

Um den steigenden Beitragskosten zu entkommen, gibt es einen sehr effektiven Weg – nämlich die Möglichkeit des Tarifwechsels innerhalb der PKV. Jeder Versicherte hat nach Paragraph 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) das Recht, einen günstigeren Tarif mit den selben Leistungen in der eigenen Versicherungsgesellschaft abzuschließen – und das unter Mitnahme bereits erworbener Rechte (Altersrückstellung, Gesundheitzustand etc.). Damit umgehen Sie die teilweise starke Überalterung ("Vergreisung") vieler Tarife, die schon lange am Markt sind (siehe Abbildung).

Der Effekt der "Vergreisung" vieler Tarife

Tarifwechsel - Vergreisung der Tarife

Je länger Sie in Ihrem Tarif privat versichert sind und je mehr Beiträge Sie zahlen, desto größer ist die Optimierungschance und das individuelle Einsparpotenzial durch den Tarifwechsel. Das können mehrere tausend Euro jährlich sein. Ein Tarifwechsel ist in der Regel dem Verlassen der PKV vorzuziehen, wenn Sie seit mindestens fünf Jahren Kunde sind.

Lassen Sie sich nicht von folgenden Behauptungen Ihrer Versicherung irritieren:

  • nur gegen Gesundheitsprüfung
  • kleinere Beiträge und vergleichbarer Versicherungsschutz unvereinbar
  • Tarif nur für bestimmte Jahrgänge zu haben
  • Tarif nur für Neukunden offen
  • nur gegen Risikozuschlag

Denn all das stimmt nicht. Die Allianz scheiterte 2010 mit solch einem Fall vor Gericht. Der Kunde bekam Recht und durfte in einen günstigeren Tarif wechseln.

50 Prozent Ersparnis sind keine Seltenheit

In einen günstigeren Tarif wechseln kann der Kunde im Grunde, so oft er möchte. Bis zu 50 Prozent Ersparnis werden häufig erreicht. Durchschnittlich zahlen Kunden, die den Tarifwechsel bereits vollzogen haben, 2.000 bis 2.500 Euro pro Jahr weniger. Laut Stiftung Warentest lassen sich in Einzelfällen sogar bis zu 500 Euro monatlich einsparen. Beim Tarifwechsel-Wunsch stellt sich aber neben dem undurchsichtigen Dickicht des Tarifdschungels noch eine weitere Schwierigkeit ein: Selten gibt es dieselben Leistungszusagen bei zwei verschiedenen Tarifen.

Unverbindliche Fallbeispiele zur Beitragsoptimierung:

Tarifwechsel - Beispieltarife
Tarifwechsel PKV Beratung

Völlig problemlos ist ein Wechsel zu einem anderen Tarif, der genauso viel leistet wie der alte. Beinhaltet der billigere ins Auge gefasste Tarif jedoch mehr Leistungen, darf die Versicherungsgesellschaft für die Mehrleistung – und zwar nur dafür – eine neue Gesundheitsprüfung verlangen oder einen Risikozuschlag erheben. Wer eine Gesundheitsprüfung scheut oder diese nicht besteht, kann jedoch auf die Mehrleistung verzichten. Dann bleibt in dem neuen, günstigeren Tarif quasi der alte Leistungsumfang bestehen.

 
Checkliste

Voraussetzungen für den Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft

Der Wechsel in einen Neutarif bei der bestehenden Versicherung verspricht hohe Einspareffekte. Doch für diesen Schritt sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Private Krankenvollversicherung
  • Vertrag besteht seit rund fünf Jahren oder länger bei dieser Versicherungsgesellschaft

Für folgende Personen lohnt der Tarifwechsel besonders:

  • Versicherte mit geringer Selbstbeteiligung
  • Kunden von fusionierenden Unternehmen
  • Rentner, denn diese bezahlen sehr häufig zu hohe Beiträge
  • Frauen, die durch Unisex in der PKV günstiger wegkommen

Alternative: Wechsel in ein anderes Unternehmen. Vergleich anderer PKV-Angebote

Wechselmöglichkeit für Personen ab 55 und Rentner

Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung gehen insbesondere für Rentner mit großen finanziellen Herausforderungen einher, denn ältere Menschen verfügen in der Regel über weniger Geld als während ihrer berufstätigen Zeit. Um die Belastung der monatlichen Beitragszahlungen zu reduzieren und sich einen größeren finanziellen Spielraum zu verschaffen, gibt es theoretisch zwei Möglichkeiten; den PKV-Wechsel und den Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft.

Praktisch ist nur eine Möglichkeit attraktiv für Rentner: Um die über viele Versicherungsjahre bei ein- und derselben Privatversicherung angesparten Altersrückstellungen nicht zu verlieren, können auch Rentner altersunabhängig in einen kostengünstigeren Tarif ihrer Versicherung wechseln, ohne auf ihren bisherigen Leistungsumfang verzichten zu müssen.

Optimierung des Risikozuschlags möglich

Um Geld zu sparen, ist es weiterhin möglich, nur eine Optimierung seines PKV-Risikozuschlages vorzunehmen. Denn einmal vereinbarte Risikozuschläge für Vorerkrankungen sind nicht unabänderlich festgeschrieben und meist ohnehin zeitlich begrenzt. Der Versicherte kann die Herabsetzung seines Risikozuschlages verlangen, wenn seine Erkrankung die risikoerhöhende Bedeutung gemäß Vertrag verliert.

Hintergrund ist, dass die Versicherung nicht verpflichtet ist, den Kunden auf die Möglichkeit der Reduzierung oder Streichung des Zuschlags hinzuweisen. Einen Automatismus, wonach die Versicherung den Risikozuschlag gemäß Tarifvereinbarung nach eigener Entscheidung streicht, gibt es ebenfalls nicht. Dies passiert in der Regel nur auf Inititative des Kunden!

Stolperfallen: Lassen Sie sich vom Tarifwechselwunsch nicht abbringen

Wägen Sie gründlich ab: Wechsel des Anbieters oder des Tarifs!

Viele Versicherte haben nach einer Anhebung der Beiträge den Impuls, das Unternehmen zu wechseln oder sogar in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Doch Vorsicht: Wer lange im jetzigen Tarif versichert ist, sollte beim gleichen Unternehmen bleiben und durch einen neuen Tarif die Beiträge reduzieren. Sonst gehen mühsam gesparte Altersrückstellungen und andere Rechte verloren. Nur wenn Sie die Voraussetzungen nicht mitbringen oder Sie erst kurzzeitig im aktuellen Tarif sind, sollten Sie den Anbieterwechsel als Alternative in Erwägung ziehen.

Wechseln Sie nicht sofort in den Basistarif!

Der Basistarif ist teuer (610,31 Euro im Monat) und leistet wenig. Auch Stiftung Warentest und andere Verbraucherstellen bestätigen, dass der Basistarif kein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und nur in Notfällen in Anspruch genommen werden sollte, z.B. bei Arbeitslosigkeit - dann zahlt das Jobcenter den Beitrag.

Erhöhen Sie nicht vorschnell den Selbstbehalt!

Eine Erhöhung des Selbstbehaltes reduziert häufig zwar die Beiträge. Allerdings ist die Wirkung eher kurzfristig, denn sobald die Selbstbeteiligung im Krankheitsfall voll ausgeschöpft werden muss, steigt die Eigenbeteiligung und damit die Kosten für den Versicherten.

Lassen Sie sich nicht von der Altersgrenze irritieren!

Der Tarifwechsel ist völlig unabhängig vom Alter des Versicherten. Auch über 55 Jahren und bis ins hohe Alter können Sie diesen Schritt vollziehen. Gegenteilige Behauptungen sind falsch! Die Obergrenze von 55 Jahren gilt dagegen als Voraussetzung zum erstmaligen Eintritt in eine private Krankenversicherung.

"B-Tarife" - Seien Sie skeptisch gegenüber der Versicherung!

Es kann vorkommen, dass Unternehmen (oder Makler) bessere, günstigere Tarife zurückhalten und stattdessen nur leicht günstigere Policen mit weniger Leistungen als Alternative aufzeigen. Wirklich gute Tarife mit Sparpotenzial werden vielen Versicherten daher nicht immer gezeigt. Ein anderer Versuch, Versicherte von der Tarifoptimierung abzubringen, sind sogenannte "Spartarife fürs Alter". Hiermit lässt sich der Beitrag im Rentenalter zwar drücken, aber nur gegen teilweise kräftigen Aufpreis in der Gegenwart. Laut Stiftung Warentest ist diese Form der Beitragsreduzierung jedoch aufgrund geringer Transparenz mit Vorsicht zu genießen.

Akzeptieren Sie keinen Aufpreis wegen des Tarifwechsels!

Viele Versicherer haben bereits versucht, durch einen Aufpreis ("Tarifstrukturzuschlag") den Tarifwechsel unattraktiv zu machen. Dies ist jedoch gesetzlich untersagt. Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig bestätigte dies bereits 2010. Seitdem besteht Rechtssicherheit, dass der pauschale Risikozuschlags aus Anlass des Tarifwechsels unzulässig ist - so formulierten es die Leipziger Richter.

Lassen Sie sich keine Angst von Außenstehenden machen!

Die Behauptung, es gingen durch einen Tarifwechsel Leistungen und Privilegien verloren, sind falsch, sofern der Tarifwechsel richtig durchgeführt wird. Es ist daher ratsam, sich Unterstützung zu suchen, um nicht allein mit der Versicherung verhandeln zu müssen. Laut einer stichprobenhaften Erhebung der Verbraucherzentrale ist dies nur in 4 von 144 Fällen problemlos geglückt.

Letzte Aktualisierung: 16.05.2013 - Alexander Bull
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Stimmen zum Tarifwechsel

Das sagen andere Institutionen zum Thema Wechsel innerhalb der Gesellschhaft:

Verbraucherzentrale Bundesverband
"[Untersuchungen] bestätigen, dass mit den unterschiedlichsten Methoden versucht wird, die Kunden daran zu hindern, in günstigere Tarife zu wechseln. Obwohl den Versicherten dieses Recht nach dem Gesetz ausdrücklich zusteht."

Stiftung Warentest
"Kunden, die einen Tarifwechsel bei Ihrem Versicherer durchsetzen, sparen zwischen 100 und 500 Euro Beitrag im Monat" (Ausgabe Finanztest 3/2012)

Bund der Versicherten
"Um aktuell den Beitrag zu senken, gibt es die Möglichkeit des Tarifwechsels  innerhalb des gleichen Unternehmens."

Keine Altersgrenze

Die Option, den Tarif in der eigenen privaten Krankenversicherung zu wechseln, besteht altersunabhängig. Lohnenswert ist sie besonders für Kunden ab 50 Jahren, die schon seit vielen Jahren bei einem Unternehmen versichert sind. Die über Jahre im Rahmen der Beitragszahlungen angesparten Altersrückstellungen können problemlos in den neuen Tarif mitgenommen werden. Die für den Eintritt in die PKV obligatorische Gesundheitsprüfung wird nicht erneut notwendig. Der Versicherer ist bei Kunden ab dem 60. Lebensjahr dazu verpflichtet, konkrete Hinweise auf PKV-Tarife zu geben, die eine vergleichbare Absicherung bieten und in einer Reduzierung des Beitrags münden würden.

§ 204 VVG

Aus dem Gesetzestext: § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)
“Bei bestehendem Versicherungsverhältnis kann der Versicherungsnehmer vom Versicherer verlangen, dass dieser Anträge auf Wechsel in andere Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Alterungsrückstellung annimmt. (...) Soweit die Leistungen in dem Tarif, aus dem der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als im Basistarif, kann der Versicherungsnehmer vom bisherigen Versicherer die Vereinbarung eines Zusatztarifes verlangen, in dem die über den Basistarif hinausgehende Alterungsrückstellung anzurechnen ist.”

Liste

Der Tarifwechsel innerhalb der bisherigen Krankenversicherung (KV) bietet verschiedene Vorteile. Wir haben 10 für Sie zusammengestellt:

1. KV-Wechsel ist nicht notwendig
2. In der Regel 2- bis 3-stellige Beitragsersparnis
3. Ihnen gehen keine Leistungen verloren
4. Altersunabhängige Durchführbarkeit
5. Neue Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig
6. Ihre Altersrückstellungen gehen nicht verloren
7. Bürokratischer Aufwand entsteht nicht
8. Angebote werden kostenfrei erstellt
9. Ihr KV-Ansprechpartner bleibt erhalten
10. Keine Begründung gegenüber der KV nötig

Beitragserhöhung

Jedes Jahr aufs Neue erhöhen viele private Krankenversicherungen ihre Beiträge mit der Begründung, Medikamente, medizinisches Personal und medizinische Geräte würden ebenfalls teurer werden. Davon sind in den vergangenen Jahren die größten PKV-Anbieter betroffen gewesen. Die Höhe der durchschnittlichen Erhöhungen schwankt bei Bestandskunden je nach Tarif und Anbieter zwischen 0,5 und sieben Prozent.

Alternative

Für Privatversicherte, die die Voraussetzungen für den Tarifwechsel nicht mitbringen, stehen andere Möglichkeiten zur Beitragssenkung offen (Basistarif, höherer Selbstbehalt), die jedoch Nachteile mit sich bringen. Eine attraktivere Alternative stellt der PKV-Anbieterwechsel dar, der es erlaubt, zu einer neuen Gesellschaft zu wechseln. Hier sollten jedoch Altersrückstellungen und neue Gesundheitsprüfungen berücksichtigt werden.