Gesetzliche und private Krankenversicherung für Selbständige
Passende Krankenversicherungen für die Selbständigkeit
Vergleich für Unternehmer und Freiberufler
Selbständige haben in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Für eine Mitgliedschaft in der PKV für Selbständige gibt es keine Einkommensgrenzen. Die private Krankenversicherung bietet viele Vorteile, darunter eine umfassende Kostenerstattung für Naturheilkunde und Zahnbehandlung sowie eine kurzfristige Terminvergabe (je nach Tarif).
Der Beitrag für die PKV kann individuell gestaltet werden und richtet sich nach dem gewählten Leistungen. Existenzgründer und Selbständige profitieren davon besonders in der Gründungsphase.
Was bietet die private Krankenversicherung für Selbständige?
Insbesondere Krankentagegeld und eine zügige Behandlung beim Arzt sind für beruflich selbständig Tätige wertvolle Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung. Je nach Tarif bleiben die Beiträge niedrig und die private Krankenversicherung für Selbständige günstig. Leistungen können je nach Tarif gewählt werden. Der kostenlose Internet-Vergleich über das Online-Formular zeigt günstige Testsieger, die bei Stiftung Warentest trotz eines umfangreichen Leistungskatalogs geringe Beiträge erzielen.











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Selbständige in der gesetzlichen Krankenkasse
Selbständige haben die Möglichkeit sich privat zu versichern, können aber auch freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden. Durch die Gesundheitsreform und die Einführung des Gesundheitsfonds sind alle GKV-Kunden verpflichtet einen Einheitsbeitrag von 15,5 Prozent des Bruttoeinkommens zu zahlen. Die Beitragsobergrenze liegt bei 15,5 Prozent einer Summe von 44.550 Euro.
Die Reform sah zunächst eine Beseitigung des Krankengeldes für selbständige freiwillige, gesetzlich Versicherte vor. Neue gesetzliche Maßnahmen legen fest, dass jedes freiwillige Mitglied ab dem 01. August 2009 einen neuen Wahltarif bezüglich des Krankengeldes abzuschließen (Frist bis zum 30. September 2009) hat oder künftig den Normaltarif von momentan 15,5 Prozent bezahlt, um Anspruch auf ein Krankengeld anmelden zu können. Wird keiner der beiden Möglichkeiten in Anspruch genommen, so wird das Anrecht auf ein Krankengeld hinfällig.
Selbständige in der privaten Krankenversicherung
Selbständige haben unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen und sich danach privat versichern zu lassen. Diese Lossagung ist unwiderruflich und kann erst dann rückgängig gemacht werden, wenn sich der Selbständige in ein Angestelltenverhältnis begibt oder arbeitslos wird.
Privat Versicherte genießen gegenüber gesetzlich Versicherten bestimmte Vorteile, die gerade Selbständigen zu Gute kommen: zum Beispiel einen deutlichen größeren Leistungskomfort und besser auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittene Tarife. Zudem besitzen Selbständige oft ein überdurchschnittlich hohes Einkommen, wodurch eine private Krankenversicherung häufig günstigere Beiträge mit gleichzeitig umfassenderen Leistungen zu bieten hat.
Optionale Zusatzversicherungen für Selbständige
Selbständige haben die Freiheit, zwischen privater und gesetzlicher Versicherung auszuwählen. Diejenigen, die sich aus familiären Gründen für eine gesetzliche Versicherung entschieden haben, müssen aufgrund eines festgelegten Leistungsumfanges auf einige Leistungen verzichten, die privat Versicherten dagegen zustehen. Daher greifen viele zu Zusatzkrankenversicherungen, die im Baukastenprinzip den gesetzlichen Leistungskatalog bedarfsgerecht erweitern kann.
Vor allem bei Krankheit sind Selbständige wirtschaftlich anfällig, da sie während eines Arbeitsausfalles kein Geld verdienen. In der gesetzlichen Kasse steht ein finanzieller Ausgleich (Krankengeld) nur unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung. Eine private Krankentagegeldversicherung kann daher für viele Selbständige sinnvoll sein.

