Zahnzusatzversicherung - volle Absicherung der Zahnbehandlung

- Eine Zahnzusatzversicherung kann die Eigenbeteiligung deutlich reduzieren
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für zahnärztliche Behandlungen immer weniger. Für notwendigen Zahnersatz wird nur die Hälfte ausgegeben. Und das betrifft lediglich die Leistungen einer festgelegten Basisbehandlung. Der befundbezogene Festzuschuss beträgt dabei meist nur rund die Hälfte der erstattungsfähigen Kosten.
Aus diesem Grund müssen gesetzlich Versicherte mitunter mehrere hundert Euro Eigenbeteiligung leisten. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Lücke schließen, Eigenbeteiligungen lassen sich reduzieren oder gänzlich ausschließen. Personen mit bereits bestehender Zahnzusatzpolice sollten regelmäßig einen Preis-Leistungs-Vergleich durchführen.
Gute Zahnzusatzversicherungen finden
Eine gute Zahnzusatzversicherung muss immer die Kosten übernehmen, die im Zahnbereich anfallen und die, die die allgemeine Krankenkasse nicht mehr begleicht. Außerdem sollte sie auch abschließbar sein, wenn bereits eine Behandlung ansteht. Die Sinnhaftigkeit der zusätzlichen Zahnversicherung hat auch die Versicherungswirtschaft erkannt. Sie versorgt den Markt mit sehr vielfältigen Angeboten. Nicht jede Zusatzversicherung ist aber sinnvoll und an die eigenen Bedürfnisse angepasst. Hierfür sollte man zunächst klären, welche Bereiche der Zahnmedizin abgedeckt werden sollen. Zusätzlich sollte der Rat des Zahnarztes eingeholt werden, da dieser genaue Kenntnisse über den Zustand der Zähne besitzt und ein fundiertes Urteil fällen kann.
Unterschied Zahnersatzversicherung und Zahnzusatzversicherung
Während eine Zahnersatzversicherung lediglich die Kosten für Zahnersatz (z.B. Prothesen, Kronen oder Brücken) abdeckt, werden im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung auch andere Kosten einer Zahnbehandlung übernommen. Wer die finanzielle Belastung bei gleichzeitiger größtmöglicher Auswahl unter den verschiedenen Behandlungsmethoden weitestgehend gering halten möchte, für den lohnt es sich eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Diese Entscheidung sollte jedoch möglichst frühzeitig getroffen werden, denn nach dem Auftreten eines Versicherungsfalls ist eine Aufnahme durch die Versicherung häufig nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich. Vereinzelt werden in solchen Fällen zusätzliche Risikozuschläge erhoben.
Seit Anfang 2012 gilt eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Diese regelt die Vergütung von zahnärztlichen Leistungen für Privatpatienten. Die Gebührenordnung wird aber auch für gesetzlich Versicherte relevant, wenn sie Leistungen beanspruchen, die über den Leistungskatalog der Regelversorgung hinausgehen. Auf Grundlage davon, welchen Steigerungssatz der jeweilige Zahnarzt ansetzt, können Behandlungen beim Zahnarzt nun teurer werden. Versicherte, die schon einen Vertrag haben, sollten überprüfen, ob ihre gewählten Leistungen noch ausreichen.
Kosten sparen bei der Zahnbehandlung
Im Falle eines nötigen Zahnersatzes ist es meist sinnvoll, einen Vergleich der Therapievorschläge verschiedener Zahnärzte vorzunehmen. Dadurch können enorme Einsparungen erreicht werden. Die Einholung mehrerer Kostenvoranschläge ist deshalb sehr wichtig. Grundsätzlich stehen die Kassen dabei beratend zur Seite.
Hilfestellungen werden auch bei Fragen zu den Laborkosten geboten. Arbeitet der Zahnarzt beispielsweise mit einem ausländischen Labor zusammen, kann dies die Kosten um rund die Hälfte verringern. Internationale Bestimmungen sorgen dafür, dass die Qualität ausländischer Labore mit der Arbeit deutscher Labore vergleichbar ist.
Zahnstaffel für Zahnzusatzversicherung beachten
Wenn kurz nach Vertragsbeginn eine Zahnbehandlung für 1.000 Euro durchgeführt wird und der vereinbarte Höchstsatz laut Zahnstaffel nur 600 Euro beträgt, muss der Versicherte den restlichen Betrag von 400 Euro selbst tragen. Deshalb ist beim Abschluss der Zahnversicherung auf eine leistungsstarke Zahnstaffel zu achten.
Viele Menschen spielen unmittelbar vor einer umfangreichen Zahnbehandlung mit dem Gedanken eine private Zahnzusatz- oder Zahnersatzversicherung abzuschließen, damit sämtliche Kosten für die Zahnbehandlung gewährleistet sind. Dies ist jedoch nicht immer so einfach möglich. Um sich gegen derartige Fälle zu schützen, haben private Krankenversicherungen die Zahnstaffel eingeführt. Diese beschränkt die zahnmedizinischen Leistungen in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn. Es wird ein Höchstbeitrag festgesetzt, den die Versicherung für eine zahnärztliche Behandlung übernimmt. Der Höchstsatz ist gestaffelt und steigt jedes Jahr an, bis die Leistungen schließlich in voller Höhe übernommen werden. Die Zahnstaffel gilt in vielen Tarifen der privaten Vollversicherung und im Bereich der Zahnzusatzversicherung.
Wer schon eine Zusatzversicherung für Zahnbehandlungen abgeschlossen hat, sollte hin und wieder abwägen, ob ein Wechsel lohnenswert und sinnvoll ist. In der Regel gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres, sofern Sie die Mindestlaufzeit von meist zwei Jahren bereits überschritten haben. Beachten Sie jedoch: Ein solcher Wechsel ist nicht ratsam, wenn sie wissen, dass demnächst Behandlungen anstehen. Die neue Versicherung kommt für diese dann meist nicht auf.
Zahnbehandlung im Ausland
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt im Ausland längst nicht alle Leistungen. Entscheidet man sich dennoch dafür, die gesamte Behandlung im Ausland vornehmen zu lassen, so ist darauf zu achten, dass eine eventuelle Nachbehandlung oder Schadensersatzansprüche problematisch werden können. Einige ausländische Zahnärzte arbeiten mit deutschen Kollegen zusammen, die dann die Nachsorge übernehmen.
Antworten auf häufige Fragen zur Zahnzusatzversicherung
Wann sollte ich über eine Zahnzusatzversicherung nachdenken?
Zahnersatz ist eine kostenspielige Angelegenheit. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dabei immer nur die wirtschaftlich günstigste Behandlung. Hinzukommt, dass seit Anfang 2012 die neue Gebührenordnung für Zahnärzte gilt und die zahnärztliche Versorgung dadurch deutlich teurer werden kann. Für Personen, denen ein höherwertiger Zahnersatz wichtig ist und die über nur wenig eigene Rücklagen verfügen, sollten über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nachdenken. Zuvor ist es aber sinnvoll den Zahnarzt über möglicherweise in Zukunft notwendige Behandlungen zu befragen.
Muss ich mit Wartezeiten rechnen?
Ja. Bei Zahnbehandlungen und Zahnreinigungsmaßnahmen müssen Versicherte meist mit einer Wartezeit von drei Monaten rechnen (allgemeine Wartezeit). Die besondere Wartezeit gilt in der Regel für Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen und beträgt acht Monate. In dieser Zeit müssen Versicherte zwar bereits Beiträge leisten, die volle tariflich vereinbarte Leistung kann allerdings erst nach Ablauf der Frist beansprucht werden. Seit einiger Zeit gibt es aber auch Tarife, bei denen auf die Wartezeit verzichtet wird.
Was bedeuten sogenannte Summenbegrenzungen im Vertrag?
Die meisten Versicherer begrenzen ihre Leistungen in den ersten Vertragsjahren. Häufig ist dann dabei von Summenbegrenzungen, Jahreshöchstleistungen oder der Zahnstaffel die Rede. Hintergrund: Die Versicherungsgesellschaften wollen damit verhindern, dass sich Kunden nur dann versichern, wenn umfangreiche und kostenintensive Behandlungen anstehen.
Was ist der sogenannte Heil- und Kostenplan?
Ein solchen Plan - eine Art Kostenvoranschlag - erstellt der Zahnarzt im Vorfeld einer Behandlung. Viele Versicherungen verlangen ihn meist vor Behandlungsbeginn, um die voraussichtlichten Kosten und die damit einhergehende Eigenbeteiligung besser abschätzen zu können.
Gibt es auch Tarife für professionelle Zahnreinigungen?
Ja. Professionelle Zahnreinigungen fallen in den Bereich der Prophylaxe an, deren Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Daher halten die meisten Zahnzusatzversicherungen Zuschüsse für solche Leistungen bereit. In der Regel ist die Prophylaxe aber auch hier auf zwischen 30 und 100 Euro begrenzt. Experten empfehlen die mechanische Reinigung der Zähne mindestens einmal im Jahr. Patienten erhöhen damit ihre Chance, dass über einen längeren Zeitraum hinweg keine Probleme an ihren Zähnen auftreten.
Sollte ich auch für mein Kind eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
Grundsätzlich eher nein. Eine Zahnzusatzversicherung für Kinder kann aber im Bereich der Kieferorthopädie relevant werden, wenn Behandlungen vorgenommen werden, die rein kosmetischer Natur und nicht zahnmedizinisch notwendig sind. Auch Extras wie beispielsweise spezifische elastische Drähte können so mitversichert werden. Sinnvoll ist der Vertragsabschluss, wenn die Kinder noch im Vorschulalter sind.
Was sind Tarife nach Art der Schadens- bzw. Lebensversicherung?
Bei sogenannten Tarifen nach Art der Schadensversicherung können die Beiträge im Vertragsverlauf abhängig vom Alter des Kunden steigen. Bei Tarifen nach Art der Lebensversicherung werden demgegenüber Altersrückstellungen aufgebaut, die den Versicherten dann in höherem Alter zur Verfügung stehen und eine kontinuierliche altersbedingte Beitragssteigerung verhindern.
Gibt es auch Tarifkombinationen mit anderen Zusatzversicherungen?
Ja. Kunden können sich entweder für Kombi-Tarife entscheiden, die noch andere Ergänzungstarife wie beispielsweise Leistungen für Brillen oder Heilpraktikerbehandlungen beinhalten. Empfehlenswerter sind allerdings eigenständige Zahntarife, da sie in den meisten Fällen mehr Leistungen und damit weniger Zuzahlungen für Versicherte bereithalten.
Versicherungsschutz
Gute Tarifangebote erstatten sowohl die Restkosten nach dem Zahnersatz als auch die Kosten für Zahnbehandlungen und Kieferorthopädie, für die die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr aufkommen. Allerdings hält der Markt zum Teil riesige Leistungsunterschiede bereit. Um Lücken bei den versicherten Leistungen zu vermeiden, sollten Sie folgende Punkte beachten:
- Prozentwert der Erstattung - Dieser fällt je nach Versicherer unterschiedlich aus. Beachten Sie dabei auch den Basisbetrag, auf den sich der Prozentwert bezieht.
- Umfang der Beteiligungen - Wer Inlays oder Implantate versichert wissen will, sollte den Umfang der Beteiligungen an diesen Leistungen beherzigen.
- Beschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Leistungen - Einige Versicherer beschränken ihre Erstattung beispielsweise auf eine spezifische Anzahl von Implantaten.
- Höchstbeträge - Andere Unternehmen erstatten nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze.
- kieferorthopädische Behandlungen - Vor allem für Kinder sollten auch Leistungen für für notwendige kieferorthopädische Behandlungen enthalten sein.
Die Beitragsberechnung erfolgt je nach gewähltem Tarif und in Abhängigkeit zum Alter des Kunden. Die monatlichen Kosten belaufen sich dabei etwa zwischen 8 und 30 Euro.
Zahnersatz
Für eine bestimmte Gruppe geringverdienender Versicherter gelten sogenannte Härtefallregelungen. Gering verdienend bedeutet ein monatliches Bruttoeinkommen von unter 994 Euro bei Alleinstehenden und unter 1.366,75 Euro bei Versicherten mit einem Partner. Diese erhalten von ihrer Krankenkasse den vollständigen Betrag der Regelversorgung.







