Krankenzusatzversicherung
Zahnbehandlung muss nicht teuer sein
Zahnzusatzversicherung - volle Absicherung der Zahnbehandlung

- Eine Zahnzusatzversicherung kann die Eigenbeteiligung deutlich reduzieren.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen für zahnärztliche Behandlungen immer weniger. Für notwendigen Zahnersatz wird nur die Hälfte ausgegeben. Und das betrifft nur die Leistungen einer festgelegten Basisbehandlung. Der befundbezogene Festzuschuss beträgt nur rund die Hälfte der erstattungsfähigen Kosten. Daher müssen gesetzlich Versicherte mitunter mehrere hundert Euro Eigenbeteiligung leisten. Eine Zahnzusatzversicherung kann diese Lücke schließen, Eigenbeteiligungen lassen sich reduzieren oder gänzlich ausschließen.
Härtefallregelungen beim Zahnersatz
Für eine bestimmte Gruppe geringverdienender Versicherter gelten sogenannte Härtefallregelungen. Gering verdienend bedeutet ein monatliches Bruttoeinkommen von unter 994 Euro bei Alleinstehenden und unter 1.366,75 Euro bei Versicherten mit einem Partner. Diese erhalten von ihrer Krankenkasse den vollständigen Betrag der Regelversorgung.
Gute Zahnzusatzversicherungen finden
Eine gute Zahnzusatzversicherung muss immer die Kosten übernehmen, die im Zahnbereich anfallen und die, die die allgemeine Krankenkasse nicht mehr begleicht. Außerdem sollte sie auch abschließbar sein, wenn bereits eine Behandlung ansteht. Die Sinnhaftigkeit der zusätzlichen Zahnversicherung hat auch die Versicherungswirtschaft erkannt. Sie versorgt den Markt mit sehr vielfältigen Angeboten. Nicht jede Zusatzversicherung ist aber sinnvoll und an die eigenen Bedürfnisse angepasst. Hierfür sollte man zunächst klären, welche Bereiche der Zahnmedizin abgedeckt werden sollen. Zusätzlich sollte der Rat des Zahnarztes eingeholt werden, da dieser genaue Kenntnisse über den Zustand der Zähne besitzt und ein fundiertes Urteil fällen kann.
Mit dem aktuellen Vergleich finden Sie private Zahnzusatzversicherungen. Sichern Sie sich volle Kostenerstattung für die Zahnbehandlung und andere exklusive Leistungen.
Unterschied Zahnersatzversicherung und Zahnzusatzversicherung
Während eine Zahnersatzversicherung lediglich die Kosten für Zahnersatz (z.B. Prothesen, Kronen oder Brücken) abdeckt, werden im Rahmen einer Zahnzusatzversicherung auch andere Kosten einer Zahnbehandlung übernommen. Wer die finanzielle Belastung bei gleichzeitiger größtmöglicher Auswahl unter den verschiedenen Behandlungsmethoden weitestgehend gering halten möchte, für den lohnt es sich eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Diese Entscheidung sollte jedoch möglichst frühzeitig getroffen werden, denn nach dem Auftreten eines Versicherungsfalls ist eine Aufnahme durch die Versicherung häufig nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich. Vereinzelt werden in solchen Fällen zusätzliche Risikozuschläge erhoben.
Kosten sparen bei der Zahnbehandlung
Im Falle eines nötigen Zahnersatzes ist es meist sinnvoll, einen Vergleich der Therapievorschläge verschiedener Zahnärzte vorzunehmen. Dadurch können enorme Einsparungen erreicht werden. Die Einholung mehrerer Kostenvoranschläge ist deshalb sehr wichtig. Grundsätzlich stehen die Kassen dabei beratend zur Seite.
Hilfestellungen werden auch bei Fragen zu den Laborkosten geboten. Arbeitet der Zahnarzt beispielsweise mit einem ausländischen Labor zusammen, kann dies die Kosten um rund die Hälfte verringern. Internationale Bestimmungen sorgen dafür, dass die Qualität ausländischer Labore mit der Arbeit deutscher Labore vergleichbar ist.
Zahnstaffel für Zahnzusatzversicherung beachten
Wenn kurz nach Vertragsbeginn eine Zahnbehandlung für 1.000 Euro durchgeführt wird und der vereinbarte Höchstsatz laut Zahnstaffel nur 600 Euro beträgt, muss der Versicherte den restlichen Betrag von 400 Euro selbst tragen. Deshalb ist beim Abschluss der Zahnversicherung auf eine leistungsstarke Zahnstaffel zu achten.
Viele Menschen spielen unmittelbar vor einer umfangreichen Zahnbehandlung mit dem Gedanken eine private Zahnzusatz- oder Zahnersatzversicherung abzuschließen, damit sämtliche Kosten für die Zahnbehandlung gewährleistet sind. Dies ist jedoch nicht immer so einfach möglich. Um sich gegen derartige Fälle zu schützen, haben private Krankenversicherungen die Zahnstaffel eingeführt. Diese beschränkt die zahnmedizinischen Leistungen in den ersten Jahren nach Versicherungsbeginn. Es wird ein Höchstbeitrag festgesetzt, den die Versicherung für eine zahnärztliche Behandlung übernimmt. Der Höchstsatz ist gestaffelt und steigt jedes Jahr an, bis die Leistungen schließlich in voller Höhe übernommen werden. Die Zahnstaffel gilt in vielen Tarifen der privaten Vollversicherung und im Bereich der Zahnzusatzversicherung.
Zahnbehandlung im Ausland
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt im Ausland längst nicht alle Leistungen. Entscheidet man sich dennoch dafür, die gesamte Behandlung im Ausland vornehmen zu lassen, so ist darauf zu achten, dass eine eventuelle Nachbehandlung oder Schadensersatzansprüche problematisch werden können. Einige ausländische Zahnärzte arbeiten mit deutschen Kollegen zusammen, die dann die Nachsorge übernehmen.







