Versicherung mit Wartezeit
- Versicherungssumme wird im Todesfall erst nach einer bestimmten Zeit ausgezahlt
- allgemeine Wartezeit: 3 Jahre
- manchmal auch anteilige Auszahlung vor Ablauf der Wartezeit möglich

Nach dem § 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kommt der Erbe für die Bestattungskosten eines Verstorbenen auf. Doch die Organisation einer Beerdigung kostet nicht nur viel Zeit und erheblichen Aufwand, sondern auch viel Geld. Immer mehr Senioren schließen daher eine Sterbegeldversicherung ab.
Eine Sterbegeldversicherung deckt grundsätzlich die Bestattungskosten und alle anderen durch den Tod verursachten Aufwendungen ab und schützt die Hinterbliebenen vor den unerwartet hohen Kosten einer würdevollen Beerdigung. Vor allem für Menschen, die keine nahestehenden Personen mehr haben, ist diese Versicherung eine empfehlenswerte Alternative. Sie ermöglicht den Verstorbenen dank der ausgezahlten Versicherungssumme eine würdevolle Beisetzung.
Das Angebot an Sterbegeldversicherungen ist seit dem Wegfall des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenversicherung regelrecht aufgeblüht. Umso vielfältiger sind heute die Bedingungen und Leistungen der einzelnen Anbieter. Diese Unterschiede sind beispielsweise beim Eintrittsalter sehr gut erkennbar. In der Regel ist der Abschluss einer Sterbegeldversicherung erst im mittleren Alter angedacht. Daher gibt es zahlreiche Versicherungsunternehmen, die einen Eintritt erst ab 40 Jahren vorsehen. Gleichzeitig bieten einige Unternehmen bereits ab 10, 15 oder 18 Jahren diese Vorsorgeversicherung an
Ähnlich breit gefächert verhält es sich mit der Versicherungssumme und der Dauer der Versicherung. Demnach können die Versicherten ihren Tod häufig sogar mit mehr als 15.000 Euro absichern, aber auch kleinere Summen sind bei vielen Unternehmen wählbar. Ein weiteres, wichtiges Kriterium bei einem gewünschten Vertragsabschluss sollte die Auszahlung der Versicherungssumme sein. Es gibt nämlich Sterbeversicherungen mit und ohne Wartezeit, die vor allem bei einem frühen, unerwarteten Tod eine große Rolle spielen können.
Versicherung mit Wartezeit
Versicherung Ohne Wartezeit
Wer sich für eine Sterbegeldversicherung entscheidet, sollte sich daher unbedingt einen Überblick über die Bedingungen und Leistungen der einzelnen Anbieter verschaffen. Ein aktueller Test des Verbrauchermagazins ÖKO-TEST (zum Artikel) hat gezeigt, dass vor allem bei den kleineren Sterbegeldkassen häufig gute Angebote zu finden sind. Am Modell eines 50-jährigen Versicherten, sowohl männlich als auch weiblich, boten die Fürsorgekasse von 1908 und die Hinterbliebenenkasse der Heilberufe den günstigsten Jahresbeitrag bei einer Versicherungssumme von 4000 Euro an. Trotzdem ist ein direkter, individueller Vergleich immer eine der besten Möglichkeiten, ein günstige und passende Sterbegeldversicherung zu finden.
Ähnlich wie auch andere kapitalbildende Versicherungen hat eine Sterbegeldversicherung jederzeit einen Rückkaufswert. Dieser wird Versicherten ausgezahlt, die ihre Sterbeversicherung kündigen. In der Regel ist eine Kündigung abhängig von der Zahlweise monatlich oder jährlich möglich.
Zahlen die Versicherten einen Jahresbeitrag, so ist eine Beendigung des Vertrages häufig erst zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Bei monatlicher Zahlweise können die Versicherten grundsätzlich zum ersten des nächsten Monats kündigen. Einige Gesellschaften ermöglichen jedoch auch bei monatlicher Zahlung nur eine jährliche Kündigung oder fordern sogar eine Mindestlaufzeit, bevor eine Kündigung möglich ist.
Eine Kündigung der Sterbeversicherung ist nicht immer sinnvoll, denn der ausgezahlte Rückkaufwert fällt meist geringer aus als die bisher eingezahlten Beiträge. Es empfiehlt sich beispielsweise auch eine Beitragsfreistellung. Die bisher eingezahlten Beiträge werden bis zum Laufzeitende verzinst und der Schutz im Todesfall bleibt geringfügig erhalten. Einige Unternehmen ermöglichen eine Beitragsfreistellung jedoch erst ab einer bestimmten Summe eingezahlter Beiträge, häufig zwischen 500 und 3000 Euro.
Die Sterbegeldversicherung gerät wegen ihres wirtschaftlichen Nutzens immer wieder in die Kritik. Tatsächlich ist es so, dass die Versicherten in der Regel nur eine verhältnismäßig kleine Summe für ihren Todesfall versichern. Es hat sich gezeigt, dass Senioren häufig viel mehr einzahlen, als den Hinterbliebenen nach dem Tod ausgezahlt wird.
Verbraucherorganisationen raten daher, eine größere angesparte Summe lieber bei der Bank anzulegen. Eine andere Möglichkeit ist ein Gespräch mit einem Bestatter. Hier können die Betroffenen noch vor ihrem Tod sämtliche Wünsche für ihre Beerdigung äußern und anfallende Kosten erfragen. Das Geld dafür können sie bei der Deutschen Bestattungsvorsorge anlegen.
Das Angebot an Sterbegeldversicherungen ist mittlerweile sehr groß, dementsprechend breit gefächert ist auch die Höhe der Versicherungssumme (500 - 25.000 Euro). Im Durchschnitt sollte dieser Betrag jedoch mindestens bei 5.000 Euro liegen.
Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist prinzipiell bis zur Vollendung des 85. Lebenjahres möglich. Allerdings erhöhen sich die Beiträge mit steigendem Alter des Antragstellers. Wer also früh vorsorgt, kann Kosten einsparen.
Kommt es zum Tod der versicherten Person, erhält die in der Versicherungsurkunde genannte Person die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich erwirtschafteter Überschüsse ausgezahlt.
Der Versicherungsnehmer kann frei darüber entscheiden, an wen die Versicherungsleistung im Todesfall ausgezahlt wird. Wird keine bezugsberechtigte Person in der Vertragsurkunde festgehalten, erhalten die Erben die Versicherungssumme.
Menschen ohne nahestehende Personen können sich mit einem Bestattungsunternehmen einigen und dieses als bezugsberechtigt angeben. Die Summe wird nach dem Tod an das Unternehmen ausgezahlt, das dann eine Beerdigung für den Versicherten organisiert.

Das Sterbegeld gehörte früher zum Leistungspaket der gesetzlichen Krankenkassen. Nachdem es allerdings immer mehr reduziert wurde und zuletzt nur noch wenige hundert Euro betrug, ist es 2004 abgeschafft worden. Nach dem Wegfall des Sterbegeldes schlossen daher immer mehr Menschen eine private Sterbegeldversicherung ab, um ihre Angehörigen nach dem Tod vor hohen Kosten zu bewahren.

Für den Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist grundsätzlich eine Offenlegung der finanziellen Verhältnisse erforderlich. Anders als beispielsweise eine Lebensversicherung darf die Sterbegeldversicherung nicht für den Vermögensstatus angerechnet werden. Grund dafür ist, dass das Geld für die Bestattung gedacht ist und der Staat diesbezüglich keine absichernden Maßnahmen mehr leistet. Gleiches gilt übrigens auch für kleinere Geldanlagen, die eindeutig für die Beerdigung gedacht sind.

Es gibt viele Menschen, die ihren Ruhestand außerhalb Deutschlands verbringen möchten. Allerdings sollten sie sichergehen, dass im möglichen Todesfall auch der Rücktransport des Leichnams abgesichert ist. Andersfalls kann es für die Angehörigen trotz Sterbegeldversicherung zu enorm hohen Kosten kommen. Eine Rückholung kann einerseits in der Sterbeversicherung abgesichert werden, könnte aber bereits in den Leistungen einer Auslandskrankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung eingeschlossen sein.