Riester-Rente in Deutschland: Vorsorge für das Alter

- Das Sparen zur Altersvorsorge sollte früh beginnen, um sich die Zulagen zu sichern
Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente. Sie wird vom Staat durch attraktive Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten gefördert. Das Konzept ist grundsätzlich empfehlenswert, da die gesetzliche Rente im Alter nicht bei allen ausreichen wird und gut durch diese zusätzliche Absicherung ergänzt werden kann. Abhängig von Einkommen und Familiensituation berechnet sich die Höhe der Zulagen.
Die Bezeichnung dieser Altersvorsorge geht auf Walter Riester zurück. Dieser hat einst als Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgeschlagen, die Förderung der freiwilligen privaten Rentenversicherung durch eine Altersvorsorgezulage zu gestalten.
Riester-Rente: Vergleich Online für staatliche Zulagen
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Stiftung Warentest:
„Die Riester-Rente ist schon fast ein Muss für jeden, der sie bekommen kann." (test.de)
Focus Money:
"Riester ist ein Renner: Mehr als 12,5 Millionen Verträge der (...) staatlich geförderten Altersvorsorge gibt es inzwischen.” (focus.de)
- Günstige Top-Tarife
- Testsieger im Vergleich
- Erstklassig versichert
Seit der Einführung der Riesterförderung steigt die Anzahl der abgeschlossenen Verträge immer weiter an, wie die folgende Tabelle zeigt:
| Jahr | 2001 | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011* |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
|
Verträge (in Millionen) |
1,40 |
3,37 |
3,92 |
4,19 |
5,63 |
8,05 |
10,76 |
12,15 |
13,25 |
14,39 |
14,99 |
* Werte bis zum 30.09.2011; Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Die Leistungen im Alter
Die Leistungen der Riester-Rente sind normalerweise vom jeweiligen Vertrag abhängig. Der übliche Rentenbeginn ist mit dem 67. Lebensjahr erreicht. Grundsätzlich gibt es folgende drei Möglichkeiten:
-
eine lebenslange monatliche Rentenzahlung (Rentenbeginn frühestens nach der Vollendung des 60. Lebensjahres)
-
die Teilkapitalisierung von maximal 30 Prozent des Kapitals zu Rentenbeginn
-
die Übertragung des Kapitals im Todesfall auf den hinterbliebenen Ehegatten, der dafür selbst auch einen Vertrag abgeschlossen haben muss
Höhe der Kinderzulage
Die jährliche Kinderzulage beträgt für Kinder, die vor dem Jahr 2008 geboren sind, 185 Euro. Für Kinder, die nach dem Jahr 2008 geboren sind, erhalten die Eltern 300 Euro im Jahr. Sparer, die jünger als 25 Jahre sind, bekommen zusätzlich zur Grundzulage einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro im ersten Beitragsjahr.
Aktuelle und frühere Testsieger
Regelmäßig nimmt die Stiftung Warentest die Tarife der Riester-Rentenversicherung unter die Lupe. Dabei konnten im letzten Test (10/2012) jedoch nur wenige Tarife mit "gut" abschließen. Keiner der getesteten Tarife war "sehr gut". Testkriterien waren zum Beispiel die garantierte Mindestrente, die Möglichkeit der zeitweisen Unterbrechung der Einzahlung und auch die Transparenz und Flexibilität der Versicherungsunternehmen. Die folgende Tabelle zeigt die Testsieger bei Stiftung Warentest:
| Testsieger* 10/2012 | Testsieger* 10/2010 | Testsieger* 10/2008 |
|---|---|---|
| Huk24 - "gut" (2,4) | Alte Leipziger - "gut" (1,9) | CosmosDirekt - "sehr gut" (1,3) |
| Alte Leipziger - "gut" (2,5) | Debeka - "gut" (2,0) | HanseMerkur - "sehr gut" (1,5) |
| Debeka - "gut" (2,5) | HanseMerkur - "gut" (2,2) | Debeka - "gut" (1,6) |
* Gesamtwertung
Änderungen ab 2013
Mit dem Beginn des Jahres 2013 gibt es einige Änderungen in der Riester-Rente. So soll sie in diesem Jahr deutlich kundenfreundlicher werden, wie es der Gesetzesentwurf des "Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes" der Bundesregierung vorsieht. So müssen alle wichtigen Kennzahlen des Vertrages künftig auf einem Produktinformationsblatt zusammengefasst werden. Darauf müssen außerdem die Abschluss- und Vertriebskosten transparent gemacht werden.
Bei einem Wechsel des Anbieters dürfen die Kosten 150 Euro nicht übersteigen und der neue Anbieter darf maximal 50 Prozent der bisher veranschlagten Kosten für Abschluss und Vertrieb kassieren. Für den Fall, dass sich der Kunde über eine Riester-Rente auch für die Berufsunfähigkeit absichern möchte, kann er dann dafür statt 15 nun 20 Prozent des Beitrages aufwenden. Noch hat dieses Gesetz aber keine Gültigkeit.
Beiträge zu dieser privaten Altersvorsorge
Die Riester-Rente ist (neben anderen Arten der Altersvorsorge) eine der wenigen staatlich geförderten Rentenformen. Um aber die volle staatliche Förderung zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr eingezahlt werden, maximal jedoch 2.100 Euro. Daher muss der Beitrag bei einer Gehaltserhöhung unbedingt angepasst werden. Zu den Einzahlungen werden die Grundzulage und die Kinderzulage angerechnet. Können nicht die vollen vier Prozent eingezahlt werden, so werden die Zulagen nur anteilig ausgezahlt. Die volle Förderung wird erst bei einer Einzahlung von mindestens 2.100 Euro im Jahr ausgeschöpft.
Unterschiedliche Möglichkeiten für das "Riestern"
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Rentenversicherung: Eine Riester-Rente kostet beim Abschluss und in der Verwaltung viel Geld. Daher fallen oft 15 Prozent der Beiträge nur auf diese Kosten ab.
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Banksparplan: Die Kosten für einen Banksparplan sind vergleichsweise niedrig, so dass die Banken laufende Kosten über einen Zinsabschlag finanzieren. Auch die Kosten für den Wechsel sind vergleichsweise gering und Abschluss- oder Verwaltungskosten gibt es oft gar nicht.
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Fondssparplan: Die Kosten für einen Fondssparplan sind eher hoch. So beträgt der Ausgabeaufschlag beim Kauf eines Fonds bis zu fünf Prozent der Rate. Das Management der Fonds kostet im Jahr bis zu 1,94 Prozent der Anlagesumme.
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Bausparvertrag: Die Kosten für den Abschluss eines Baussparvertrages belaufen sich auf ein Prozent der Bausparsumme und sind damit sehr niedrig. Für Kontogebühren können im Jahr bis zu 30 Euro anfallen. Falls es später ein Darlehen gibt, können eventuell auch Zinsen und Darlehensgebühren anfallen.
Was muss vor dem Abschluss der Riester-Rente beachtet werden?
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Ermittlung des Rentenanspruchs: Wie viel gesetzliche Rente wird es voraussichtlich im Alter geben? Informationen darüber gibt es in der jährlichen Renteninformation, welche von der gesetzlichen Rentenversicherung verschickt wird. Dazu werden mögliche Betriebsrenten addiert, sodass sich die voraussichtliche Rentenhöhe im Alter ergibt.
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Bestimmung der Versorgungslücke: Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem aktuellen Nettoeinkommen und den voraussichtlichen Rentenleistungen.
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Prüfung der verfügbaren finanziellen Mittel: Um die Versorgungslücke später schließen zu können, sollte eine private Rentenversicherung abgeschlossen werden. Dazu muss jedoch zunächst geprüft werden, wie viel Geld zur Verfügung steht, um solch eine Altersvorsorge zu treffen. Es muss also der Haushaltsüberschuss berechnet werden, wobei Dinge wie der Jahresurlaub oder der mögliche Kauf eines neuen Autos nicht vergessen werden dürfen. Denn größere einmalige Ausgaben kann es immer geben.
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Wahl des Produktes: Welche Vorsorgeprodukt passt zu der jeweiligen Lebenssituation?
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Wie lange dauert es noch bis zum Renteneintritt?
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Soll es lebenslange Zahlungen geben oder solange, bis das Guthaben verbraucht ist?
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Soll es einen Hinterbliebenenschutz geben?
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Staatliche Förderungen: Steuervorteile und staatliche Förderungen sollten unbedingt beantragt und damit ausgenutzt werden.
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Vorsicht mit der Steuerbelastung: Diese Rente ist bei der Auszahlung zu 100 Prozent steuerpflichtig.
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Überprüfung der Vorsorge: Nach dem Abschluss dieser privaten Altersvorsorge sollte diese trotzdem immer wieder kontrolliert werden. Ändern sich etwa die Lebensumstände, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit, sollte der Vertrag angepasst werden.
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Absicherung von Risiken: Achtung! Eine Riester-Rente sollte einer Risikolebensversicherung, einer Versicherung gegen Berufsunfähigkeit und einer privaten Haftpflichtversicherung nicht vorgezogen werden.
Das Zulageverfahren: Wer ist zuständig?
Zuständig für die Zulagen des Staates ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie führt das Zulageverfahren durch, welches einer der wichtigsten Teile der Rentenreform 2001 war, welche den Aufbau einer staatlich geförderten Altersvorsorge vorsah. Die Zulagenstelle hat ihren Dienstsitz in Brandenburg an der Havel. Die wichtigsten Aufgaben sind:
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Die Berechnung und Auszahlung der Zulagen zur Riester-Rente.
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Eine eventuell notwendige Rückabwicklung von Zulagen, welche zu Unrecht gezahlt wurden.
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Das Verfahren zur Verwendung von Altersvorsorgekapital zum Erwerb oder zum Bau von selbstgenutzten Immobilien.
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Der Abgleich von Daten mit dem Rentenversicherungsträger, den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, den zuständigen Besoldungsstellen und den Finanzämtern zur Überprüfung der Zulagen
Weitere Informationen gibt es auf den Seiten der Zulagenstelle für Altersvermögen.
Oft gibt es die Kritik, dass sich die staatlich geförderte Riester-Rente nicht lohne. Dies kann aber auch nach Ansicht von Stiftung Warentest nicht pauschalisiert werden. Riester-Verträge lohnen sich vor allem für Menschen, die vorhaben, ein Haus zu bauen. Versicherte profitieren nicht nur von den Zulagen, sondern auch von diversen Steuervorteilen. Wichtig bei der Entscheidung für die Riester-Rente ist der Produkttyp. Je mehr ein Versicherter einzahlt, umso älter muss er letztendlich werden, damit er soviel Rente erhält, wie er eingezahlt und an staatlichen Zulagen erhalten hat.
10 häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente - FAQ
Wie findet man das richtige und passende Produkt?
Grundsätzlich sollte immer ein Produkt gewählt werden, das zu der aktuellen Lebenssituation passt. Soll zum Beispiel in Wohneigentum investiert werden, so lohnt sich entweder ein Riester-Darlehen, ein Riester-Bausparvertrag oder auch ein Riester-Banksparplan. Dieser lohnt sich auch, wenn der Versicherte später eventuell das Produkt wechseln möchte. Der Fondssparplan ist gut, wenn der Versicherte die Chancen auf dem Aktienmarkt nutzen möchte. Hat der Versicherte ein gesichertes Einkommen und möchte jetzt schon wissen, wie hoch die Riester-Rente später mindestens sein wird, so sollte er eine Rentenversicherung abschließen.
Lohnt sich diese Altersvorsorge nur für Gutverdiener?
Nein, denn gerade durch die staatlichen Förderungen lohnt sich eine Riester-Rente auch für Menschen mit einem niedrigen Einkommen. Vor allem bei niedrig verdienenden Versicherten mit Kindern sind die staatlichen Zuschüsse im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen besonders hoch. Lediglich bei Menschen, die im Alter auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, macht diese Rentenversicherung keinen Sinn. Dies könnte sich aber auch in Zukunft ändern, denn es gibt Reformvorschläge.
Erreichen nur Menschen, die sehr alt werden, ein Plus?
Ein Kunde, der einen teuren Tarif hat, muss tatsächlich älter werden als ein Kunde mit einem günstigen Tarif. Denn bei diesem dauert es länger, bis er so viel Rente erhalten hat, so dass er wenigstens seine Beiträge und die staatlichen Zulagen ausgezahlt bekommt. Als Richtlinie gilt, dass ein Versicherter mit einem günstigen Vertrag 82 Jahre alt werden muss, bis er seine Beiträge wieder erhalten hat. Bei einem teuren Tarif dagegen muss er etwa 85 Jahre alt werden. Gute Riester-Versicherer erwirtschaften aber auch Überschüsse und zahlen dann mehr als die bei Vertragsbeginn garantierte Rente aus.
Wie flexibel ist so ein Vertrag?
Die Förderung passt sich immer an. Wenn ein Versicherter zum Beispiel eine Zeit nicht arbeitet, weil er Kinder erzieht oder einen Angehörigen pflegt, erhält er trotzdem weiter die Förderung. Die Ersparnisse aus der Riester-Rente können sogar eingesetzt werden, um eine Immobilie zu kaufen. Die Verträge an sich sind aber oft unflexibel. Wenn etwa ein Versicherter schon eher die Auszahlungen erhalten möchte oder den Anbieter wechselt, muss er oft Geld dafür bezahlen.
Wird bei Ehepaaren die Kinderzulage doppelt gezahlt?
Für ein Kind wird die Kinderzulage pro Familie nur einmal gezahlt. Haben beide Eltern eine Riester-Rente abgeschlossen, so erhält in der Regel die Mutter die Förderung. Es kann aber auch eine andere Verteilung der Zulagen beantragt werden.
Was passiert, wenn der Versicherte vor dem Rentenbeginn stirbt?
Wenn der Versicherte vor dem Beginn der Auszahlungen stirbt, kann der Ehepartner in den Vertrag einsteigen. Dann erhält dieser später selbst die Renten. Das ist auch möglich, wenn dieser selbst bereits eine Riester-Rente anspart. Das bis dahin angesparte Kapital des verstorbenen Ehepartners wird dann auf den Altervorsorgevertrag des anderen übertragen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Auszahlung an die Erben. Dann müssen aber die Zulagen und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden. Gibt es Kinder, die noch einen Anspruch auf Kindergeld haben, kann das angesparte Kapital auch in eine Waisenrente umgewandelt werden.
Müssen auf die Auszahlungen Steuern entrichtet werden?
Alle Auszahlungen aus der Riester-Rente sind voll steuerpflichtig. Lediglich Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind auf die Auszahlungen der Rente grundsätzlich nicht zu entrichten.
Unterscheiden sich die Angebote der einzelnen Unternehmen?
Jeder Versicherer handelt anders. Daher sind einige Riester-Anbieter transparenter als andere. Große Unterschiede gibt es auch in puncto Preis und Leistung.
Warum nutzen noch nicht alle Menschen diese Form der Rente?
Bisher gibt es mehr als 15 Millionen laufende Verträge (Stand 2012). Damit ist das Ziel der damaligen Regierung Schröder jedoch nicht erreicht, denn Ziel war es, dass die Riester-Rente als Vorsorge für alle eingesetzt wird, um damit Kürzungen der gesetzlichen Rente entgegen zu wirken. Der Nutzen der Verträge gilt allgemein als umstritten. Zudem zahlen viele auch nur so wenig Geld in diese Rentenform ein, sodass sie nicht die volle Förderung erhalten.
Können die Auszahlungen gepfändet werden?
Für Auszahlungen aus der Riester-Rente gibt es keinen speziellen Pfändungsschutz. Das bedeutet, dass bei einer möglichen Pfändung die üblichen allgemeinen Pfändungsfreigrenzen gelten. Bei dem Anspruch auf die Grundsicherung im Alter wird die Rente als Einkommen angerechnet.









