Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse ist möglich, jedoch sind einige Voraussetzungen dafür notwendig. Ein Wechsel von der PKV in die GKV ist in unterschiedlichen Konstellationen möglich, vor allem wenn sich der Berufsstatus so ändert, dass die gesetzliche Pflichtversicherung wieder greift. Das kann z.B. in der Krankenversicherung für alle Selbständigen gelten, die wieder angestellt arbeiten, aber weniger als die aktuelle Versicherungspflichtgrenze verdienen. Auch für Angestellte, deren Einkommen wieder unter die Grenze rutscht, ist eine Rückkehr möglich. Im Übrigen ist die Rückkehr an die Altersgrenze von 55 Jahren gebunden.
Personen über 55 sind versicherungsfrei. Das bedeutet: Auch wenn alle Voraussetzungen für eine erneute Mitgliedschaft in der GKV erfüllt sein sollten, müssen diese Personen Mitglied der privaten Krankenversicherung bleiben.
Grund für die Reglementierung der Rückkehr ist laut Gesetzgeber, dass Versicherte nicht im Laufe des Lebens das jeweils günstigere Versicherungssystem wählen. So wird verhindet, dass junge und gesunde Personen die günstige private Krankenversicherung wählen und dann im Alter die Gesetzliche, um die Risiken und Kosten der Versichertengemeinschaft aufzubürden.
Während der Anbieter bei Versicherten über 60 Jahre ohnehin zur Information über günstigere Tarifalternativen verpflichtet ist, sollten jüngere Versicherte mit ausreichender Versicherungszeit diese Option regelmäßig selbst überprüfen oder sich von unabhängigen Versicherungsexperten beraten lassen. Der Vorteil an dieser Art der Tarif- und Beitragsoptimierung ist, dass bestehende Rückstellungen übertragen werden können und keine erneute Gesundheitsprüfung fällig wird.
Um in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukehren gibt es noch eine weitere Möglichkeit für Selbstständige oder Menschen über 55 Jahren. Sie können zum Beispiel für eine bestimmte Zeit in die Niederlande gehen. Jeder, der dort einen Wohnsitz oder Arbeit hat, muss sich nämlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Bei der Rückkehr nach Deutschland kann diese Zeit dann mit Hilfe des Formulars E 104, welches vom ausländischen Versicherer ausgefüllt wird, als Vorversicherungszeit nachgewiesen werden. Dann wird der Rückkehrer versicherungspflichtig in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Wie lang die Zeit im Ausland sein muss, ist vom jeweiligen Land abhängig. Andere mögliche Länder wären auch die Schweiz oder Schweden.
Wann lohnt sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung?
Oftmals lohnt sich der Schritt bei einem hohen Einkommen, für Doppelverdiener, bei Selbständigkeit sowie für Beamte. In der PKV richten sich die Beiträge dann nicht nach dem Einkommen, sondern den gewählten Leistungen. Ob für die private Krankenversicherung ein Wechsel lohnt, hängt auch davon ab, ob Zusatzleistungen in den Tarif aufgenommen werden sollen.
Wo liegt der Unterschied zwischen Anbieterwechsel und Tarifwechsel?
Im Gegensatz zum Anbieterwechsel müssen Sie beim Tarifwechsel Ihre bisherige private Kasse nicht verlassen, sondern lediglich den Tarif. Vorteil: Sie müssen nicht kündigen, keine Fristen einhalten, behalten Altersrückstellungen und müssen auch keine erneute Gesundheitsprüfung ablegen. Dieser Schritt eignet sich für langjährig Versicherte mit hohen Monatsprämien.
Was muss ich bei einem Wechsel innerhalb der PKV beachten?
Vor der Entscheidung sollte ein unabhängiger Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Unter Umständen sind durch einen Wechsel von privat zu privat hohe Einsparungen möglich. Wer auf bestimmte Anbieter setzt, kann gezielt Tarif-Angebote eines bestimmten Unternehmens anfordern. Im Einzelfall können Personen, die bereits privat versichert sind, einen Wechsel innerhalb der eigenen PKV-Gesellschaft prüfen. Oftmals ergibt sich dabei mehr Sparpotenzial als beim Wechsel des Anbieters.
Kann ich nach einem PKV-Wechsel zurück in die Gesetzliche?
Grundsätzlich nein. Es gibt aber Ausnahmen: Angestellte können in die GKV zurückkehren, wenn ihr Bruttoarbeitsentgelt wieder unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Dies trifft beispielsweise zu, wenn das Gehalt langsamer als die Gehaltsgrenze steigt oder von Vollzeit- auf Teilzeitbeschäftigung gewechselt wird. Selbständige können wieder zurück wenn sie ein Angestelltenverhältnis aufnehmen und unter der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Studenten, die während ihres Studiums privat versichert waren, können nach ihrer Exmatrikulation in eine gesetzliche Krankenkasse zurückwechseln.
Was passiert mit meinen Altersrückstellungen?
Angesparte Rückstellungen können bei einem Tarifwechsel innerhalb der eigenen privaten Krankenversicherung vollständig mitgenommen werden. Anders beim Wechsel zu einem anderen Unternehmen. Dann lassen sich die Rückstellungen entweder gar nicht, oder - wenn der Vertrag nach 2009 abgeschlossen wurde - in der Höhe des Basistarifs übertragen.
Gibt es bestimmte Voraussetzungen für den Wechsel?
Für einen Wechsel in die private Krankenkasse gibt es Voraussetzungen (z.B. Einkommensgrenzen), die je nach Berufsgruppe variieren. Für einen Tarifwechsel gilt dagegen keine Grenze. Allerdings sollte der Vertrag mindestens sieben Jahre bestehen.