Tarife in der privaten Krankenversicherung: Individueller Schutz

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PKV-Anbieter bieten ein auf die jeweiligen Lebensumstände zugeschnittenes Tarifangebot

Der deutsche Markt für private Krankenversicherungen bietet zahlreiche Tarifverträge, die Versicherte meist flexibel an ihre persönlichen Bedürfnisse, Ansprüche und gesundheitliche Risiken anpassen können.

Doch gerade wegen der Vielzahl von Auswahlmöglichkeiten, die die verschiedenen Anbieter in Bezug auf Tarife bereithalten, fällt es Interessenten häufig schwer sich zwischen den vielfältigen Versicherungsmöglichkeiten festzulegen. Dabei ist die Tarifsuche enorm wichtig: Wer auf den falschen Tarif setzt, ist schlecht versichert, was sich durch fehlende Leistungen oder einen zu hohen Beitrag bemerkbar machen kann. Wir zeigen Ihnen, welche Tarifmodelle es in der privaten Krankenversicherung gibt und worauf es dabei ankommt.

Wichtige Tarifvarianten im Überblick

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung finden sich in verschiedenen Tarifarten wieder. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen folgenden Kategorien des Krankenschutzes:

Es existieren eine Reihe von Bezeichnungen für spezifische Tarife, die Verbraucher innerhalb einer privaten Krankenversicherung (PKV) abschließen können:

  • Quotentarife: Tarifart, bei der die versicherten Kosten jeweils mit einem bestimmten Prozentsatz übernommen werden, Verwendung meist bei Beamten
  • Spezialtarife: beispielsweise für Selbständige, Beamte, Angestellte, Akademiker, Studenten, Rentner oder Hausfrauen
  • Standardtarif: 1994 eingeführter brancheneinheitlicher Tarif mit einem gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag, der sich v.a. an Versicherte wandte, die aus finanziellen Gründen einen preiswerten Tarif benötigten. Seit 2009 in Basistarif überführt.
EntlastungstarifeModultarifeUnisex-Tarife
BasistarifNichtzahlertarife Einsteigertarife

Hochwertige Absicherung
Vorteil: kaum Einschränkungen des Versicherungsschutzes, keine Eigenbeteiligungen, Chefarztbehandlungen und Einbettzimmer
Nachteil: vergleichsweise hohe Prämie

85-100 % Rückerstattung:

  • Behandlung durch Primärarzt
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Zahnbehandlungen (inklusive Inlays) & Zahnersatz
  • ambulante Behandlung durch andere Ärzte
  • Brille und Kontaktlinsen & diverse Hilfsmittel
  • Heilpraktikerbehandlungen & Psychotherapie

Mittlere Tarife mit Rundum-Schutzpaket
Vorteil: optimales Preis-Leistungs-Verhältnis
85-100 % Kostenerstattung:

  • Behandlung durch Primärarzt
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Zahnbehandlungen (inklusive Inlays)

50-80 % Kostenerstattung:

  • ambulante Behandlung durch andere Ärzte
  • Brille, Kontaktlinsen und diverse Hilfsmittel
  • Zahnersatz, Heilpraktikerbehandlungen & Psychotherapie

Grundversorgung, Orientierung an den gesetzlichen Leistungen
Vorteil: kostengünstiger Beitrag
Nachteil: Abstriche in einzelnen Leistungspunkten

85-100 % Kostenerstattung:

  • Behandlung durch Primärarzt
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Zahnbehandlungen

50-80 % Kostenerstattung:

  • ambulante Behandlung durch andere Ärzte
  • Sehhilfen und Hilfsmittel
  • Zahnersatz und Inlays
 

Hinweis: Seit dem 1.1.2000 sind private Krankenversicherer dazu verpflichtet, einen zehnprozentigen gesetzlichen Zuschlag auf die Tarifprämie zu erheben und der Altersrückstellung des Versicherten zuzuführen.

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Individuelle Gestaltung durch modulare Tarifsysteme

Darüber hinaus unterscheidet man auch noch zwischen sogenannten Modul- und Kompakttarifen, die häufig im Bereich privater Krankenzusatzversicherungen ihre Anwendung finden. Modultarife oder Bausteintarife eignen sich dabei insbesondere für Kunden, die ihre Versicherung möglichst individuell gestalten möchten, denn hier können die Leistungen nach persönlichen Wünschen und Bedürfnissen zusammengestellt werden.


Bei Kompakttarifen oder Ergänzungstarifen werden dagegen die verschiedenen Leistungen mehrerer Bereiche miteinander kombiniert und sind daher fest vorgegeben. Der Vorteil: Der gesamte Krankenversicherungsschutz für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen sind in einem einzigen Tarif enthalten.

Tipp
Wahl zwischen Modul- und Kompakttarifen

Modultarife beziehungsweise Einzeltarife bestechen häufig durch umfangreiche und bessere Leistungen, sind allerdings meistens auch teurer als die Ergänzungstarife. Wer jedoch bestimmte Leistungen, die im Kompakttarif erhalten sind, nicht in Anspruch nehmen möchte, kann im Modultarif Kosten sparen.

Der private Basistarif: Beiträge und Leistungen

Seit dem 1. Januar 2009 sind alle privaten Versicherungsträger dazu verpflichtet, einen brancheneinheitlichen Basistarif anzubieten. Dieser beinhaltet die gleichen Leistungen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen üblich sind, und ist insbesondere für alle freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen vorgesehen. Bis zum 55. Lebensjahr steht dieser Tarif allen Versicherungsnehmern ohne vorherige Gesundheitsprüfung offen, d.h. es besteht Aufnahmezwang für die Anbieter.

Preise im privaten Basistarif

Info
Lohnt der Basistarif überhaupt?

Vor allem Neueinsteiger sind mit normalen Tarifen zur Krankenvollversicherung meist besser beraten, zumal die Kosten ebenfalls oft niedriger sind als im vielfach überteuerten Basistarif mit ungünstigem Preis-Leistungs-Verhältnis.

Alternative Angebote prüfen:
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Der Beitragssatz zum Basistarif beträgt für Erwachsene ab 21 Jahren maximal 610,31 Euro im Monat (§12 VAG) und ist unabhängig von Alter und Gesundheitszustand (bei Versicherungsbeginn) der zu versichernden Person. Die Verbraucherorganisation Stiftung Warentest hat den Beitrag des Basistarifs stark kritisiert. Der Tarif biete zwar die gleichen Leistungen wie der Versicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse, die Beiträge seien aber viel zu hoch. So zahlen Versicherte im Basistarif der privaten Krankenversicherung stets den Höchstbeitrag, der in der gesetzlichen Krankenversicherung fällig werden würde.

Mitgliedschaft bei einem anderen Anbieter

Privatversicherte können in den neuen Basistarif wechseln (auch zu einer anderen Versicherungsgesellschaft) und ihre angesparten Altersrückstellungen mitnehmen. Dennoch lohnt der Basistarif nur für wenige Personen (zum Beispiel Empfänger von Hartz IV in der PKV). Privat Versicherte können seit 2009 weitgehend beliebig in den Basistarif wechseln, egal ob innerhalb des eigenen Versicherers oder zu einem zweiten Anbieter. 

Leistungen des Basistarifs

Die privaten Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, den Basistarif anzubieten. Diese orientieren sich stark an der gesetzlichen Krankenversicherung – sowohl hinsichtlich der Beiträge als auch der Leistungen. Es gilt im Wesentlichen der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung und der entsprechende Höchstbeitrag zur Gesetzlichen.

Außerdem sind die privaten Krankenkassen - anders als in sonstigen Tarifen – gezwungen, Patienten aufzunehmen. Ablehnungen aufgrund von besonderen gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Risiken sind nicht zulässig. Ebenso wenig dürfen entsprechende Zuschläge zum Beitrag erhoben werden.

Damit das aus wirtschaftlicher Sicht für die Anbieter privater Krankenversicherungen finanzierbar bleibt, müssen die privaten Versicherungsträger einen Mechanismus zum Ausgleich der finanziellen Belastungen einrichten, die aus dem Basistarif resultieren. So sollen die privaten Krankenversicherungen gegenseitige Ausgleiche zahlen, um das System des Basistarifs langfristig effektiv zu halten.

Beitragsentlastungstarife zur Beitragsreduzierung im Alter

Gerade im Alter können die Beiträge zur privaten Krankenversicherung ansteigen. Um solche altersbedingten Beitragssteigerungen jedoch zu vermeiden, bieten private Krankenversicherungsunternehmen sogenannte Beitragsentlastungstarife an. Zusätzlich zum bestehenden Vertrag und der vereinbarten monatlichen Prämie, zahlen Versicherte hier einen zusätzlichen Beitrag, der zwischen 10 und 100 Euro im Monat liegen kann. Im Gegenzug dazu reduzieren sich ab dem 65. Lebensjahr (manchmal auch ab dem 55. Lebensjahr) die monatlich zu entrichtenden Beiträge.

Info
Arten von Beitragsentlastungstarifen

Konstante Beitragsentlastung

Hierbei wird vertraglich eine feste Entlastungssumme für das Alter festgelegt. Zudem wird der Versicherungsnehmer an den Überschüssen beteiligt.

Nachteil: Folgen von Inflation und Kostensteigerungen werden nicht berücksichtigt

Dynamische Beitragsentlastung

In diesem Fall darf der Kunde frei einen Betrag zur monatlichen Beitragsentlastung wählen. Dabei erhöht sich der Beitrag in festgelegten Jahresintervallen. Auch hier erfolgt eine Überschussbeteiligung.

Ziel: Ausgleich der Auswirkungen von Inflation und Beitragssteigerungen in der privaten Krankenversicherung

Vor- und Nachteile der Entlastungstarife

Besonders vorteilhaft sind solche Tarife in Bezug auf steuerliche Aspekte: Zum einen lässt sich die Beitragsreduzierung im Alter bis zu 80 Prozent von der Steuer absetzen, zum anderen ist diese nicht von der Abgeltungssteuer betroffen.

Ein Nachteil der Beitragsentlastungstarife ist allerdings die zu geringe Flexibilität. So sind die Gelder dann verloren, wenn der Versicherte im Laufe seiner Erwerbstätigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig wird. Auch Selbständige und Freiberufler sind mit solchen Tarifen meist nicht gut beraten.

Einsteigertarife - Versicherungsschutz zu scheinbar günstigen Preisen

Hintergrund
"Billigtarife"

Ursprünglich konzipierten Versicherer das Niedrigpreissegement für junge Selbständige und Existenzgründer, in der Hoffnung, dass diese später aus den Einsteiger- in höherwertige Tarife wechseln würden. Da dieses Angebotsziel aber meist verfehlt und auch die Reputation der privaten Krankenversicherung durch die Billigtarife stark unterminiert wurde, haben sich mittlerweile viele Unternehmen wieder aus diesem Segment zurückgezogen.

Anhaltenden Grund zur Diskussion lieferten in den letzten Monaten vor allem die sogenannten Einsteigertarife oder “Billigtarife”. Diese wurden erstmalig Mitte der 1990er Jahre von einigen privaten Gesellschaften eingeführt, um neue Kunden mit zum Teil extremen Preisvorteilen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung anzulocken.

Der scheinbar günstige Beitrag wird aber vor allem durch einen geringen Leistungsumfang und hohe Eigenbeteiligungen erreicht. Verbraucherschützer haben daher mehrfach darauf hingewiesen, dass solche Tarife erhebliche Leistungsdefizite aufweisen und zudem meist deutlich höhere Beitragssteigerungen zur Folge haben als normale Tarife.

Branche plädiert für Nichtzahlertarif in der privaten Krankenversicherung

Die Zahl der Nichtzahler unter den Privatversicherten, d.h. jene Versicherte, die drei Monate oder länger ihren Beitrag zur privaten Krankenversicherung nicht mehr gezahlt haben, steigt kontinuierlich. Seit Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2009 ist eine Kündigung dieser säumigen Versicherungsnehmer allerdings nicht mehr möglich. Eine hohe Belastung nicht nur für die Unternehmen, sondern für die gesamte Versichertengemeinschaft in der privaten Krankenversicherung.

Vor diesen Hintergrund drängt die Branche daher auf die Einführung eines sogenannten Nichtzahlertarifs, in den säumige Kunden automatisch eingestuft werden, sofern sie ihren Beitragsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Innerhalb dieses Tarifs sollen sich die Kosten dann schließlich auf lediglich auf 80 bis 100 Euro im Monat belaufen. Bezahlt würden dann aber nur noch medizinische Leistungen in Notfällen.

Letzte Aktualisierung: 22.03.2013 - Albert Gottelt
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Marktveränderung

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Seit 21. Dezember 2012 dürfen Versicherer bei ihrer Prämienkalkulation nicht mehr zwischen Männern und Frauen differenzieren. Zurück geht dies auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im März 2011. Die Gesellschaften mussten ihre Tariflandschaft völlig neu ordnen. 

Unisex-Tarife: Was konkret neu ist

Standardtarif

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Die Idee eines brancheneinheitlichen Tarifs ist nicht neu. Ein solches Tarifmodell wird bereits seit dem 1. Juli 1994 angeboten und wurde bis zum 31.12.2008 als Standardtarif bezeichnet.

Durch die Gesundheitsreform 2007 wurde dieses Angebot jedoch in den Basistarif umgewandelt. Der Leistungsumfang des Standardtarifs entsprach den Leistungen des derzeitigen Basistarifs und war demnach an den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt. Wurden dort Leistungen gekürzt, konnten diese analog dazu im Standardtarif ebenfalls angepasst werden. Neuabschlüsse im Standardtarif sind nicht mehr möglich, seit es den Basistarif gibt.

Personen

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Der Basistarif wurde ursprünglich für Selbständige mit geringem Einkommen konzipiert. Da seit 1. Januar 2009 eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht, richtet sich der Tarif auch an Personen, die vorher ohne Versicherung waren, beziehungsweise an PKV-Neuversicherte. Daher werden auch die Erstattungssätze der Leistungen an die der Krankenkassen angelehnt.

Wo Ärzte sonst bei privat versicherten Patienten den 2,3-fachen Gebührensatz abrechnen können, wird für Patienten im Basistarif nur der 1,7-fache Satz fällig. Die sonst weit verbreitete "Vorzugsbehandlung" von Privatpatienten wird im Basistarif deshalb nicht geboten.

Schutz

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Die Kunden entscheiden dabei selbst über Art und Umfang des Versicherungsschutzes (Basis-, Standard- oder Komfortschutz) sowie über das Risiko, das sie selbst tragen können (Selbstbehalt). Grundsätzlich haben Vollversicherte eine freie Arzt- und Krankenhauswahl. Viele Vollversicherungstarife beinhalten auch Behandlungen durch Heilpraktiker und Psychotherapeuten.

Umfang

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Eine Krankheitskostenvollversicherung in der privaten Krankenversicherung umfasst einen umfangreichen Versicherungsschutz für das gesamte Krankheitsrisiko. In der Regel sind ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungensowie unter Umständen auch eine Krankentagegeld- sowie eine Krankenhaustagegeldversicherung in den Versicherungsleistungen enthalten.

Für wen sind sie geeignet?

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Derartige Tarife empfehlen sich in der Regel nur für Besserverdienende oder Angestellte, bei denen sich auch der Arbeitgeber an den Zahlungen beteiligt. Dies tut er in der Regel dann, wenn die Prämie noch nicht den Höchstbetrag zur gesetzlichen Krankenversicherung erreicht hat.

Vor einer Entscheidung sollten Verbraucher aber stets überprüfen, ob eine solche Anlage bei einem privaten Anbieter tatsächlich mehr Rendite bringt als bei alternativen Anlagemöglichkeiten wie beispielsweise einer privaten Rentenversicherung. Gegebenenfalls lohnt auch eine unabhängige Beratung für die private Krankenversicherung