Private Krankenversicherung: Leistungen optimal nutzen

Private Krankenversicherung Leistungen
Die private Krankenversicherung ermöglicht Komfortleistungen bei kürzeren Wartezeiten.

Mittlerweile gehören rund 9 Millionen Menschen einer privaten Krankenversicherung an. Vor allem die umfassenden und individuellen Leistungen überzeugen immer mehr Versicherte, den Schritt in das private Versicherungssystem zu wagen. Ein Wechsel von der GKV in die PKV kann sich durchaus lohnen.

Das Leistungsangebot der privaten Krankenversicherung unterscheidet sich je nach Leistungskatalog des jeweiligen Tarifs. So werden verschiedene Hilfsmittel und Heilmittel komplett oder zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet. Zu den betreffenden Hilfsmitteln gehören Brillen, Hörgeräte, Prothesen und Kontaktlinsen. Auf Seiten der Heilmittel zählen etwa Massagen, Fango, Arztbesuche und Medikamente dazu. Des Weiteren gibt es ambulante Tarife, die alle durchzuführenden Behandlungen abdecken, bei denen die Versicherten anschließend wieder nach Hause fahren.

Auch Vorsorgeuntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten werden von vielen privaten Krankenversicherungen erstattet. Zudem wurden Unisex-Tarife eingeführt, bei denen die Beiträge unabhängig von dem Geschlecht sind. Verbrauchern bereitet es zunehmend Schwierigkeiten, Leistungen und Tarife der privaten Krankenkassen zu überschauen.

PKV Testsieger Vergleich
 

Es besteht die Möglichkeit, dass PKV-Versicherte sich für einen Vertrag entscheiden, der höhere Kosten für den Aufenthalt in einem Einbettzimmer abdeckt. Alternativ ist es möglich, einen niedrigeren Beitrag zu wählen, bei dem normale Regelleistungen angeboten werden. Je nach Tarif ist eine Behandlung durch den Chefarzt oder eine Behandlung ohne Chefarzt enthalten.

Privat Versicherte haben zudem die Möglichkeit, zwischen einem Mehrbettzimmer oder einem Einzelzimmer zu wählen (abhängig vom Tarif). Ein Ergänzungstarif in Form einer Krankenzusatzversicherung für Komfortbehandlungen empfiehlt sich, sofern diese Leistung gewünscht ist, der bestehende Tarif diese Leistung jedoch nicht vorsieht. Beamte erhalten spezielle Beihilfe-Tarife, da sie vom Staat die Beihilfe als Zuschuss zur Krankenabsicherung erhalten.

Krankentagegeld - nicht nur für Selbständige

Tipp
Übernahme Arbeitgeberanteil

Arbeitgeber sind ausschließlich dann verpflichtet ihren 50-prozentigen Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung zu übernehmen, wenn ausreichend Krankentagegeld versichert ist (80 Prozent des Nettoeinkommens).

Der Begriff Krankentagegeld tritt immer in Verbindung mit privaten Krankenversicherungen auf. Er bezeichnet finanzielle Leistungen, die eine Versicherung an ihre Versicherungsnehmer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit zu leisten hat. Im gesetzlichen Versicherungswesen spricht man hierbei von Leistungen für Krankengeld. Diese Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit sind nicht mit Berufsunfähigkeit zu verwechseln. Karenzzeit bezeichnet den Zeitraum innerhalb von 42 Tagen nach Eintreten einer Arbeitsunfähigkeit. Während dieser Zeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt des Arbeitnehmers weiterhin zu zahlen. Die private Krankenversicherung ist während der Karenzzeit von jeglichen Pflichten der Ersatzzahlungen entbunden. Erst mit Ablauf des Karenzzeitraumes hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Zahlungen der privaten Krankenkasse. Der Arbeitgeber hingegen kann seine Gehaltsfortzahlung nach 42 Tagen einstellen. Selbstständige in der privaten Krankenversicherung sollten ein Krankentagegeld ab dem ersten Tag vereinbaren.

Rechenbeispiel für Bedarf an Tagegeld-Leistungen

Bevor ein Krankentagegeld vereinbart wird, muss jedoch genau kalkuliert werden, wie hoch der Tagessatz sein muss, um den Lebensstandard zu halten.

RechnungBeispiel ArbeitnemerBeispiel Selbstständiger

Einkommen/Bilanz

Monatsgehalt: 4.500 €

+ 13. Monat Urlaubs-/Weihnachtsgeld

Jahresumsatz: 75.000 €

Betriebsausgaben: 25.000 €

Bruttojahresverdienst

58.500 Euro

50.000 Euro

nach Pauschalabzug

25 % Steuern

43.875 Euro

37.500 Euro

zzgl. Arbeitgeberanteil

Kranken-, Pflege-, Renten-

Kranken-/Pflegeversicherung*: + 300 €

Rentenversicherung**: + 4384,80 €

+ 0,00 €

ermittelter Tagessatz***

134,89

104,16 €

* Beitrag zur privaten Krankenversicherung: 600 €, davon 50 % durch den Arbeitgeber = 300 €; ** 58500 € x 80 % x 18,9 % / 2 = 4384,80 €; *** Nettoverdienst + Arbeitgeberanteil Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung / 360 Tage

Mehr Kostenbewusstsein durch Selbstbehalt

Die Kosten für die private Krankenversicherung werden bis zu einer festen Grenze vom Versicherten allein getragen. Das senkt nicht nur die direkten Kosten für eine Behandlung, sondern bringt zudem erhebliche Einsparungen bei den Verwaltungskosten. Ein Selbstbehalt stärkt die Eigenverantwortung der Versicherten, da Bagatellschäden und deren Leistungsübernahme in der PKV deutlich reduziert werden. Das trägt zur Beitragsstabilität der Tarife bei.

Eine Selbstbeteiligung lohnt sich deshalb vor allem für Personen, die gesund sind und selten den Arzt aufsuchen. Häufig nehmen junge Menschen diese Möglichkeit der Beitragssenkung wahr. Allerdings sollte man die Höhe der Selbstbeteiligung sorgfältig abwägen. Jeder muss sich gut überlegen, in welcher Höhe ein Eigenanteil an den Gesundheitskosten finanzierbar ist, sobald mehr Arztbesuche nötig werden sollten.

Ein Rechenbeispiel zur Selbstbeteiligung

jährliche Selbstbeteiligung (SB)MonatsbeitragErsparnisEffektiv gespart*

keine SB

113,01 €

-

-

300,00 €

73,56 €

39,45 €

14,45 €

600,00 €

53,01 €

60,00 €

10,00 €

* Übrige Ersparnis, wenn Selbstbeteiligung in voller Höhe gezahlt wurde.

Je höher die Selbstbeteiligung ist, desto geringer fällt die effektive Ersparnis bei Fälligkeit der vollen Selbstbeteiligung im Krankheitsfall aus. Vor allem niedrige Selbstbeteiligungen können sich lohnen. Höhere Summen ab 1.000 Euro bewirken zwar einen deutlich niedrigeren Monatsbeitrag, bringen aber im Krankheitsfall und bei Ausnutzung der vollen Selbstbeteiligung womöglich kaum noch oder gar keinen Spareffekt.

Alternative Heilmethoden – schonende Behandlung für Privatversicherte

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nehmen alternative Heilpraktiken in der PKV einen wichtigen Stellenwert ein und gelten vielfach als Standardleistung. Wenn man also alle Voraussetzungen für die PKV erfüllt, sollte ein Wechsel überdacht werden. Folgende Behandlungsmethoden und diagnostische Konzepte umfassen das Gebiet der Alternativmedizin:

  • Homöopathie und Naturheilverfahren
  • Körpertherapieverfahren
  • Entspannungsverfahren (Meditationen) und Akupunktur
  • Osteopathie (Chirotherapie, Chiropraktik) sowie Angewandte Kinesiologie
Übersicht Alternativmedizin in der PKV

Vorteile

individuell gewünschte Behandlungsoptionen können meist eigenständig gewählt oder ein Selbstbehalt vereinbart werden

Leistungen

Kostenerstattung für alternative Heilmethoden durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren

Beiträge

richten sich im Wesentlichen nach Alter und Geschlecht des Versicherten sowie nach dem gewählten Leistungsspektrum

Logopädie und Sprachtherapie

Vor allem bei Kindern kommt es schon in der frühen Entwicklung häufig zu sprachlichen Störungen. Logopäden behandeln Menschen mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die von einer organischen oder funktionellen Erkrankung hervorgerufen werden. Diese Leistungen werden in der Regel im Rahmen der privaten Familienversicherung für Kinder erstattet.

Eine der Hauptaufgaben ist die Vorbeugung von Störungen. Während einer Erkrankung können Logopäden ebenfalls dazu beitragen, mögliche Folgen für die Sprache, die Stimme oder das Sprechen zu verhindern oder abzumildern. Im Folgenden sind einige Anwendungsgebiete für Leistungen, die ein Logopäde erbringt, zu finden:

  • Sprachtherapie mit Erwachsenen nach einer Kehlkopftherapie

  • Therapie von Sprech- und Atikulationsfehlern (Lispeln, Stottern, Poltern)

  • Behandlung von Säuglingen und Kindern mit Ess- und Trinkschwierigkeiten

  • Sprach- und Sprechtherapie mit Kindern, die Probleme mit dem Erlernen der Sprache oder der Aussprache sowie Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten haben

  • Behandlung von berufstätigen Personen, die einer hohen stimmlichen Belastung ausgesetzt sind (zum Beispiel Lehrer, Erzieher, Sänger)

  • Koordination von Stimme, Artikulation, Atmung und Tonus (zum Beispiel nach Schlaganfällen)

Heilpraktiker-Leistungen für Privatpatienten

Die privaten Krankenversicherungen (PKV) rechnen verordnete Arzneien (wie homöopathische Mittel) und Heilmittel meist gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und nach dem Hufelandverzeichnis ab. Bei diesem Verzeichnis handelt es sich um eine Abrechnungshilfe, die alternative Heilbehandlungen, wie Akupunktur und Shiatsu aufführt. Mittlerweile stellt diese für fast alle Heilpraktiker den Standard dar.

Mit Ausnahme der Homöopathie erhalten Mitglieder der gesetzlichen Vorsorge häufig nur geringfügige Leistungen aus dem Bereich der alternativen Heilmethoden, so dass im Behandlungsfall in nahezu allen Fällen hohe Eigenleistungen und Zuzahlungen fällig werden. Eine private Heilpraktikerzusatzversicherung kann solche Leistungen übernehmen.

Verweigerung des Leistungsanspruchs und Leistungsausschlüsse

In bestimmten Fällen hat die Krankenversicherung das Recht, dem Versicherungsnehmer den Leistungsanspruch zu verweigern. Dies kann beispielsweise eintreten, wenn die private Krankenversicherung herausfindet, dass falsche Angaben in der Risikoprüfung gemacht wurden.

Stellen sich bei der Risikoprüfung eines Antragstellers der privaten Krankenversicherung schwerwiegende Krankheiten heraus, so kann die PKV die Behandlungen für diese Krankheiten aus dem Leistungsspektrum ausschließen.

Dies bezeichnet man schließlich als Leistungsausschlüsse. Ein Beispiel hierfür wäre ein trockener Alkoholiker als Antragsteller, bei dem die PKV die Leistungen ausschließt, die im Falle eines Rückfalls zu entrichten wären. Leistungsausschlüsse können durch erhöhte Monatsprämien verhindert werden.

10 häufig gestellte Fragen zu den Leistungen - FAQ

Welche Leistungen sollte ein Versicherungsvertrag umfassen?

Ein Versicherungsvertrag der PKV kann im Grundsatz alle gewünschten Leistungen enthalten. Man sollte sich vor Vertragsabschluss aber im Klaren sein, welcher Beitrag in etwa aufgewendet werden kann. Unbedingt geklärt werden sollten folgende Dinge: Welche Leistungen soll es bei einem Krankenhausaufenthalt geben und wie hoch sollten die Erstattungen beim Zahnersatz sein? Ist ein Krankentagegeld notwendig? Soll es eine Selbstbeteiligung geben? Soll es Beitragsrückerstattungen geben, wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen werden? Wie ist der aktuelle Gesundheitszustand?

Bleiben die Leistungen auch in den weiteren Vertragsjahren gleich?

Die Leistungen der PKV sind vertraglich und individuell geregelt. Werden sie einmal vereinbart und unterschrieben, so sind sie dem Versicherten garantiert und können im Nachhinein nicht mehr von der Versicherungsgesellschaft geändert werden.

Gibt es Rückerstattungen, wenn Leistungen länger nicht genutzt werden?

Wenn ein Versicherter über mehrere Jahre keine Leistungen in Anspruch genommen hat, bietet die Versicherung ihm oft Beitragsrückerstattungen an, die sogar die Höhe von mehreren Monatsbeiträgen umfassen können. Daher kann es manchmal sinnvoll sein, wenn kleinere Arztrechnungen nicht eingereicht, sondern selbst gezahlt werden.

Sind Rechnungen selbst zu tragen, wenn man länger im Krankenhaus ist?

Dies ist nicht der Fall. Wenn ein Versicherter länger im Krankenhaus liegen muss, so kann sich die Klinik direkt mit der Krankenversicherung in Verbindung setzten und die Kosten dort direkt abrechnen. Der Erkrankte muss die Rechnungen in diesem Fall also nicht erst selbst tragen.

Können die Leistungen später noch einmal verändert werden?

Hat man einen Vertrag ohne jährliche Anpassung, so bleiben die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen immer gleich. Lediglich der monatliche Beitrag kann sich in diesem Fall ändern, wobei dann ein Sonderkündigungsrecht für privat Versicerte vorgesehen ist. Ist ein Vertrag abgeschlossen worden, der Anpassungen vorsieht, so muss geprüft werden, wann genau es Anpassungen geben kann. So kann es zum Beispiel statt einer Beitragserhöhung auch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung geben. Vor Vertragsabschluss sollte präzise geprüft werden, ob sich solch eine Anpassungsklausel wirklich lohnt.

Für wen lohnt sich eine Selbstbeteiligung und wie hoch sollte sie sein?

Für Selbstständige und Freiberufler ist die Selbstbeteiligung in der Regel von Vorteil. Eine hohe Selbstbeteiligung ist aber nur sinnvoll, wenn nur selten ein Arzt aufgesucht wird und wenn man sich lediglich gegen besonders kostenintensive Behandlungen, die eventuell notwendig werden, absichern möchte. Auch Angestellte können von der Selbstbeteiligung profitieren. Der finanzielle Vorteil ist aber oft nur gering, da sich der Arbeitgeber lediglich an den Krankenkassenbeiträgen und nicht am Selbstbehalt beteiligt. Die Selbstbeteiligung bei Angestellten sollte 400,00 Euro normalerweise nicht übersteigen, denn je höher sie ist, umso geringer wird in der Regel der Beitragsvorteil.

Was kann die PKV im Bereich der Alternativmedizin leisten?

Für Personen, die großen Wert auf alternative Heilbehandlungen legen, bieten mittlerweile die meisten Versicherer Tarife an, die Leistungen für Alternativmedizin und Naturheilverfahren vorsehen. Auf diese Weise werden Aufwendungen für solche Alternativbehandlungen erstattet, die gemäß den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und dem Hufelandverzeichnis abgerechnet werden.

Welche Leistungen bei alternativen Heilmethoden werden erstattet?

Die Kosten für alternative Heilbehandlungen und Arzneimittel, welche von der Schulmedizin anerkannt sind, werden in der Regel von der Versicherung erstattet. Die Voraussetzung für die Erstattung ist, dass sie sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend gezeigt haben wie schulmedizinische Methoden.

Was muss beim Abschluss eines Alternativ-Tarifs beachtet werden?

Zunächst sollten Sie sich entscheiden, ob eine “reine” Zusatzversicherung für eine bestimmte ausgewählte Leistung passt oder eine private Krankenversicherung, die aus mehreren Versicherungsbausteinen besteht. Zudem ist es empfehlenswert nur solche Versicherungen abzuschließen, die nach dem Gebührenverzeichnis (z.B. für Heilpraktiker nach Hufelandverzeichnis), aber auch nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. In jedem Fall empfiehlt sich eine umfassende Recherche sowie ein unabhängiger Vergleich der zahlreichen Versicherungsmöglichkeiten.

Was ist bei der Mediziner-Auswahl für alternative Heilmethoden zu beachten?

Wer Kunde der privaten Krankenversicherung ist, kann sich bei alternativen Heilmethoden über eine freie Ärztewahl erfreuen. Menschen, die die Absicherung ihrer Gesundheit der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) anvertrauen, müssen hingegen auf Ärzte zurückgreifen, die der kassenärztlichen Vereinigung angehören. Wer Alternativmediziner aufsucht, sollte auf deren fachliche Qualifikation achten.

Letzte Aktualisierung: 10.06.2013 - Albert Gottelt
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