
- Im Gegensatz zur GKV werden in der PKV Altersrückstellungen gebildet
Mit zunehmendem Alter steigt im Gesundheitsbereich das individuelle Risiko zu erkranken bzw. medizinische Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen kontinuierlich an. Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sorgen dafür, dass der Fakt des Älterwerdens nicht automatisch zu steigenden Beiträgen führt.
Ziel der PKV-Altersrückstellungen ist es, frühzeitig ein “Polster” anzusparen, damit auch im Ruhestand die Versicherungsprämien bezahlbar bleiben. Dafür werden in jungen Jahren bestimmte Beitragsanteile verzinst und für die Beitragsentlastung eingesetzt. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden dagegen keine persönlichen Rückstellungen gebildet.
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Beitragskalkulation
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gesamte Versichertengemeinschaft übernimmt den Risikoanteil des Einzelnen (Solidargemeinschaft)
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Versicherter trägt selbst seinen Risikoanteil durch die Gesundheit
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Altersrückstellung
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keine
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Altersrückstellungen als Sparanteil für das im Alter steigende Gesundheitsrisiko
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Mitnahme der Altersrückstellung in die PKV
Altersrückstellungen sind angesparte Rücklagen für jeden Versicherten in der PKV. Sie werden mit Vertragsschluss aus den Versicherungsbeiträgen gebildet und halten die Beiträge im Alter stabil.
Informationen über Beiträge in der PKV
Mit der Gesundheitsreform ist die Mitnahme von Altersrückstellungen beim Wechsel der privaten Krankenversicherung erheblich erleichtert worden. Folgende Regelungen sind dabei maßgeblich
- Wechsel in den Basistarif (innerhalb des eigenen Versicherungsunternehmens): Mitnahme der angesparten Rückstellungen in vollem Umfang
- Neuer PKV-Anbieter: Übertragung der Altersrückstellung teilweise (in Höhe des Basistarifs) zum neuen Versicherer
Rückstellungen können vollständig übertragen werden, wenn ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft erfolgt. Voraussetzung ist, dass der neue Tarif beim selben Anbieter denselben Leistungsumfang vorweist, wie der alte Tarif, bei dem die Altersrückstellungen angespart wurden.
Regelungen seit 2009
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Ausscheiden eines Versicherten aus der Tarifgemeinschaft: übrige Versicherte eines Alterskollektivs kamen in den Genuss von Altersrückstellungen, die sie selbst nicht angespart hatten
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Neuvertrag in beliebigem Tarif eines zweiten Versicherers möglich, Rückstellungen können im Umfang des Basistarifs mitgenommen werden
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kaum Wettbewerb durch fehlende Portabilität der Altersrückstellungen
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deutliches Mehr an Wettbewerb und Vorteile für PKV-Versicherte
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Höhe der Rückstellungen
Folgende Tabelle zeigt sowohl die Entwicklung der Altersrückstellungen als auch die Entwicklung der PKV-Versichertenzahlen im Laufe der Zeit:
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1990
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15,34 Mrd. € (30 Mrd. DM)
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6,6 Millionen
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2000
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59,57 Mrd. € (116,5 Mrd DM)
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7,5 Millionen
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2010
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158,00 Mrd. €
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8,9 Millionen
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Rückstellungen: Gesamtheit aus Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Quellen: Zahlen- und Rechenschaftsbericht PKV-Verband
Die PKV im Alter - Bezahlbare Beiträge auch im hohen Alter
Immer wieder ist in den Medien von zum Teil hohen Beitragssteigerungen in Tarifen der privaten Krankenversicherung die Rede. Viele Versicherte fragen sich daher zu Recht, ob ihre private Krankenversicherung auch im Alter bezahlbar bleibt. Neben der Bildung der Altersrückstellungen werden von den Versicherungsunternehmen folgende Vorkehrungen getroffen, damit die Beiträge auch im Alter stabil bleiben:
- Zinserträge aus Altersrückstellungen: Die Anbieter kalkulieren die Rückstellungen mit einem bestimmten Zins (je nach Tarif und Gesellschaft zwischen 2,5 und 3,5 Prozent). Geht die tatsächliche Nettoverzinsung über diesen Wert hinaus, müssen 90 Prozent dessen, was über den Wert hinausgeht für zusätzliche Maßnahmen zur Beitragsentlastung älterer Versicherter zurückgelegt werden.
- 10-prozentiger Zuschlag: Dieser wurde im Zuge der Gesundheitsreform eingeführt und verpflichtet private Kassen seit dem 1. Januar 2000 dazu, einen 10-prozentigen Zuschlag auf den Beitrag bei Versicherten zwischen 20 und 60 Jahren zu erheben. Dieser darf von der Versicherung nur dazu verwendet werden, die Beiträge im Rentenalter zu reduzieren.
Tipps für Wechselwillige
Im Vergleich zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung können junge, ledige und gutverdienende Kunden in der PKV Beiträge sparen. Für Versicherte, die sich eine Familie und Kinder wünschen und langfristig von keinem gesicherten Einkommen ausgehen können, ist meist jedoch die gesetzliche Alternative vorteilhafter.
Tipps für ältere PKV-Kunden
- Selbstbehalt erhöhen: Verminderungen der laufenden Beiträge durch Erhöhung des Eigenanteils in der PKV
- Tarifwechsel nach § 204 VVG: Wechsel in einen kostengünstigeren Tarif der gleichen Versicherungsgesellschaft
- Wechsel in den Basistarif: Dieser gewährleistet die gesetzliche Regelversorgung