Leistungen & Pflegesachleistungen der Pflegeversicherung

Pflegeversicherung Leistungen Pflegesachleistungen
Durch Pflegesachleistungen werden Pflegedienste direkt aus der Pflegeversicherung finanziert

Pflegesachleistungen bezeichnen eine Art der Leistungserbringung der gesetzlichen Pflegeversicherung durch professionelle Pflegefachkräfte in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung.

Anders als beim Pflegegeld erhalten die pflegebedürftigen Personen keine direkten Zahlungen aus der Pflegeversicherung. Bei den Pflegesachleistungen handelt es sich um "Naturalleistungen". Die Pflegekasse schließt einen Vertrag mit einer Pflegeeinrichtung, welche dann die Leistungen für den Versicherten erbringt. Dabei kommt es zu einer direkten Finanzierunge.

Pflegesachleistungen bei häuslicher Pflege

Der Anspruch auf Pflegesachleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung wird nach Antragstellung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft. In der häuslichen Pflege dienen die Pflegesachleistungen der Finanzierung eines ambulanten Pflegedienstes. Die Höhe der Leistungen unterscheiden sich von denen der Sachleistungen bei stationärer Pflege.

Höhe der Geldleistungen bei häuslicher Pflege

Höhe der Pflegesachleistungen
ab 1. Juli 2008ab 2010ab 2012seit 2013

Pflegestufe "0"

0 Euro

0 Euro

0 Euro

225 Euro

Pflegestufe I

420 Euro

440 Euro

450 Euro

450 Euro

Pflegestufe I + Demenz

420 Euro

440 Euro

450 Euro

665 Euro

Pflegestufe II

980 Euro

1.040 Euro

1.100 Euro

1.100 Euro

Pflegestufe II + Demenz

980 Euro

1.040 Euro

1.100 Euro

1.250 Euro

Pflegestufe III

1.470 Euro

1.510 Euro

1.550 Euro

1.550 Euro

Pflegestufe III + Härtefall

1.918 Euro

1.918 Euro

1.918 Euro

1.918 Euro

Die Höhe der maximal erbrachten Leistungen hängt von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen ab. Alle Kosten, die über der festgelegten Leistungsobergrenze liegen, müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Da der finanzielle Aufwand für eine professionelle Pflege größer ist als bei der Pflege durch einen Angehörigen, liegen die Obergrenzen der Pflegesachleistungen oberhalb der monatlichen Höhe des Pflegegeldes. Aufgrund der Gesundheitsreform der großen Koalition 2008 steigen die Pflegesachleistungen, mit Ausnahme der Zahlungen im Härtefall, zum 1. Januar 2012 noch einmal an.

Leistungen durch Gesetze zugesichert

Zugesicherte Leistungen
  • Waschen, An- und Auskleiden
  • Mobilisierung und Hilfe bei der Mobilität
  • Essenszubereitung und Hilfe beim Essen
  • Hilfe beim Toilettengang etc.

Die versicherten Personen haben dabei Anspruch auf verschiedene Hilfeleistungen, die im Gesetz als Leistungspakete zusammengefasst werden. Jeder Pflegedienst muss sicherstellen, diese Leistungspakete mit Hilfe des geeigneten Personals erbringen zu können. Die Qualitätssicherung übernimmt der MDK, der jederzeit Kontrollen durchführen kann. Die erbrachten Leistungen werden dann pauschal pro Leistungspaket von der Pflegekasse vergütet.

Das 'Poolen' von Leistungen

'Poolen' ist das Zusammenlegen von Leistungen eines Pflegebedürftigen mit den Leistungen von anderen Pflegebedürftigen. Dies wird zu Beispiel häufig von den Mitbewohnern und Mitbewohnerinnen in Senioren-WG's in Anspruch genommen, da dadurch mehr Zeit für Zuwendungen entsteht. In einem Wohnhaus oder einer Wohngemeinschaft kümmert sich oft ein zugelassener Pflegedienst und nicht verschiedene Dienste um mehrere Pflegebedürftige. Dadurch können Zeit und Geld gespart werden, von dem dann zusätzliche Betreuungsleistungen bezahlt werden können. Die entstehenden Reserven beim Pflegedienst dürfen nur für  Personen ausgegeben werden, die am Pool beteiligt sind.

Letzte Aktualisierung: 22.03.2013 - Johannes Schmidt