Pflegeversicherungen in Deutschland: Grundsicherung im Pflegefall

- Im Pflegefall sichert die Pflegeversicherung die Grundsicherung für die Betroffenen
Ein sorgloses und abgesichertes Leben im Alter wünschen sich wohl alle Menschen, doch im Pflegefall kann dieser Traum schnell zerplatzen. Der Grund: Sowohl die gesetzliche als auch die private Pflegepflichtversicherung bieten nur ungenügende Leistungen - viele Kosten sind selbst zu tragen.
Nicht wenige Experten sind der Auffassung, dass die Pflegepflichtversicherung als eine “Teilkaskoversicherung” anzusehen ist. Viele Kosten werden im Pflegefall nicht vollständig getragen. Kann die betroffene Person nicht auf genügend Eigenkapital zurückgreifen, droht Altersarmut. Auch Kinder werden oft an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligt. Mit einer guten Pflegezusatzversicherung lässt sich die "Pflegelücke" kostengünstig schließen.
- Private Pflegezusatzversicherung - Eine wichtige Ergänzung

Um die Versorgungslücken in der Pflegepflichtversicherung zu schließen, ist es wichtig eine Pflegezusatzversicherung abzuschließen, damit später aureichend Leistungen zur Verfügung stehen.
- Pflege Bahr seit 2013: Neue staatliche Förderung

Mit dem "Pflege-Bahr" gibt es seit Anfang 2013 eine private Pflegeversicherung, die vom Staat gefördert wird. Die Police zeichnet sich durch Grundleistungen aus und kann auch bei schweren Vorerkrankungen abgeschlossen werden.
- Pflegeantrag richtig stellen

Bevor Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen werden können, steht eine Begutachtung der Pflegesituation an. Was beim Antrag zu beachten ist, wann Sie Leistungen erhalten und was bei einer Ablehnung zu tun ist.
In nahezu allen Lebenslagen gilt: Vorbereitung ist bereits die halbe Miete. Dies trifft auf die Pflegeversicherung um so mehr zu. Für die meisten Versicherungsnehmer ist eine mögliche Pflegebedürftigkeit ferne Zukunftsmusik. Doch über einige Dinge, z.B. mögliche alternative Wohnprojekte sollten sich die Versicherten im Voraus gründlich Gedanken machen und entsprechende Informationen einholen. Die Möglichkeiten sind hier vielfältig. Tritt der Pflegefall dann ein, muss der Antrag auf Leistungen so zügig wie möglich an den Versicherer übermittelt werden, denn dieser zahlt erst ab Antragstellung.
Das System der Pflegeversicherung in Deutschland
Die Pflegeversicherung besteht seit dem Jahr 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem stellt sie eine Pflichtversicherung dar. Sie ist eng gekoppelt an die Säule der Krankenversicherung und besteht daher auch aus einem gesetzlich-sozialen und einem privaten System.
In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind alle Kassenpatienten versichert und zwar auch bei derselben Krankenkasse. Im Rückschluss müssen demnach alle Privatversicherten auch private Pflegeversicherungen haben. Im Vergleich zur Krankenversicherung unterscheiden sich die Leistungen in der Pflegeversicherung zwischen den beiden Systemen jedoch kaum.
- Die Pflegestufen I, II und III
In Deutschland werden alle Pflegebedürftigen in ein dreistufiges System eingeordnet.
- Pflegezeit
Die Pflegezeit erleichert für Berufstätige die Pflege eines Angehörigen ohne den Beruf aufzugeben.
- Pflegebedürftigkeit
Wieviel Pflege benötigt eine Person und welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse?
- Kostenlose Pflegekurse
In speziellen Schulungen können pflegende Angehörige und Interessierte Theorie und Praxis der Pflege erlernen.
- Pflegegeld für Angehörige
Wird ein Mensch daheim von Laien gepflegt, erhält er Pflegegeld zur eigenverantwortlichen Nutzung.
- Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistungen sind einer Alternative zum Pflegegeld. Die Leistungen sind zweckgebunden.
- Pflegeheim
Pflegeheime garantieren rund um die Uhr eine Versorgung für ältere, chronisch kranke und behinderte Menschen.
- Betreutes Wohnen
Unter Umständen kann das betreute Wohnen eine echte alternative zur stationären Pflege darstellen.
- Patientenverfügung
Durch eine Patientenverfügung können Patienten ihren Willen rechtlich bindend durchsetzen.
- Tagespflege & Nachtpflege
Die Tages- und Nachtpflege bietet Entlastung für pflegende Angehörige durch externe Teilzeitpflege.
Worauf gibt es in der Pflegeversicherung einen Anspruch?
Bei einer Pflegebedürftigkeit hat man Anspruch auf folgende Dinge aus der gesetzlichen Pflegeversicherung:
-
Sachleistungen: Sachleistungen sind die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger durch den Dienst eines Pflegeheims oder eines Pflegedienstes in Anspruch nimmt.
-
Geldleistungen: Wird ein Pflegebedürftiger von Angehörigen, Bekannten, Freunden oder Nachbarn gepflegt, so kann eine Geldleistung ausgezahlt werden. Diese erhält der Pflegebedürftige zu Beginn des Monats auf sein Konto und kann sie beliebig ausgeben.
-
Kombinationsleistungen: Bei den Kombinationsleistungen werden Sach- und Geldleistungen miteinander kombiniert. Ein Teil dieser Leistungen erhält wiederum der Pflegedienst direkt von der Pflegekasse. Welche Leistungen das sind, spricht der Pflegebedürftige individuell mit seinem Pflegedienst ab. Die Kosten der unterschiedlichen Leistungen sind in einem Rahmenvertrag zwischen Pflegedienst und Pflegekassenverbänden festgehalten.
-
Kostenerstattungen: Kostenerstattungen gibt es vor allem für Heil- und Hilfsmittel. Es muss dort aber streng zwischen den Zuständigkeiten der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung unterschieden werden. Die Pflegeversicherung ist lediglich für Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Betteinlagen, Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel verantwortlich.
Externe Beratung zur Pflege
Insbesondere die Durchführung der richtigen und effektiven Pflege ruft bei Angehörigen oft Probleme hervor. Viele sind mit der Pflegebetreuung überfordert - obwohl es externe Unterstützung gibt. Wichtige Anlaufstellen sind die bundesweiten Pflegestützpunkte, die in allen Bundesländern ein flächendeckendes Netz zur Beratung bieten.
Mehr dazu beim Pflege-Portal pflegeversicherung.net
Außerdem bieten Sozialverbände vielfach unterstützung an, unter anderem der Sozialverband Deutschland (SoVD), der ebenfalls mit vielen Filialen ein bundesweites Beratungnetz aufgebaut hat. Auch eine telefonische Beratung zur Pflege gehört dazu.
Zum Pflegenotruf des Sozialverbands SoVD
Beitragssatz der Pflichtversicherung
In der gesetzlichen Pflegeversicherung ist der Beitrag an das Einkommen des Versicherten gekoppelt. Der allgemeine Beitragssatz dazu beträgt derzeit 2,05 Prozent, von dem die Hälfte der Arbeitgeber trägt. Auch in der privaten Pflegevollversicherung lassen sich die Beiträge kaum beeinflussen. Zwar sind diese unabhängig vom Einkommen und abhängig vom gewählten Tarif, gestalten sich jedoch anbieterübergreifend recht einheitlich. Ohnehin sind die Policen zur privaten Pflegevollversicherung in der Regel an die private Krankenversicherung gekoppelt. Auch für angestellte Privatversicherte gibt es den Arbeitgeberzuschuss. In den vergangen Jahren war des öfteren die Rede von der Kopfpauschale für die Pflege, doch dieses einkommensunabhängige Modell der Finanzierung konnte sich bisher nicht durchsetzen (mehr dazu).
FAQ - Die wichtigsten Fragen zur Pflegeversicherung
Wer benötigt in Deutschland eine Pflegeversicherung?
Jeder! In Deutschland besteht eine Pflicht zur Pflegeversicherung. Gesetzlich Versicherte schließen diese bei ihrer Krankenkrankasse ab. Privat versicherte Personen haben ihre Pflegeversicherung in der Regel auch bei ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen.
Wer ist dafür zuständig, die Pflegebedürftigkeit zu prüfen?
Die Prüfung des individuellen Pflegebedarfs nach der Antragstellung obliegt in der gesetzlichen Pflegeversicherung dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die privaten Versicherungen beauftragen zur Prüfung die Medicproof GmbH.
Muss ich im Falle des Pflegefalls weiterhin Beiträge zahlen?
Ja und nein. Das Sozialgesetzbuch XI sieht eine Beitragsbefreiung im Pflegefall formal nicht vor. Diese ergibt sich jedoch, wenn Sozialhilfe bezogen werden muss.
Erhalte ich Beitragsrückzahlungen, wenn keine Pflegebedürftigkeit auftritt?
In der Regel nein. Bei der Pflegepflichtversicherung, handelt es sich um reine Risikoversicherungen ohne Sparanteil.
Wer benötigt in Deutschland eine Pflegeversicherung?
Jeder! In Deutschland besteht eine Pflicht zur Pflegeversicherung. Gesetzlich Versicherte schließen diese bei ihrer Krankenkrankasse ab. Privat versicherte Personen haben ihre Pflegeversicherung in der Regel auch bei ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen.
Kann ich Kinder in der Pflegeversicherung kostenfrei versichern?
Ja. In der sozialen Pflegeversicherung gelten die gleichen Voraussetzungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (Familienversicherung). Anders als in der privaten Krankenversicherung können in der privaten Pflegepflichtversicherung jedoch auch Kinder ohne eigenes Einkommen über 450 Euro bis zum 21. Lebensjahr kostenfrei mitversichert werden. Bei immatrikulierten Studenten verlängert sich die Mitversicherung sogar bis zum 25. Lebensjahr. Dies gilt jedoch nicht für Pflegezusatzversicherungen.
Ich pflege einen Angehörigen. Wie steht es mit der sozialen Absicherung?
Wer sich pro Woche mindestens 14 Stunden um eine pflegebedürftige Person kümmert und zusätzlich nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, erhält die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung gezahlt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Pflegestufe des zu Pflegenden und der aufgebrachten Zeit. Auch eine beitragsfreie Unfallversicherung besteht für die Zeit der Pflege. Wird durch die Pflegeperson Pflegezeit in Anspruch genommen, ergibt sich zudem eine kostenlose Arbeitslosenversicherung. Die Kranken- und Pflegeversicherung kann sich häufig aus der Familienversicherung ergeben. Außerdem ist eine freiwillige Krankenversicherung nötig, in der der Mindestbeitrag von 134,75 Euro gezahlt werden muss.
An wen sende ich den Antrag auf Leistungen im Pflegefall?
Der Antrag auf Leistungen ist dem jeweiligen Träger der Pflegeversicherung zuzustellen. Im Fall von gesetzlich versicherten Personen ist dies die Krankenkasse. Im Fall einer privaten Pflegevollversicherung das jeweilige Versicherungsunternehmen, bei dem die Police abgeschlossen wurde.
Wer ist dafür zuständig, die Pflegebedürftigkeit zu prüfen?
Die Prüfung des individuellen Pflegebedarfs nach der Antragstellung obliegt in der gesetzlichen Pflegeversicherung dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die privaten Versicherungen beauftragen zur Prüfung die Medicproof GmbH.
Muss ich im Falle des Pflegefalls weiterhin Beiträge zahlen?
Ja und nein. Das Sozialgesetzbuch XI sieht eine Beitragsbefreiung im Pflegefall formal nicht vor. Diese ergibt sich jedoch, wenn Sozialhilfe bezogen werden muss.
Erhalte ich Beitragsrückzahlungen, wenn keine Pflegebedürftigkeit auftritt?
In der Regel nein. Bei der Pflegepflichtversicherung, handelt es sich um reine Risikoversicherungen ohne Sparanteil.
Kann ich Kinder in der Pflegeversicherung kostenfrei versichern?
Ja. In der sozialen Pflegeversicherung gelten die gleichen Voraussetzungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (Familienversicherung). Anders als in der privaten Krankenversicherung können in der privaten Pflegepflichtversicherung jedoch auch Kinder ohne eigenes Einkommen über 450 Euro bis zum 21. Lebensjahr kostenfrei mitversichert werden. Bei immatrikulierten Studenten verlängert sich die Mitversicherung sogar bis zum 25. Lebensjahr. Dies gilt jedoch nicht für Pflegezusatzversicherungen.
Ich pflege einen Angehörigen. Wie steht es mit der sozialen Absicherung?
Wer sich pro Woche mindestens 14 Stunden um eine pflegebedürftige Person kümmert und zusätzlich nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, erhält die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung gezahlt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Pflegestufe des zu Pflegenden und der aufgebrachten Zeit. Auch eine beitragsfreie Unfallversicherung besteht für die Zeit der Pflege. Wird durch die Pflegeperson Pflegezeit in Anspruch genommen, ergibt sich zudem eine kostenlose Arbeitslosenversicherung. Die Kranken- und Pflegeversicherung kann sich häufig aus der Familienversicherung ergeben. Außerdem ist eine freiwillige Krankenversicherung nötig, in der der Mindestbeitrag von 134,75 Euro gezahlt werden muss.
An wen sende ich den Antrag auf Leistungen im Pflegefall?
Der Antrag auf Leistungen ist dem jeweiligen Träger der Pflegeversicherung zuzustellen. Im Fall von gesetzlich versicherten Personen ist dies die Krankenkasse. Im Fall einer privaten Pflegevollversicherung das jeweilige Versicherungsunternehmen, bei dem die Police abgeschlossen wurde.
- Liste der verfügbaren Pflege-Bahr-Tarife (660.06 kB)
- Merkmale einer guten zusätzlichen Pflegeversicherung (60.14 kB)
- Schritte zum erfolgreichen Pflegeantrag (59.29 kB)
- Pflegeantrag abgelehnt - Was nun? (52.66 kB)
- So finden Sie ein geeignetes Pflegeheim (140 kB)











