Informationen zur Krankenversicherungspflicht in Deutschland

Krankenversicherungspflicht Deutschland
Die Krankenversicherungspflicht ist gesetzlich für alle Personen in Deutschland bindend

Seit dem 01.01.2009 gilt die Krankenversicherungspflicht in Deutschland in 2013 für alle Personen. Zuvor beschränkte sich die Versicherungspflicht auf bestimmte Personengruppen und auf die gesetzlichen Krankenkassen.

Zusätzlich wurde der sogenannte PKV-Basistarif geschaffen, der sich grundsätzlich an den Leistungen und Prinzipien der gesetzlichen Krankenkassen orientiert. Die Krankenversicherungspflicht ist von der Versicherungspflichtgrenze zu unterscheiden, diese ermöglicht den Wechsel vom gesetzlichen ins private System.

Strafe bei fehlender Krankenversicherung

Die Pflicht zur Krankenversicherung gilt seit folgendem Zeitraum:

  • gesetzlichen Krankenkasse (seit dem 01.04.2007)
    oder
  • private Krankenversicherung (seit dem 01.01.2009)

Unversicherten drohen durch die Krankenversicherungspflicht in Deutschland auch 2013 rückwirkende Forderungen in einer privaten Krankenkasse. Beiträge für Zeiträume vor diesem Datum werden nicht nachträglich erhoben. Personen ohne Versicherungsschutz, die einer privaten Krankenkasse zuzuordnen sind, müssen rückwirkend mit folgenden Zahlungen rechnen: 

Unversicherter ZeitraumHöhe der Zahlung

01.02.09 - 30.04.09

ein Monatsbeitrag (max. 610,31 Euro) für jeden Monat ohne Versicherungsschutz

ab 01.05.09

ein Sechstel des Monatsbeitrags für jeden weiteren Monat (maximal 14 Monatsbeiträge)

unversicherte Zeit nicht ermittelbar bzw. sehr lang

maximal 5 Jahre unversicherte Zeit werden zu Grunde gelegt (maximal 14 Monatsbeiträge)

Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen werden durch die Krankenversicherungspflicht bei Personen, die nach dem 01.04.2007 unversichert sind, von den Kassen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der fehlenden Versicherung die normalerweise fällig gewordenen Beiträge nacherhoben. Die Regelung in der PKV ist daher vergleichsweise milder, weil sie nur bis zum 01.02.2009 zurückgeht.

PKV Versicherungspflichtgrenze

Pflicht zur Krankenversicherung für alle

Grundsätzlich besteht für alle eine allgemeine Krankenversicherungspflicht in Deutschland und dies unabhängig von der Berufs- bzw. Personengruppe:

Grundlage der Regelung zur Krankenversicherungspflicht bildet die Zuordnung zum jeweiligen Krankenversicherungssystem. Für Personen ohne gültigen Versicherungsschutz erfolgt diese Zuweisung aufgrund der letzten Zugehörigkeit zu einem der beiden Krankenversicherungssysteme. So sind Betroffene verpflichtet, sich privat absichern zu lassen, sofern sie zuletzt Mitglied in der Privatvorsorge waren. Wer noch nie Mitglied einer Krankenkasse war, wird in dem System versichert, dem er aufgrund des ausgeübten Berufs zuzuordnen ist (auch Rentner und Studenten). Nach der Krankenversicherungspflicht für Selbständige, Freiberufler und Beamte werden diese Berufe beispielsweise der privaten Krankenversicherung zugeordnet.

Wenn zwei Tätigkeiten vorliegen, z.B. Angestellte in Teilzeit, die nebenbei einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, entscheidet die hauptberufliche Tätigkeit über die Krankenversicherungspflicht (SGB V § 5 Abs. 5).

Möglichkeiten in der privaten Krankenversicherung

Personen, die sich in der privaten Krankenversicherung versichern lassen müssen, haben die Möglichkeit im Basistarif einzusteigen. Dieser ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  • brancheneinheitliche Gestaltung
  • entspricht in Preis und Leistung etwa dem Umfang der gesetzlichen Krankenkasse
  • maximal zu leistender Beitrag: 610,31 Euro monatlich
  • Kontrahierungszwang, d.h. Versicherungsanwärter dürfen nicht abgelehnt werden
  • keine vorherige Gesundheitsprüfung

Versicherungsnehmer, die sich hingegen in einem höherwertigen Tarif versichern lassen möchten, durchlaufen zunächst den Gesundheitscheck und zahlen anschließend Beiträge, die sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewünschten Versicherungsleistungen richten. Studenten erhalten einen Zuschuss, während Rentner die Beiträge meist allein zahlen. Die Angebote der privaten Krankenversicherung sind sehr vielfältig und von unterschiedlicher Qualität. Unabhängige Agenturen wie Finanztest prüfen regelmäßig die Tarife der privaten Krankenversicherungen. Diese unabhängigen Beurteilungen können helfen, Privattarife zu vergleichen.

Krankenversicherungspflicht bei Hartz IV

Nach der Regelung zur Krankenversicherungspflicht 2013 müssen auch Empfänger von Arbeitslosengeld II privatversichert bleiben, sofern sie vor dem Bezug privatversichert waren. Dies kann beispielsweise auf Selbständige zutreffen, deren Unternehmen Insolvenz anmelden muss. Im Gegensatz zu gesetzlich Versicherten wurde bei Privatversicherten mit Hartz IV-Anspruch aber bis Anfang 2011 nur ein Teil der Beiträge übernommen. Den Rest musste der Versicherte selbst tragen.

Mittlerweile hat das Bundessozialgericht jedoch die Leistungsträger zur vollständigen Übernahme verpflichtet (Az: B 4 AS 108/10 R), um die Krankenversicherungspflicht zu gewährleisten. Die Leistungsträger übernehmen nach einer Vereinbarung zwischen Gesundheitsministerium und PKV-Branche (August 2011) auch die Beitragsschulden, die vor 2011 angefallen sind.

Letzte Aktualisierung: 10.06.2013 - Albert Gottelt
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