Ausweitung der Bemessungsgrundlage
- Berücksichtigung aller Einkunftsarten (Ausnahme: SPD)
- z.T. Anhebung oder Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze (Grüne, Linke)

Die Bürgerversicherung ist das Modell zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung, das von SPD, Grünen, Linkspartei und vielen Arbeitnehmerverbänden favorisiert wird.
Die gesetzliche Krankenversicherung ist geprägt von einer weitreichenden Wachstumsschwäche der Finanzierungsgrundlagen. Daher wurden bereits innerhalb der Gesundheitsreform 2004 umfassende Veränderungen beschlossen. Dennoch müssen auch weiterhin adäquate Lösungsstrategien gefunden werden, um das Gesundheitswesen mit den absehbaren Herausforderungen in Einklang zu bringen. Die sogenannte Bürgerversicherung stellt nach Ansicht ihrer Befürworter einen solch wegweisenden Reformansatz dar. Kritische Stimmen fürchten dagegen, dass gerade die Einheitsversicherung einer Zwei-Klassen-Medizin erst den Weg bereiten werde.

Sozialdemokraten, Grüne sowie Linke haben die "Bürgervollversicherung" auf unterschiedliche Weise in ihr Parteiprogramm integriert. Auch wenn die Modelle im Kern übereinstimmen, sind die Präferenzen verschieden.
Das Konzept der Bürgerversicherung wurde 2003 von der Rürup-Kommission sowie vom Kölner Wirtschaftsprofessor und SPD-Mitglied Karl Lauterbach gestaltet. Grundidee ist, alle Bürger mit allen Einkommen in die solidarische Finanzierung der Gesundheitsversorgung miteinzubeziehen. Innerhalb eines einheitlichen Versicherungssystems soll somit ein “lebhafter Wettbewerb aller Versicherer um bestmögliche Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung im Interesse der Versicherten” erfolgen. Damit werden die Finanzierungsgrundlagen nicht nur kurzfristig, sondern auch langfristig stabilisiert.
Für Befürworter der Bürgerversicherung soll die Volksversicherung in erster Linie gerechter und solidarischer sein als das bisherige Nebeneinander der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung. Folgende Kernelemente sind im Konzept der Bürgerversicherung eingeschlossen:
Ausweitung der Bemessungsgrundlage
Ausweitung des versicherten Personenkreises
Weitere Prinzipien und Elemente der Bürgerversicherung sind:
Innerhalb der Debatte um die künftigen Finanzierungsgrundlagen der Krankenversicherung wird insbesondere darüber diskutiert, ob die wegweisende Lösungsstrategie darin besteht, die Krankenversicherung auf eine sogenannte Bürgerversicherung oder auf eine sogenannte Kopfpauschale bzw. Gesundheitsprämieumzustellen. Die Krankenkassen-Zusatzbeiträge werden bereits als erster Schritt in Richtung Kopfpauschale gewertet.
Beide Finanzierungsarten nehmen für sich in Anspruch, die Einnahmebasis der Krankenversicherung langfristig stabilisieren und damit auch Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum sichern zu können. Sie nehmen auch für sich in Anspruch, sozial ausgewogen und damit gerecht zu sein. Für beide Finanzierungsprinzipien existieren allerdings unterschiedliche Modell-Vorschläge:
| Konzept | Bürgerversicherung | Kopfpauschale |
|---|---|---|
|
Grundidee |
alle Versicherten zahlen mit allen Einkommen in das solidarische System der gesetzlichen Krankenversicherung ein |
Erhebung einkommensunabhängiger Kopfprämien (Gesundheitsprämien) |
|
Befürworter |
SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke, DGB |
FDP, in Grenzen CDU |
|
Beitragsbemessung |
einkommensabhängig |
einkommensunabhängig |
|
Berücksichtigtes Einkommen |
Gehälter, Mieteinnahmen, Zinseinkünfte bis zur Beitragsbemessungsgrenze |
Einkommen bleibt unberücksichtigt |
|
Einkommensausgleich |
kostenlose Versicherung von Kindern, Unterstützung von Einkommensschwachen, finanziert aus Steuermitteln |
vollständige bzw. teilweise Übernahme der Kopfpauschale für Einkommensschwache, kostenlose Versicherung für Kinder |
|
Familienversicherung |
vorgesehen |
vorgesehen |
|
Probleme/Kritik |
Demografischer Wandel wird kaum berücksichtigt, dadurch längerfristig höhere Beiträge
Lohnnebenkosten werden nur kurzfristig gesenkt, Folge: Gefährdung von Arbeitsplätzen
Vorwurf der “Einkommenssteuer” |
hohe finanzielle Belastung für den Staat (durch Sozialausgleich)
einseitige Belastung der Versicherungsnehmer
Aufhebung des Solidarprinzips |
Bürgerversicherung und Gesundheitsprämie sind entgegen der allgemein verbreiteten Auffassung durchaus keine absoluten Gegensätze. In der politischen Auseinandersetzung wird auch über eine Mischform diskutiert, die Eckpunkte beider Modelle in einem Reformansatz vereint. Lediglich das Konzept der Bürgerversicherung ohne Beitragsbemessungsgrenze ist als Gegensatz zum Kopfprämienmodell zu verstehen.
Die solidarische Bürgerversicherung soll insbesondere eine Lösungsstrategie gegen die beginnende Zwei-Klassen-Medizin in Deutschland sein. Denn das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist in den Augen der Befürworter der Bürgerversicherung eine Form der Überversorgung für Besserverdienende und sowohl ökonomisch und medizinisch als auch ethisch fragwürdig. Die Bürgerversicherung will nach und nach Anreize dafür schaffen, dass die Versorgungsqualität der Bevölkerung nicht mehr indirekt vom Einkommen der Versicherten abhängt. Medizinische Leistungen sollen daher künftig alle nach dem medizinischen Bedarf in gleich guter Qualität für alle erbracht werden.
Die Bürgerversicherung ist ein Reformansatz zur Umgestaltung der Krankenversicherung in Deutschland. Nach dem Vorbild eines Versicherungsmodells aus der Schweiz soll die Bürgerversicherung sowohl von gesetzlichen, als auch von privaten Krankenkassen zu gleichen Wettbewerbsbedingungen angeboten werden. Ziel ist eine gerechtere und solidarische Finanzierung des Gesundheitswesen unter Einbeziehung aller Bürger.
Die Idee einer solidarischen Bürgerversicherung wird von der SPD, Bündnis 90/Die Grünen, von Die Linke sowie von den Gewerkschaften befürwortet. Die Befürworter beziehen sich in ihrer Argumentation weitestgehend auf die Vorschläge des Gesundheitsökonomen Karl Lauterbach (SPD). In der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Eckpunkte zur Bürgerversicherung unterscheiden sich die Präferenzen jedoch zum Teil erheblich voneinander.
Die SPD hat sich in der Konkretisierung ihres Entwurfs zur solidarischen Bürgerversicherung darauf geeinigt, die Beitragsbemessungsgrenze für Arbeitnehmer konstant zu halten und keine weiteren Einkommensarten zur Beitragsbemessung hinzuzuziehen. Bündnis 90/Die Grünen fordern dagegen eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Rentenversicherungsniveau sowie die Verbeitragung aller Einkommensarten. Unterschiede bestehen ebenso im Finanzierungsprinzip sowie in der Ausgestaltung der Familienversicherung.
Innerhalb der Bürgervollversicherung, tragen alle Bürger mit allen Einkommen zur Finanzierung des gesetzlichen Krankenversicherungssystems bei. Jeder, der neu krankenversichert wird, würde der Bürgerversicherung zugeordnet. Dabei kann er frei zwischen allen Krankenkassen wählen - egal ob gesetzliche oder private Krankenversicherung. Die Versicherungen nehmen jeden auf, eine vorherige Gesundheitsprüfung erfolgt nicht. Die Beitragsbemessung soll einkommensabhängig erfolgen und es herrscht durchweg das Sachleistungsprinzip. Auf diese Weise soll gewährleistet werden, dass jeder den gleichen Zugang zu medizinischen Leistungen erhält und am medizinischen Fortschritt teilnimmt.
Laut den Befürwortern der solidarischen Bürgerversicherung würden in erster Linie Arbeitnehmer mit geringen und mittleren Einkommen sowie Familien von den Neuerungen profitieren. Auf lange Sicht versprechen die Initiatoren durch das neuartige Konzept einen Zugewinn für die gesamte Versichertengemeinschaft, da künftig alle den gleichen Zugang an medizinischen Leistungen erhalten sollen.
Belastet werden insbesondere Arbeitnehmer mit hohem Einkommen, Arbeitgeber sowie Steuerzahler. Auch Beamte und Selbständige werden benachteiligt, weil sie sich nicht mehr privat versichern können und der Bürgerversicherungstarif wahrscheinlich höhere Kosten als zuvor für sie bereithält.
Auf lange Sicht wird sich das Nebeneinander zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen aufheben. Zwar kann die PKV selber Bürgerversicherungstarife anbieten, allerdings ohne Risikodifferenzierung und Einkommensunabhängigkeit. Lediglich der Markt der privaten Zusatzversicherungen bleibt für die privaten Unternehmen attraktiv.
Wie genau die Einkommen aus Miet-, Zins- und Kapitaleinkommen administrativ einbezogen werden sollen, ist umstritten. Nach Meinung Karl Lauterbachs sollten dies die Finanzämter auf Grundlage ihrer Daten übernehmen. Welchen zusätzlichen Verwaltungsaufwand dies nach sich ziehen würde, ist derzeit noch kaum absehbar.
Auch dies ist bisher stark umstritten. In den Augen einiger Verfassungsrichter verstoße die Bürgerversicherung allerdings gleich in mehreren Punkten gegen das Deutsche Grundgesetz (GG). Insbesondere die Verdrängung der privaten Krankenversicherung (PKV) in das ausschließliche Zusatzversicherungsgeschäft verstoße zum einen gegen das Recht der freien Berufsausübung und der Wahlfreiheit des Versicherungsträgers sowie gegen europarechtliche Vorschriften. Auch die Gewerbefreiheit nach Artikel 13 Abs. 1 GG ist nach Ansicht einiger Experten durch die Inhalte der Bürgerversicherung in Gefahr.
In beiden Reformansätzen ist eine Ausweitung des Versicherungskreises sowie des Beitragssatzes vorgesehen, um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dauerhaft sicherstellen zu können. Der Kernunterschied besteht in der Beitragsbemessung beider Konzepte: Während bei der Bürgerversicherung die Beiträge einkommensabhängig unter Einbeziehung aller Einkünfte fällig würden, zahlen innerhalb des Gesundheitsprämien-Modells alle Bürger den gleichen Euro-Beitrag. Hier erfolgt die Bemessung also einkommensunabhängig.