Aktuelle Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung

- Die Beitragsbemessungsgrenze dient zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt als dynamische Einkommensgrenze die maximal zu leistenden Beiträge zur Krankenversicherung und deckelt damit die Beiträge zur Krankenkasse.
Für den Wechsel zur privaten Krankenversicherung ist für Angestellte die aktuelle Versicherungspflichtgrenze entscheidend. Beide Grenzen werden jedes Jahr an die statistische Einkommensentwicklung des Vorjahres angepasst. Eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze bewirkt für Gutverdiener eine Beitragserhöhung zur Krankenkasse, da sich der GKV-Höchstbeitrag in Abhängigkeit zur Grenze berechnet. Eine geringere Bemessungsgrenze bewirkt dagegen eine Absenkung des Maximalbeitrags.
| Beitragsbemessungsgrenze | Versicherungspflichtgrenze |
|---|---|
|
Grenze der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis zu der Beiträge für die jeweilige Krankenkasse fällig werden. Werte für 2013: |
Einkommensgrenze, deren regelmäßige Überschreitung den Wechsel in eine private Krankenkasse (PKV) auch für Angestelle ermöglicht. Werte für 2013: |
Das Einkommen über der Bemessungsgrenze bleibt unberücksichtigt bei der Bemessung der Krankenkassenbeiträge. Im Bereich des privaten Krankenversicherungssystems ist die aktuelle Grenze lediglich relevant für den Basistarif und den Pflichtanteil des Arbeitgeberzuschusses. Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze waren bis 2003 identisch. Seitdem existieren zwei Grenzen zur Krankenversicherung.
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Bemessungsgrenzen für die Krankenversicherung bis 2013
Jeweils jährlich wird die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie auch andere Rechengrößen und Bezugsgrößen zur Sozialversicherung an das durchschnittliche Bruttolohn-Niveau der Versicherten per Rechtsverordnung angepasst.
| Jahr | jährlich | monatlich | Jahr | jährlich | monatlich | |
|---|---|---|---|---|---|---|
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Beitragsbemessungsgrenzen der letzten Jahre | ||||||
| 2013 | 47.250 € | 3.937,50 € | 2008 | 43.200 € | 3.600,00 € | |
| 2012 | 45.900 € | 3.825,00 € | 2007 | 42.750 € | 3.562,50 € | |
| 2011 | 44.550 € | 3.712,50 € | 2006 | 42.750 € | 3.562,50 € | |
| 2010 | 45.000 € | 3.750,00 € | 2005 | 42.300 € | 3.525,00 € | |
| 2009 | 44.100 € | 3.675,00 € | 2004 | 41.850 € | 3.487,50 € | |
Einfluss auf den Arbeitgeberanteil
Zudem spielt die Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung) bei der Höhe Arbeitgeberzuschusses für Angestellte eine Rolle. Dieser setzt sich u.a. zusammen aus dem einheitlichen Krankenkassenbeitrag (15,5 Prozent) und der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze. Dabei ist es unerheblich, ob ein Arbeitnehmer gesetzlich oder privat versichert ist.
Weitere Informationen über die gesetzliche und private Krankenversicherung sowie die Beitragsberechnung im Überblick: Krankenversicherung für Angestellte
Bedeutung der Bemessungsgrenzen für die PKV
Seit 01.01.2009 müssen Privatanbieter einen brancheneinheitlichen Basistarif anbieten. In Bezug auf die Kosten und Leistungen gelten die gleichen Bedingungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Aufnahme von Neukunden in diesem Tarif ist für die PKV-Anbieter verpflichtend und muss zudem ohne vorherige Gesundheitsprüfung erfolgen.
Auch der Beitrag im Basistarif ist an die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung gekoppelt und damit auch an den GKV-Höchstbeitrag. Maximal zu leistender Beitrag im Basistarif: 610,31 Euro. Allerdings steht der Basistarif häufig in der Kritik, weil er aufgrund der Preisbindung zu teuer ist. Viele andere Tarife leisten mehr und kosten weniger (PKV Test-Übersicht).
Gesetzliche Grundlage
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht die jeweils aktuellen Bezugs- und Rechengrößen zur Sozialversicherung immer zum Ende eines jeden Jahres im Bundesgesetzblatt. Meist sind die spezifischen Grenzen aber auch schon vorher als sogenannte Verwaltungsvorschriften online abrufbar. Bevor die Beitragsbemessungs- und Jahresentgeltgrenzen des neuen Jahres aber endgültig veröffentlicht werden können, müssen sie in letzter Instanz noch vom Bundesrat beschlossen werden. Mit Änderungen ist hier aber meist nicht mehr zu rechnen.
Auch wenn die Krankenkassenbeiträge stabil bleiben, müssen Versicherte, die über der aktuellen Bemessungsgrenze liegen, höhere Beiträge leisten, wenn die Grenze angehoben wird. Ein Rechenbeispiel zum Jahreswechsel 2011/2012:
Beispiel 1: Angestellter mit monatlichem Bruttoeinkommen von 3.900 Euro
maximaler Arbeitnehmeranteil 2011: 304,43 Euro
maximaler Arbeitnehmeranteil 2012: 313,65 Euro
Beispiel 2: Freiwillig Versicherter mit monatlichem Bruttoeinkommen von 4.200 Euro
maximaler Beitrag 2011: 575,45 Euro
maximaler Beitrag 2012: 592,88 Euro
Hintergrund: Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
Die Festlegung der Beitragsbemessungsgrenzen folgt dem innerhalb der Sozialversicherung geltenden Solidarprinzip:
- Beitragshöhe richtet nach der Leistungsfähigkeit des Versicherten
- Orientierung des Leistungsanspruchs an der Bedürftigkeit und nicht am individuellen Risiko eines Versicherungsnehmers
- Versicherungs- und Beitragspflicht kraft Gesetzes (SGB V)
Gutverdiener bzw. Einkommensstarke zahlen dementsprechend für Versicherte mit niedrigerem Lohnniveau mit - allerdings nur innerhalb gewisser Grenzen. Einkommen über diesen Bemessungsgrenzen gelten als unantastbar. Auch in Österreich bedient man sich eines solchen Modells. Die sogenannte "Höchstbemessungsgrundlage" deckelt hier die Beiträge zur österreichischen Sozialversicherung.
Beitragshöhe
Die Beitragsbemessungsgrenze hat auch Auswirkungen auf die Beitragshöhe von Familien. Zurückzuführen ist dies u.a. auf die jeweilige Aufteilung der Erwerbsarbeit. Liegen Familieneinkommen über der aktuellen Grenze entstehen in Ein- und in Zweiverdienerehen unterschiedlich hohe Beiträge.







