Aktuelle Regelungen in der Krankenversicherung für Arbeitslose

Krankenversicherung Arbeitslosigkeit
Auch während der Arbeitssuche muss Schutz durch die Krankenversicherung bestehen. Für Arbeitslose gelten besondere Regelungen zur Pflichtversicherung.

Im Falle der Arbeitslosigkeit und einer ordnungsgemäßen Meldung der Situation bei der Bundesagentur für Arbeit werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von dieser übernommen. Ausgeklammert sind hierbei Zusatzbeiträge, die gegebenenfalls von der Krankenkasse erhoben werden.

Gesetzlich versicherte Arbeitslose

Arbeitssuchende sind in der Regel im gesetzlichen System und ebenso in der Versicherung für den Pflegefall (Pflegeversicherung) pflichtversichert. (Die Beitragsregelung gilt demnach auch hier.) Im Hinblick auf die Versicherungspflicht gibt es aber Ausnahmen. Bei Erfüllung gewisser Kriterien ist es möglich, sich von der Pflichtversicherung für Arbeitslose befreien zu lassen. Die Versicherungsfreiheit während der Arbeitslosigkeit ist ebenso an gewisse Kriterien geknüpft.

Es gilt: Der Versicherungsschutz besteht bei der Krankenkasse fort, die diesen vor der Arbeitslosigkeit geleistet hat. Ein Wechsel zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse ist sowohl zu Beginn des Bezugs von Leistungen als auch währenddessen möglich, sofern die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden. (Über Regelungen zur Arbeitslosigkeit informiert die Bundesagentur für Arbeit in einer Broschüre)

Info

Sie sind arbeitslos? - Wichtiges auf einen Blick

Zum Thema Beitragsübernahme:

Tritt eine vorübergehende Arbeitslosigkeit ein, gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung:

  • Die Zahlung der Beiträge wird von der Bundesagentur für Arbeit geleistet.

Tritt eine vorübergehende Arbeitslosigkeit ein, gilt in der privaten Krankenversicherung (PKV):

  • Sofern die notwendigen Voraussetzungen erfüllt werden, kann der Wechsel in den Basistarif erfolgen. Im Falle sozialer Hilfebedürftigkeit besteht nochmals die Möglichkeit einer Beitragshalbierung.

Zum Thema Versicherungspflicht:

Tritt im Alter von unter 55 Jahren Arbeitslosigkeit ein

  • gilt die Versicherungspflicht.

Ab Vollendung des 55. Lebensjahrs und dem Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) 

  • gilt die Versicherungspflicht.

Für beide Fälle gilt: Wer sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen möchte, der kann dies im Rahmen von 3 Monaten ab Versicherungspflicht-Beginn tun, sofern zuvor fünf Jahre am Stück Versicherungsschutz über die private Krankenkasse gewährleistet worden ist.

Zusatzbeitrag bei Arbeitslosigkeit

Für Bezieher von Arbeitslosengeld gelten verschiedene Regelungen. Zu unterscheiden ist zwischen Arbeitslosengeld I (Alg I) und Arbeitslosengeld II (Alg II). Bezieher von Alg I, müssen den Zusatzbeitrag selbständig tragen. Jedoch haben diese Versicherten Anspruch auf einen Sozialausgleich, sofern der durchschnittliche Zusatzbeitrag mehr als zwei Prozent des Bruttoeinkommens beträgt. Dieser Sozialausgleich wird von der Agentur für Arbeit durchgeführt. 

Das Gesetz sieht vor, dass Empfänger von Arbeitslosengeld II teilweise Zusatzbeiträge zahlen müssen. Teilweise werden sie durch Steuermittel getragen und direkt an die jeweilige Krankenkassen abgeführt. Details zur Hartz-IV-Regelung

Befreiung von der gesetzlichen Pflichtversicherung

In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, sich von der gesetzlichen Pflichtversicherung befreien zu lassen, z.B. für Privatversicherte, die in der vorübergehenden Arbeitslosigkeit privat versichert bleiben möchten. Um sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen, sollten Arbeitssuchende eine Reihe von Kriterien berücksichtigen. Eine Checkliste.

  1. In den vergangenen fünf Jahren vor Beginn des Leistungsbezugs gab es keine Absicherung über die gesetzliche Krankenversicherung.
  2. Es besteht Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung. Vertragsleistungen entsprechend der Regelungen für Empfänger von Arbeitslosengeld I (Alg I) und Alg II (Hartz IV) werden gewährt.
  3. Der Antrag über die (nicht widerrufbare) Befreiung muss im Rahmen von drei Monaten bei der Krankenkasse gestellt & immer dann neu eingereicht werden, wenn Arbeitslosigkeit eintritt.
  4. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit entfaltet die Befreiung ihre Wirkung mit dem Start der Krankenversicherungspflicht; wenn seither folgendes zutrifft: Nichtanspruchnahme von Leistungen durch den Betroffenen oder Familienangehörige, die mitversichert sind (ansonsten: zum Anfang des auf den Befreiungsantrag folgenden Kalendermonats).
  5. Die Wirksamkeit der Befreiung bezieht sich auch auf die soziale Pflegeversicherung.

Ende der gesetzlichen Pflichtmitgliedschaft

Endet die Arbeitslosigkeit, endet auch die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft. Wird diese im Rahmen einer neuen Sachlage (z.b. Angestelltenverhältnis oder eine Versicherung über die gesetzliche Familienversicherung) nicht erneut aktiviert, gilt:

Der fortführende Schutz kann dann über eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung gewährleistet werden. Hier sollte beachtet werden, dass der Beitritt in einem Zeitrahmen von drei Monaten nach Beendigung der Pflichtversicherung angezeigt werden muss. Die Krankenkasse muss in schriftlicher Form über die neue Sachlage in Kenntnis gesetzt werden.

Private Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit

Wird eine privat versicherte Person arbeitslos und bezieht staatliche Unterstützung (Alg I), ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse auf Antrag möglich, aber nicht zwingend. Diese Möglichkeit gilt allerdings nur für Personen, die das 55. Lebensjahr nicht überschritten haben (SGB V § 5).

Dagegen bleiben privat Versicherte Personen, die bei Beginn der Arbeitslosigkeit sofort Alg II (Hartz IV) beziehen, in der privaten Krankenversicherung versichert. Sie werden jedoch meist in den standardisierten Basistarif eingestuft. Dieser orientiert sich an der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Kritisch ist die Regelung der Übernahme von PKV-Prämien durch das Jobcenter.

Übernahme des Monatsbeitrags durch die Arge

Bei Alg-I-Bezug übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur PKV in der Höhe wie sie für eine GKV angefallen wären. Zur Übernahme des privaten Beitrags von Hartz-IV-Beziehern gab es dagegen lange Diskussionen, da die Leistungsträger (z.B. Jobcenter) auch hier nur Beiträge in der Höhe zahlen, wie sie für eine gesetzliche Krankenkasse übernommen werden. Allerdings sind die Kosten in der Privatversicherung, auch im Basistarif, deutlich höher, so dass eine Deckungslücke entstand.

Diese Lücke mussten die Betroffenen bis Anfang 2011 aus eigener Tasche zahlen. Wer dies nicht konnte, häufte Schulden an. Vereinzelt kam es schon 2009 und 2010 zu Gerichtsurteilen, wonach die vollen Beiträge für Hartz IV-Empfänger übernommen werden, doch dabei handelte es sich um Einzelfallentscheidungen ohne allgemein verbindlichen Charakter. Eine Grundsatzentscheidung fehlte lange Zeit. Dies folgte Anfang 2011 durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (AZ: B 4 AS 108/10 R).

Info

Urteil Bundessozialgericht zu Hartz IV in der privaten Krankenversicherung

Das Bundessozialgericht hat im Januar 2011 im Grundsatzurteil alle Leistungsträger angewiesen, die private Krankenversicherung für Hartz-IV-Empfänger vollständig zu tragen. Allerdings gibt es eine Deckelung: Der Zuschuss beträgt maximal die Hälfte des Basistarifbeitrags. Wer in einem anderen Tarif mehr zahlt, kann in den Basistarif wechseln. Das Urteil ist im gesamten Bundesgebiet gültig.

Allerdings lehnte die Agentur für Arbeit die Kostenübernahme für Beiträge ab, die vor dem Grundsatzurteil angefallen sind. Nur wer bereits vor Januar 2011 Widerspruch gegen den Kostenbescheid zur Krankenversicherung eingelegt hatte, konnte mit einer rückwirkenden Kostenerstattung rechnen, alle anderen blieben auf den Schulden sitzen.

Aber auch hierfür zeichnete sich bald eine Lösung ab: Im August 2011 gab es eine Einigung zwischen Bundesgesundheitsministerium und PKV-Verband, wonach die Leistungsträger die privaten Beiträge direkt an die Versicherung überweisen. Im Gegenzug wollen die Versicherungsgesellschaften betroffenen Hartz-IV-Empfängern die Beitragsschulden erlassen. Ein Gesetz, das die Übernahme der privaten Krankenversicherungsbeiträge bei Hartz-IV-Beziehern regelt, gibt es bislang nicht.

Weitere Optionen zur Privatversicherung

Wurde die Versicherung während der Arbeitslosigkeit auf eine private Anwartschaftsversicherung umgestellt, gilt folgendes:

  • Die kleine Anwartschaftsversicherung sieht den alten Versicherungstarif ohne erneute Gesundheitsprüfung vor.
  • Die große Anwartschaftsversicherung berechnet bei Wiedereintritt den Tarif auf Basis des ursprünglichen Eintrittsalters, ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Es gilt: Bei der Wiederversicherung ohne Anwartschaftsversicherung ist darauf zu achten, dass die Phase der gesetzlichen Versicherung nicht länger als zwölf Monate dauerte und dass die private Versicherung vor der Arbeitslosigkeit mindestens fünf Jahre Bestand hatte.

Bereits gebildete Altersrückstellungen können teilweise übernommen werden. Dies gilt ebenso für die Konditionen des alten Versicherungsvertrages, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Letzte Aktualisierung: 14.06.2013 - Alexander Bull

Bezug Arbeitslosengeld

In Deutschland sind viele Menschen auf staatliche Unterstützung angewiesen. Der Bezug von Alg II der letzten Jahre in der Übersicht:

JahrBezieher Alg II
20124,50 Mio
20114,62 Mio
20104,89 Mio
20094,91 Mio
20085,01 Mio

Der Alg I-Bezug (2007 bis 2011) in der Übersicht:

JahrBezieher Alg I
2011829.95
20101,02 Mio
20091,14 Mio
2008916.99
20071,08 Mio

Arbeitslosenquoten: Ausgewählte Gruppen von Personen (2002 & 2010) - Arbeitslose in % aller abhängigen Erwerbspersonen in der Übersicht:

PersonengruppeProzentzahl 2002 / 2010
Frauen10,3 / 8,1
Männer11,3 / 9,1
Schwerbehinderte Menschen114,9 / 14,8
Ausländer/innen19,6 / 18,2
Insgesamt10,8 / 8,6

1 Zahl der Arbeitslosen (im Jahresdurchschnitt) des jeweiligen Jahres bezogen auf die Zahl
der schwerbehinderten Erwerbspersonen des Vorjahres

Zahlen: Bundesagentur für Arbeit / Statista / Sozialpolitik-aktuell (Universität Duisburg-Essen)

Weitere Statistiken zur Arbeitslosigkeit

Info

Personen, die während der Arbeitslosigkeit nicht der gesetzlichen Pflichtversicherung unterliegen, können in der Regel im bisherigen Tarif mit gleichem Beitrag verbleiben. Allerdings wird dem Versicherten die Möglichkeit eingeräumt, in den standardisierten Basistarif zu wechseln.

Stiftung Warentest hat kritisiert, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis im Basistarif schlecht sei. Die Versicherten erhalten zwar ein Äquivalent des vollen gesetzlichen Leistungskatalogs

Sie müssen jedoch stets den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen (2012: 592,88 Euro). Für Hartz-IV-Empfänger reduziert sich dieser Betrag um die Hälfte.

2011

Zusatzbeitrag Hartz IV Arbeitslose Härtefall Erstattung

Vor der Gesundheitsreform in 2011 mussten auch Hartz-IV Empfänger den Zusatzbeitrag grundsätzlich allein tragen. Es existierte lediglich eine Härtefallregelung, wodurch die Empfänger von Alg II den Zusatzbeitrag erstattet bekamen, sofern ein Wechsel der Krankenkasse Einbußen bei Leistungen oder Hilfsmitteln beinhaltet hätte.