Berufsunfähigkeitsversicherungen als Absicherung bei Krankheit

Berufsunfähigkeitsversicherung BU
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist überaus sinnvoll und sichert das Arbeitseinkommen

Finanzexperten sehen die Berufsunfähigkeitsversicherung als eine der wichtigsten Versicherungen im Bereich der Vorsorge. Jeder fünfte Erwerbstätige in Deutschland muss seinen Beruf vor Erreichen des Rentenalters aufgeben. Über zehn Prozent trifft es vor dem 40. Lebensjahr.

Der Abschluss eines Versicherungsvertrags bietet Schutz vor den finanziellen Gefahren einer Berufsunfähigkeit. Da die gesetzlichen und betrieblichen Leistungen meist unzureichend sind, wird der private Schutz immer wichtiger. Ein Versicherungsschutz besteht auch dann weiter, wenn der Arbeitsplatz verloren geht oder sich der Beruf des Versicherten ändert. Hauptziel ist der Ausgleich von Einkommensausfall.

Beiträge und Leistungen mit BU-Rechner definieren

Die Höhe der Kosten richtet sich in der Regel nach festen Parametern. Sehr gute Tarife für wenig Geld sind nur durch einen ausführlichen Preis-Check zu finden. Dabei sind folgende Kriterien entscheidend:

  • Beruf
  • Alter und Gesundheitszustand
  • Versicherungsdauer
  • Umfang der Berufsunfähigkeitsrente

Das daraus ermittelte Risiko, tatsächlich im Laufe der Erwerbszeit berufsunfähig zu werden, ist letztendlich für die Höhe der Prämien maßgebend. Tritt der Versicherungsfall ein, erhalten Versicherte ohne weitere Beitragszahlungen eine sogenannte Berufsunfähigkeitsrente in der vereinbarten Höhe - in der Regel bei einer mindestens 50-prozentigen Berufsunfähigkeit.  Als Antragsteller sollten Sie die Klauseln der Versicherungsbedingungen genau lesen, um einen zuverlässigen und wirksamen Berufsunfähigkeitsschutz zu erhalten.

 
Checkliste
5 Tipps, was beim Abschluss zu beachten ist

1. Je früher, desto besser: Schließen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung im jungen Alter ab. Die meisten Versicherungen bieten beispielsweise Tarife schon für Auszubildende oder Studenten an, die noch gar nicht im künftigen Beruf arbeiten. Zudem sollten Sie bei mehreren Unternehmen gleichzeitig Anträge stellen. 

2. Dynamik wählen: Vereinbaren Sie einen Vertrag mit Dynamik der BU-Rente. Hintergrund: So tragen Sie dem Umstand Rechnung, dass das Geld auf Grund der Inflation kontinuierlich an Wert verliert.

3. Nicht flunkern: Beantworten Sie die Gesundheitsfragen des Versicherers stets wahrheitsgemäß. Andernfalls kann der Versicherer die Rentenzahlung im Ernstfall verweigern.

4. Vor Deckungslücken schützen: Die Tarife sollten Ihr Risiko, berufsunfähig zu werden, stets bis zum Beginn der Rente absichern. Somit umgehen Sie Deckungslücken, die im Ernstfall gravierende Konsequenzen haben könnten.

5. Flexibilität: Achten Sie auf die Flexibilität im Versicherungsvertrag, so dass Sie beispielsweise auch einen Wechsel in die Selbständigkeit vollziehen können. Auch veränderte Lebensbedingungen wie Arbeitslosigkeit oder Zahlungsschwierigkeiten sollten an den Versicherungsschutz angepasst werden können.

6. Abstrakte Verweisung beachten: Einige Tarife enthalten eine Klausel zur “abstrakten Verweisung”. Dahinter verbirgt sich die Möglichkeit für die Versicherung, den Versicherungnehmer im Falle der Berufsunfähigkeit in einen anderen gleichwertigen Beruf zu verweisen. Dann müssten Sie - sofern medizinisch zumutbar - trotz Krankheit einen anderen Beruf ohne Bezug der Berufsunfähigkeitsrente ausüben.

Üblicher Leistungsumfang der meisten Tarife

Es gibt mehrere Varianten, das Risiko einer plötzlichen Berufsunfähigkeit zu versichern. Sehr häufig entscheiden sich Versicherte für Kombi-Policen wie beispielsweise Risikolebensversicherungen mit integriertem BU-Schutz.

Preiswerter sind dagegen meist Policen, die allein das Risiko der Berufsunfähigkeit direkt finanziell absichern. Solche Versicherungen sind vor allem für Personen geeignet, die keine Familie zu versorgen haben oder deren Angehörige schon auf andere Weise gegen einen möglichen Todesfall abgesichert sind.

Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich

Weitere auf dem Markt erhältliche Arten der Absicherung von Erwerbslosigkeit:

  • BU-Zusatzversicherungen zu einer Riester- oder Rürup-Rente oder zu Renten- bzw. Lebensversicherungen
  • BU-Versicherungen mit Fondsanlage
  • BU-Versicherungen mit verzinslicher Ansammlung
  • BU-Versicherungen mit Beitragsberechnungen

Weitere Möglichkeiten, sich gegen bestimmte gesundheitliche Risiken und Verdienstausfall abzusichern, sind die private Unfallversicherung und die umstrittene Sterbegeldversicherung sowie sogenannte Dread Disease Versicherungen und die Grundfähigkeitsversicherung. Mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung lassen sich alte, günstige Verträge leicht aufstocken, z.B. wenn Altverträge keine Dynamik enthalten, Sie aber wegen steigenden Gehalts eine höhere BU-Rente absichern möchten.

Unser Tipp für Sie
Die Leistungshöhe ausreichend ansetzen

Wie hoch die Leistungen tatsächlich sein müssen, orientiert sich wiederum am jeweiligen Einkommen des Versicherten. Wer in seinem Beruf viel verdient, sollte die Leistungen entsprechend höher ansetzen. Wichtig ist, dass im Falle der Berufsunfähigkeit der Lebensstandard gehalten werden kann. Mindestens sollte eine BU-Rente aber Lebenshaltungskosten wie Miete, Versicherungen und Ausgaben für Lebensmittel decken.

Garantierter Schutz bei Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeit ist ein Begriff aus dem Arbeitswesen. Sie beschreibt und bestätigt die dauernde Beeinträchtigung einer Person in der Berufsausübung auf Grund einer Krankheit, eines Unfalls oder durch Invalidität. Die BU-Versicherung greift spätestens dann, wenn die bestehende Krankenversicherung nicht mehr zahlt. Die Berufsunfähigkeit muss ärztlich bestätigt werden.

Durch die Absicherung der Berufsunfähigkeit ist automatisch auch die Erwerbsunfähigkeit mit versichert. Man spricht dabei aber im Allgemeinen von einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Zum Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit:

BerufsunfähigkeitErwerbsunfähigkeit

Dauernde Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch Krankheit, Körperverletzung, Invalidität oder Kräfteverfall

Durch körperliche oder geistige Leiden bedingte Unfähigkeit durch Arbeit den Lebensunterhalt zu verdienen (Erwerbsminderung)

Berufsunfähige können zwar ihren Beruf nicht mehr ausüben, aber noch weiterhin einer anderen Arbeit nachgehen   

Als voll erwerbsunfähig gilt, wer dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stunden am Tag zur Verfügung steht

Der richtige Versicherungsschutz in Abhängigkeit zur Berufsgruppe

Angestellte können unter bestimmten Bedingungen auch über die gesetzliche Rentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung für die Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Möglich ist dies seit dem 1. Januar 2001 für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden. Diese Regelung gilt nach § 240 SGB VI aber nur als Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit und wird auch nur als solche abgesichert. Aufgrund strenger Voraussetzungen erhalten heute aber wesentlich weniger Menschen eine Invaliditätsrente als noch vor der Reform 2001. Freiberufler können Ansprüche über die berufständischen Versorgungswerke erwerben.

Auch die betrieblichen Vorsorgemöglichkeiten sind meist ohne oder mit nur wenigen Fragen zur Gesundheit erhältlich. In den Genuss eines solchen Invaliditätsschutz kommen allerdings meist nur Beschäftigte in der Chemieindustrie, im Baugewerbe oder in Verlagen. Private Versicherungsunternehmen unterteilen ihre Versicherten demgegenüber in bestimmte Risikogruppen:

Einteilung in Risikogruppen

1. geringes Risiko    - z.B. Ärzte, Architekten, Apotheker, Psychologen, Diplomkaufleute

2. normales Risiko   - z.B. Reise- und Bürokaufleute, Sekretärinnen, Techniker, Verkäufer

3. erhöhtes Risiko    - z.B. Krankenpfleger, Industriemechaniker, Gastwirte, Kfz-Mechaniker

4. hohes Risiko        - z.B. Betonbauer, Künstler, Krankengymnasten, Schornsteinfeger

Quelle: Finanztest Juli/2011

BU-Versicherungen für Diabetiker

Personen mit einer chronischen Erkrankung bei Vertragsabschluss müssen mit Einschränkungen des Versicherungsschutzes rechnen. Diabetiker sind eine der größten betroffenen Personengruppen dieser Regelung. Dennoch: Trotz Diabetes mellitus ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht von vornherein ausgeschlossen. Viele Versicherungen behandeln Chroniker sehr unterschiedlich. Tendenziell müssen sich Diabetiker auf folgende Regelungen gefasst machen:

  1. Diabetes mellitus muss als Vorerkrankung bei der Gesundheitsprüfung angegeben werden!
  2. Es ist mit einem Risikozuschlag zu rechnen.
  3. Es ist alternativ mit einem Risikoauschluss zu rechnen (BU zahlt nicht, wenn Diabetes Grund für die Berufsunfähigkeit ist).
  4. Ein Versicherungsantrag kann gänzlich abgelehnt werden.
  5. Chancen angenommen zu werden sind bei Typ II wesentlich besser als bei Typ I.
  6. Bei Typ I machen es einige Versicherer abhängig davon, wann die Krankheit ausgebrochen ist bzw. diagnostiziert wurde (weniger als 15 Jahre zurückliegend) sowie vom Hba 1c Wert (sollte 7 oder niedriger sein), ansonsten erfolgt oft eine Ablehnung.

Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Für wen ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Im Prinzip ist die BU für jeden Erwerbstätigen sinnvoll. So ist sie beispielsweise empfehlenswert für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbständige, für Beamte, Schüler, Studenten und Auszubildende. Aber auch Hausfrauen und -männer können eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Gerade für junge Menschen ohne Vorerkrankungen erscheint der Abschluss einer BU als besonders lohnenswert.

Ab wann werden Leistungen aus der BU Versicherung gezahlt?

In diesem Fall existieren meist unterschiedliche Handlungsweisen der Versicherer. So leisten manche Gesellschaften ab dem Zeitpunkt, an dem die Berufsunfähigkeit gemeldet wurde, andere ab Eintritt der BU. Gerade bei verspäteten Meldungen kann dies von Vorteil sein. Manche Anbieter arbeiten auch mit leistungsfreien Karenzzeiten.

Wer hat die Aufgabe, die Berufsunfähigkeit festzustellen?

In aller Regel werden eine Berufsunfähigkeit und der Grad der Arbeitseinschränkung durch den Hausarzt festgestellt. Nur wenn die Versicherung die ärztliche Entscheidung in Frage stellt, muss sich der Betroffene erneut von einem Ärztegremium untersuchen lassen. Das Gremium besteht in der Regel aus einem Arzt der Versicherung, dem Hausarzt und einem unabhängigen Gutachter.

Welchen Einfluss hat mein Gesundheitszustand auf den Vertrag?

Mögliche Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers beeinflussen die Höhe der Beiträge für den Versicherten. Diese werden meist durch eine Gesundheitsprüfung abgefragt. Verträge ohne vorherige Gesundheitsfragen sind eher eine Seltenheit und nur bei bestimmten Berufsgruppen prinzipiell möglich. Werden Vorerkrankungen oder chronische Leiden festgestellt, reagieren Versicherer mit Risikozuschlägen und der Versicherte muss dementsprechend höhere Prämien leisten.

Was passiert, wenn ich schon einmal abgelehnt wurde?

In diesem Fall werden Sie als "schlechtes Risiko" gespeichert und haben es wesentlich schwerer eine geeignete Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Daher sollten gerade Personen mit Vorerkrankungen sich gleich mehrere Angebote für passende Tarife einholen, um so die Chance zu vergrößern, einen guten Vertrag abschließen zu können.

Wie lange sollte ich die Laufzeit dieser Versicherung ansetzen?

Empfehlenswert ist eine Laufzeit möglichst bis zum 67. Lebensjahr. Schließlich erhalten Erwerbstätige, die ab 1964 geboren sind, auch erst mit diesem Eintrittsalter ihre gesetzliche Altersrente in voller Höhe ausgezahlt. Inwieweit die Versicherer dies beherzigen, hängt wiederum von der Berufsgruppe ab.

Was bedeutet die sogenannte "Nachversicherungsgarantie"?

Mit dieser Garantie verpflichtet sich Ihr Anbieter die anfängliche BU-Rente bei bestimmten Anlässen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Unter Umständen hält sich der Versicherer aber bestimmte Höchstgrenzen in Bezug auf Alter und Rentenhöhe vor.

Was muss ich im Falle eines Berufswechsels beachten?

Die Versicherung versichert in der Regel den vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübten Beruf. Zum Teil verlangen Versicherungen, über einen Berufswechsel informiert zu werden, insbesondere wenn es sich um eine berufliche Tätigkeit mit erhöhtem Risiko handelt. Damit könnte nämlich ein höherer Beitrag erforderlich sein.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff "abstrakte Verweisung"?

Der Begriff der "abstrakten Verweisung" ist eine mögliche Klausel im Versicherungsvertrag. In diesem Fall verweisen Versicherer auf eine gleichwertige Erwerbstätigkeit, die der Versicherte theoretisch trotz Krankheit ausüben könnte und zahlen dementsprechend keine BU-Rente. Bei den meisten Gesellschaften ist die abstrakte Verweisung allerdings kein Thema mehr.

Was geschieht, wenn bis zum Ende der Laufzeit keine BU eintritt?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist grundsätzlich eine Risikoversicherung, bei der nach Ende der Laufzeit kein Guthaben anfällt. Manche Versicherungsgesellschaften sparen jedoch innerhalb der Vertragslaufzeit anfallende Überschüsse an und bringen diese bei Vertragsende zur Auszahlung. Sie ist in aller Regel allerdings recht niedrig und ohne Anspruch auf Garantie.

Was bedeutet die sogenannte Beitragsstundung im Vertrag?

Diese Regelung besagt, dass der Versicherte keine Prämie zahlen muss, solange der Versicherer klärt, ob das Leiden als Berufsunfähigkeit anerkannt wird oder nicht. In der Regel erfolgt eine zinslose Stundung bis zur endgültigen Entscheidung, ob eine BU-Rente zu leisten ist. In den meisten Fällen muss der Kunde aber einen Antrag auf Beitragsstundung stellen.

Letzte Aktualisierung: 10.06.2013 - Carolin Fink
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