Die Unfallversicherung hat die Aufgabe, Arbeits- und Schulunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die Unfallkassen und die Gemeindeunfallversicherungsverbände werden von dem Spitzenverband “Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)” vertreten.
Eine Unfallversicherung muss regelmäßig an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden, daher kann man bei Vertragsabschluss vereinbaren, dass die Versicherung dynamisch sein soll. Dann wird die private dynamische Unfallversicherung jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz erhöht, dieser orientiert sich an der staatlichen Rentenversicherung. Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind aufgrund der Sozialversicherung auch gesetzlich unfallversichert. Dennoch bieten viele Krankenkassen eine zusätzliche freiwillige Unfallversicherung an, die den Versicherungsschutz deutlich erweitert.
Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick
Krankenversicherung in Deutschland
Gesetzliche Unfallversicherung: Beitragssatz und Leistungen
Abgesichtert sind die Unfälle, die sich am Arbeitsplatz, auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause ereignen. Ist ein Versicherungsfall eingetreten, so hat der Versicherte bei der gesetzlichen Unfallversicherung Anspruch auf folgende Leistungen:
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft
- Leistungen bei Pflegebedürftigkeit
- Geldleistungen
Ist der Versicherte 26 Wochen nach einem Versicherungsfall immer noch erwerbsunfähig oder erwerbsgemindert, so hat er Anspruch auf eine Rente. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung richten sich nach dem Finanzbedarf, dem Arbeitsentgelt der Versicherten und der Gefahrenklasse.
Bei der gesetzlichen Unfallversicherung wird der Beitragssatz gesetzlich festgesetzt und beträgt derzeit 1,6 Prozent. Der Beitrag wird nur vom Arbeitgeber getragen. Zu Beiträgen verpflichtet sind in der gesetzlichen Unfallversicherung.