Riester-Rente in Deutschland: Vorsorge für das Alter

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Das Sparen zur Riester-Rente sollte früh beginnen, um sich die Zulagen zu sichern

Die Riester-Rente ist eine privat finanzierte Rente. Sie wird vom Staat durch attraktive Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten gefördert. Das Konzept ist grundsätzlich empfehlenswert, da die gesetzliche Rente im Alter nicht bei allen ausreichen wird und gut durch die Riester-Rente ergänzt werden kann. Abhängig von Einkommen und Familiensituation berechnet sich die Höhe der Zulagen.

Die Bezeichnung der Riester-Rente geht auf Walter Riester zurück. Dieser hat einst als Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgeschlagen, die Förderung der freiwilligen privaten Rentenversicherung durch eine Altersvorsorgezulage zu gestalten.

 

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Altersvorsorge mit staatlicher Unterstützung

Riester-Rente bei Stiftung Warentest:
„Die Riester-Rente ist schon fast ein Muss für jeden, der sie bekommen kann." (test.de)

Riester-Rente bei Focus Money:
"Riester ist ein Renner: Mehr als 12,5 Millionen Verträge der (...) staatlich geförderten Altersvorsorge gibt es inzwischen.” (focus.de)

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Seit der Einführung der Riesterförderung steigt die Anzahl der abgeschlossenen Verträge immer weiter an, wie die folgende Tabelle zeigt:

Jahr20012002200320042005200620072008200920102011*

Riesterverträge (in Millionen)

1,40

3,37

3,92

4,19

5,63

8,05

10,76

12,15

13,25

14,39

14,99

* Werte bis zum 30.09.2011; Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Die Leistungen der Riester-Rente im Alter

Die Leistugen der Riester-Rente sind normalerweise vom jeweiligen Vertrag abhängig. Der übliche Rentenbeginn ist mit dem 67. Lebensjahr erreicht. Grundsätzlich gibt es folgende drei Möglichkeiten:

  • eine lebenslange monatliche Rentenzahlung (Rentenbeginn frühestens nach der Vollendung des 60. Lebensjahres)

  • die Teilkapitalisierung von maximal 30 Prozent des Kapitals zu Rentenbeginn

  • die Übertragung des Kapitals im Todesfall auf den hinterbliebenen Ehegatten, der dafür selbst auch eine Riester-Rente abgeschlossen haben muss

Höhe der Kinderzulage

Die jährliche Kinderzulage beträgt für Kinder, die vor dem Jahr 2008 geboren sind, 185 Euro. Für Kinder, die nach dem Jahr 2008 geboren sind, erhalten die Eltern 300 Euro im Jahr. Riester-Sparer, die jünger als 25 Jahre sind, bekommen zusätzlich zur Grundzulage einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro im ersten Beitragsjahr.

Beiträge zu dieser privaten Altersvorsorge

Die Riester-Rente ist (neben anderen Arten der Altersvorsorge) eine der wenigen staatlich geförderten Rentenformen. Um aber die volle staatliche Förderung für die Riester-Rente zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens aus dem Vorjahr eingezahlt werden, maximal jedoch 2.100 Euro. Daher muss der Beitrag bei einer Gehaltserhöhung unbedingt angepasst werden. Zu den Einzahlungen werden die Grundzulage und die Kinderzulage angerechnet. Können nicht die vollen vier Prozent eingezahlt werden, so werden die Zulagen nur anteilig ausgezahlt. Die volle Förderung wird erst bei einer Einzahlung von mindestens 2.100 Euro im Jahr ausgeschöpft.

Unterschiedliche Möglichkeiten für das "Riestern"

  • Riester-Rentenversicherung: Eine Riester-Rente kostet beim Abschluss und in der Verwaltung viel Geld. Daher fallen oft 15 Prozent der Beiträge nur auf diese Kosten ab.

  • Riester-Banksparplan: Die Kosten für einen Banksparplan sind vergleichsweise niedrig, so dass die Banken laufende Kosten über einen Zinsabschlag finanzieren. Auch die Kosten für den Wechsel sind vergleichsweise gering und Abschluss- oder Verwaltungskosten gibt es oft gar nicht.

  • Riester-Fondssparplan: Die Kosten für einen Fondssparplan sind eher hoch. So beträgt der Ausgabeaufschlag beim Kauf eines Fonds bis zu fünf Prozent der Rate. Das Management der Fonds kostet im Jahr bis zu 1,94 Prozent der Anlagesumme.

  • Riester-Bausparvertrag: Die Kosten für den Abschluss eines Baussparvertrages belaufen sich auf ein Prozent der Bausparsumme und sind damit sehr niedrig. Für Kontogebühren können im Jahr bis zu 30 Euro anfallen. Falls es später ein Darlehen gibt, können eventuell auch Zinsen und Darlehensgebühren anfallen.

 
Checkliste
Der Weg zur Vorsorge

Was muss vor dem Abschluss der Riester-Rente beachtet werden?

  1. Ermittlung des Rentenanspruchs: Wie viel gesetzliche Rente wird es voraussichtlich im Alter geben? Informationen darüber gibt es in der jährlichen Renteninformation, welche von der gesetzlichen Rentenversicherung verschickt wird. Dazu werden mögliche Betriebsrenten addiert, sodass sich die voraussichtliche Rentenhöhe im Alter ergibt.

  2. Bestimmung der Versorgungslücke: Die Versorgungslücke ist die Differenz zwischen dem aktuellen Nettoeinkommen und den voraussichtlichen Rentenleistungen.

  3. Prüfung der verfügbaren finanziellen Mittel: Um die Versorgungslücke später schließen zu können, sollte eine private Rentenversicherung abgeschlossen werden. Dazu muss jedoch zunächst geprüft werden, wie viel Geld zur Verfügung steht, um solch eine Altersvorsorge zu treffen. Es muss also der Haushaltsüberschuss berechnet werden, wobei Dinge wie der Jahresurlaub oder der mögliche Kauf eines neuen Autos nicht vergessen werden dürfen. Denn größere einmalige Ausgaben kann es immer geben.

  4. Wahl des Riester-Produktes: Welche Vorsorgeprodukt passt zu der jeweiligen Lebenssituation?

    1. Wie lange dauert es noch bis zum Renteneintritt?

    2. Soll es lebenslange Zahlungen geben oder solange, bis das Guthaben verbraucht ist?

    3. Soll es einen Hinterbliebenenschutz geben?

  5. Staatliche Förderungen: Steuervorteile und staatliche Förderungen sollten unbedingt beantragt und damit ausgenutzt werden.

  6. Vorsicht mit der Steuerbelastung: Die Riester-Rente ist bei der Auszahlung zu 100 Prozent steuerpflichtig.

  7. Überprüfung der Vorsorge: Nach dem Abschluss der Riester-Rente sollte diese trotzdem immer wieder kontrolliert werden. Ändern sich etwa die Lebensumstände, zum Beispiel durch Arbeitslosigkeit, sollte der Vertrag angepasst werden.

Das Zulageverfahren: Wer ist zuständig?

Zuständig für die Zulagen des Staates ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) von der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie führt das Zulageverfahren durch, welches einer der wichtigsten Teile der Rentenreform 2001 war, welche den Aufbau einer staatlich geförderten Altersvorsorge vorsah. Die Zulagenstelle hat ihren Dienstsitz in Brandenburg an der Havel. Die wichtigsten Aufgaben sind:

  • Die Berechnung und Auszahlung der Zulagen zur Riester-Rente.

  • Eine eventuell notwendige Rückabwicklung von Zulagen, welche zu Unrecht gezahlt wurden.

  • Das Verfahren zur Verwendung von Altersvorsorgekapital zum Erwerb oder zum Bau von selbstgenutzten Immobilien.

  • Der Abgleich von Daten mit dem Rentenversicherungsträger, den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, den zuständigen Besoldungsstellen und den Finanzämtern zur Überprüfung der Zulagen

Weitere Informationen gibt es auf den Seiten der Zulagenstelle für Altersvermögen.

Als Riester-Rentner im Ausland: Zulagen können erhalten bleiben

Zieht ein Riester-Rentner nach dem Rentenbeginn in ein Land, das zur Europäischen Union (EU) oder zum europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehört, muss die staatliche Förderung nicht zurückgezahlt werden. Steuern müssen diese Personen aber dennoch zahlen. In welchem Land Steuern zu entrichten sind, ist vom Doppelbesteuerungsabkommen mit dem jeweiligen Land abhängig. Häufig muss aber im Land des neuen Wohnortes gezahlt werden. Rentner, die nach Amerika, Asien, Afrika oder in die Schweiz gehen, brauchen zwar keine Steuern zu zahlen. Aber Deutschland verlangt in diesem Fall sämtliche Fördergelder und Gelder durch Steuervorteile zurück. So werden von jeder Auszahlung 15 Prozent für die Zulagenstelle abgezogen, bis die gesamte Förderung zurückgezahlt ist.

10 häufig gestellte Fragen zur Riester-Rente - FAQ

Wie findet man das richtige und passende Riester-Produkt?

Grundsätzlich sollte immer ein Riester-Produkt gewählt werden, das zu der aktuellen Lebenssituation passt. Soll zum Beispiel in Wohneigentum investiert werden, so lohnt sich entweder ein Riester-Darlehen, ein Riester-Bausparvertrag oder auch ein Riester-Banksparplan. Dieser lohnt sich auch, wenn der Versicherte später eventuell das Riester-Produkt wechseln möchte. Der Riester-Fondssparplan ist gut, wenn der Versicherte die Chancen auf dem Aktienmarkt nutzen möchte. Hat der Versicherte ein gesichertes Einkommen und möchte jetzt schon wissen, wie hoch die Riester-Rente später mindestens sein wird, so sollte er eine Riester-Rentenversicherung abschließen.

Lohnt sich die Riester-Rente nur für Gutverdiener?

Nein, denn gerade durch die staatlichen Förderungen lohnt sich eine Riester-Rente auch für Menschen mit einem niedrigen Einkommen. Vor allem bei niedrig verdienenden Versicherten mit Kindern sind die staatlichen Zuschüsse im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträgen besonders hoch. Lediglich bei Menschen, die im Alter auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, macht die Riester-Rente keinen Sinn. Dies könnte sich aber auch in Zukunft ändern, denn es gibt Vorschläge für Reformen.

Erreichen nur Menschen, die sehr alt werden, ein Plus?

Ein Kunde, der einen teuren Tarif hat, muss tatsächlich älter werden als ein Kunde mit einem günstigen Tarif. Denn bei diesem dauert es länger, bis er so viel Rente erhalten hat, so dass er wenigstens seine Beiträge und die staatlichen Zulagen ausgezahlt bekommt. Als Richtlinie gilt, dass ein Versicherter mit einem günstigen Vertrag 82 Jahre alt werden muss, bis er seine Beiträge wieder erhalten hat. Bei einem teuren Tarif dagegen muss er etwa 85 Jahre alt werden. Gute Riester-Versicherer erwirtschaften aber auch Überschüssen und zahlen dann mehr als die bei Vertragsbeginn garantierte Rente aus.

Wie flexibel ist ein Vertrag zur Riester-Rente?

Die Riester-Förderung passt sich immer an. Wenn ein Versicherter zum Beispiel eine Zeit nicht arbeitet, weil er Kinder erzieht oder einen Angehörigen pflegt, erhält er trotzdem weiter die Förderung. Die Ersparnisse aus der Riester-Rente können sogar eingesetzt werden, um eine Immobilie zu kaufen. Die Verträge an sich sind aber oft unflexibel. Wenn etwa ein Versicherter schon eher die Auszahlungen erhalten möchte oder den Anbieter wechselt, muss er oft Geld dafür bezahlen.

Wird bei Ehepaaren die Kinderzulage doppelt gezahlt?

Für ein Kind wird die Kinderzulage pro Familie nur einmal gezahlt. Haben beide Eltern eine Riester-Rente abgeschlossen, so erhält in der Regel die Mutter die Förderung. Es kann aber auch eine andere Verteilung der Zulagen beantragt werden.

Was passiert, wenn der Versicherte vor dem Rentenbeginn stirbt?

Wenn der Versicherte vor dem Beginn der Auszahlungen stirbt, kann der Ehepartner in den Vertrag einsteigen. Dann erhält dieser später selbst die Renten. Das ist auch möglich, wenn dieser selbst bereits eine Riester-Rente anspart. Das bis dahin angesparte Kapital des verstorbenen Ehepartners wird dann auf den Altervorsorgevertrag des anderen übertragen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Auszahlung an die Erben. Dann müssen aber die Zulagen und Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden. Gibt es Kinder, die noch einen Anspruch auf Kindergeld haben, kann das angesparte Kapital auch in eine Waisenrente umgewandelt werden.

Müssen auf die Auszahlungen Steuern entrichtet werden?

Alle Auszahlungen aus der Riester-Rente sind voll steuerpflichtig. Lediglich Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind auf die Auszahlungen der Riester-Rente nicht zu entrichten.

Unterscheiden sich die Riester-Angebote der einzelnen Unternehmen?

Jeder Anbieter handelt unterschiedlich. Daher sind auch einige Anbieter der Riester-Rente weitaus transparenter als andere. Es gibt dort große Unterschiede auch in Punkto Preis und Leistung.

Warum nutzen noch nicht alle Menschen die Riester-Rente?

Bisher gibt es mehr als 15 Millionen laufende Riester-Verträge (Stand 2012). Damit ist das Ziel der damaligen Regierung Schröder jedoch nicht erreicht, denn Ziel war es, dass die Riester-Rente als Vorsorge für alle eingesetzt wird, um damit Kürzungen der gesetzlichen Rente entgegen zu wirken. Zudem zahlen viele auch nur so wenig Geld in die Riester-Rente ein, dass sie nicht die volle Förderung erhalten.

Können die Auszahlungen gepfändet werden?

Für Auszahlungen aus der Riester-Rente gibt es keinen speziellen Pfändungsschutz. Das bedeutet, dass bei einer möglichen Pfändung die üblichen allgemeinen Pfändungsfreigrenzen gelten. Bei dem Anspruch auf die Grundsicherung im Alter wird die Riester-Rente als Einkommen angerechnet.

Wechsel

Sie sollten vor Vertragsabschlus das Versicherungsunternehmen genau unter die Lupe nehmen, denn es gibt große Unterschiede. Auch die Angebote für Riesterrenten unterscheiden sich im Tarifumfang. Eine späterer Wechsel des Anbieters ist oft mit weiteren Kosten verbunden. Es lohnt sich daher, unterschiedliche Angebote vorab zu vergleichen, um von Beginn einen guten Tarife zu haben.

Sollte doch ein Wechsel notwendig sein, kann das angesparte Guthaben oftmals sogar prämienunschädlich auf den neuen Anbieter übertragen werden. Dies muss unbedingt im Kündigungsschreiben vermerkt sein. Beim neuen Anbieter ist ein Antrag auf die Übertragung des Guthabens notwendig.

Beiträge

Jeder, der einen Riester-Vertrag abschließt, hat das Recht auf eine staatliche Zulage, wenn er mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens einzahlt. Die jährliche Grundzulage beträgt 154 Euro. Zulagenberechtigte Personen sind:

  • rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler,  geringfügig Beschäftigte bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit
  • Pflichtversicherte nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
  • Bezieher von Arbeitslosengeld, ALG-II-Empfänger, Wehr- und Zivildienstleistende
  • Beamte, Richter und Soldaten, Amtsträger
  • Bezieher von Krankengeld, Kindererziehende
  • nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, vollständig erwerbsgeminderte oder dienstunfähige Personen
  • Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren

Auszahlung der Riester-Rente

Das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) legt fest, dass das Altersvorsorgevermögen der Riester-Rente nur unter folgenden Voraussetzungen durch eine monatliche Leibrente ausgezahlt werden darf:

  • Vollendung des 60. Lebensjahres

  • Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung 

  • Beginn einer Versorgung nach beamten- oder soldatenversorgungsrechtlichen Regelungen

Rechenbeispiel

Eine Frau hat zwei Kinder: Kind 1 ist 2001 und Kind 2 2010 geboren. Also erhält die Mutter 185 Euro und 300 Euro jährliche Kinderzulage, das sind 485 Euro insgesamt. Zusammen mit der Grundzulage erhält sie also eine Förderung von 639 Euro. Die Frau hat ein Einkommen von 40.000 Euro im Jahr, muss also mindestens einen Riester-Renten-Beitrag von 1.600 Euro zahlen. Dazu muss sie wegen der Grundzulage und der Kinderzulagen aber nur 961 Euro selbst beitragen.

flexibel und verlässlich

Ein Banksparplan der Riester-Versicherung ist ein Sparvertrag mit einem variablen Zins. Die Zinsen folgen abhängig vom Angebot langsam oder schnell dem aktuellen Zinsniveau. Interessant ist dies oft aber nur für Kunden ab 40 Jahren. Der Banksparplan eignet sich auch besonders für Immobilienkäufer.

günstig Bauen

Ist auf einem Riester-Vertrag Geld angespart worden, so kann dieses als Eigenkapital für die Immobilienfinanzierung verwendet werden. Ebenso erhält man für die Tilgung des Darlehens die gleichen Zulagen und Steuervorteile wie für den Riester-Sparvertrag. Diese Bausparverträge lohnen sich aber meist nur, wenn später wirklich eine Immobilie gebaut oder gekauft wird.

Was geschieht?

Personen, die mit dem Riester-Vertrag ein Eigenheim gebaut haben, können dieses verkaufen und innerhalb der EU in ein neues Haus investieren. Die Besteuerung dieses Wohnförderkontos ist vom sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen abhängig. Nach dem Hausverkaufkann das Geld aber auch in einen anderen Riester-Vertrag investiert werden, um später eine Rente ausgezahlt zu bekommen.

Soll aber außerhalb der EU ein Haus gekauft werden, so muss das Wohnförderkontoauf einmal komplett mit der Einkommenssteuererklärung versteuert werden. Die staatliche Förderung können Sie dann ohne Abzüge behalten.