Zahnzusatzversicherung lohnt auch für junge Menschen
Freitag, 01. Mai 2009, 08:00
Zusatzversicherung für Zähne - Investieren lohnt sich.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen solche Behandlungen nur dann, wenn bei Kindern oder Jugendlichen starke Fehlentwicklungen bei Kiefer und Zähnen festgestellt werden. Private Zusatzversicherungen können helfen, die anfallenden Kosten so gering wie möglich zu halten. Anzuraten ist aber ein solcher Schutz nur für Kinder. Gibt es lediglich leichte Fehlstellungen bei Ober- oder Unterkiefer oder im Zahnbereich, so müssen die Kosten selbst getragen werden. Erwachsene müssen immer selbst zahlen. Nur wenn problematische Befunde bei Kindern gestellt werden, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Standard-Kosten. Teuer kann es trotzdem noch werden, wenn es um zusätzliche Behandlungen oder bessere Materialien geht, die nicht im gesetzlichen Leistungskatalog aufgeführt sind. Hier können private Zusatzversicherungen für die Kosten zumindest teilweise in Anspruch genommen werden.
Kieferorthopädische Behandlung der Zähne nur für Kinder
Sinnvoll ist der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für die Kieferorthopädie nur bei Kindern, denn der Versicherungsschutz greift nicht mehr, wenn es schon bei Vertragsabschluss eine Fehlstellung gibt. Bei Erwachsenen ist das wohl in den meisten Fällen so. Wenn es sich um „Schönheitsreparaturen“ handelt, also um eher kosmetische Behandlungen, so sind weder die gesetzlichen Krankenkassen noch die private Zusatzversicherung zur Zahlung verpflichtet. Die Zeitschrift Finanztest hat alle Zusatzversicherungen einer Prüfung unterzogen. Die Tester haben festgestellt, dass für Kinder am besten im Kindergartenalter eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen werden sollte. Zu diesem Zeitpunkt kostet die Police zwischen vier und 13 Euro im Monat, je nach Leistungsumfang.
Was zahlen die gesetzlichen Krankenkassen?
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen zum Beispiel eine Zahnspange und die zugehörigen Behandlungen, wenn die Therapie vor dem 18. Lebensjahr beginnt. Erwachsene bekommen keine kieferorthopädische Leistung bezahlt, auch nicht bei medizinischer Notwendigkeit. Die muss auch bei Kindern und Jugendlichen gegeben sein. Die Behandlungskosten werden nur übernommen, wenn die Fehlstellung eine Behinderung beim Sprechen, Kauen oder Atmen verursacht. Es gibt fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen, die KIG. Für die Gruppen drei bis fünf werden die Kosten übernommen, für eins und zwei dagegen nicht. Ist eine Behandlung nötig, reicht der Zahnarzt einen Behandlungsplan bei der zuständigen Krankenkasse ein. Wird der genehmigt, sind Krankenkasse, Arzt und Patient an diesen Plan gebunden.
Die Krankenkasse übernimmt zunächst nur 80 Prozent der Behandlungskosten. 20 Prozent müssen die Eltern selbst tragen. Sind mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig in Behandlung, gilt ein Satz von 10 Prozent. Wenn der Zahnarzt schriftlich dargelegt hat, dass die Behandlung abgeschlossen ist, müssen die Eltern einen Antrag auf Erstattung stellen. Dann werden die Eigenleistungen zurückgezahlt. Verweigert der Patient die Mitarbeit oder wird die Behandlung abgebrochen, ist der bereits gezahlte Eigenanteil verloren.
Tarife für Zahnzusatzversicherung vergleichen
Es ist notwendig, sich die Tarife bei den Zahnzusatzversicherungen genau anzusehen, um auf jeden Fall den passenden zu finden. Selbst die angegebenen Prozente sind nicht immer ausschlaggebend für die Qualität eines Versicherungstarifs. Ein Tarif, der beispielsweise 80 Prozent der privaten Kosten übernimmt, kann eine Höchstbegrenzung haben. Genaue Prüfung und Abwägung ist unbedingt vonnöten.
Die Tipps zum Sparen im Überblick:
1. Kosten sparen
Die Kosten für kieferorthopädische Maßnahmen, für Zahnspangen und ähnliches können mit einer Zusatzversicherung begrenzt werden. In einer Familie mit Kindern sollten solche Zusatzversicherungen rechtzeitig abgeschlossen werden, möglichst noch im Kindergartenalter. Wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits Probleme mit Zahnfehlstellungen bestehen, zahlt der private Versicherer keinen Cent.
2. Achtung Leistungsbegrenzung
Es gibt Versicherungen, die ihre Leistungen begrenzen. Zumindest in den ersten Jahren werden Behandlungen nur bis zu einer bestimmten Höchstgrenze bezahlt. Will man für sein Kind beispielsweise im Alter von zehn Jahren volle Leistungen in Anspruch nehmen können, muss der entsprechende Zusatzvertrag spätestens mit sieben Jahren abgeschlossen werden.
3. Vertragsbedingungen
Das genaue Studium der Vertragsbedingungen beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist unbedingt nötig. Eine Kostenübernahme von 100 Prozent sieht natürlich auf den ersten Blick gut aus, doch der Nachteil kann in einer jährlichen Begrenzung der Leistungen liegen. Sehr wichtig ist in jedem Fall der Leistungsumfang. Vor allem die Erstattung von reinen privaten Behandlungen sollte großzügig geregelt sein, denn diese sind finanziell immer besonders aufwendig. Ebenso sollten Behandlungen, an denen die gesetzlichen Krankenkassen beteiligt sind, geregelt sein.
Zahnarztwechsel schluckt Eigenbeteiligung
Vorsicht beim Wechsel des Zahnarztes während einer kieferorthopädischen Behandlung. Der bereits gezahlte Eigenanteil könnte dann verloren sein. Vor einem solchen Wechsel ist es also angebracht, mit der Krankenkasse zu reden. In jedem Fall aber ist der Eigenanteil verloren, wenn die Behandlung abgebrochen wird. Dabei sind die Gründe völlig gleichgültig. Dagegen ist es durchaus möglich, während der Behandlung die Krankenkasse zu wechseln. Ein einmal genehmigter Behandlungsplan hat für alle anderen gesetzlichen Krankenkassen Gültigkeit.
Über eine private Zahnzusatzversicherung kann auch ein verlorener Eigenanteil, also die Zuzahlung, abgesichert werden. Es gibt Versicherer, die den Eigenanteil zunächst erstatten. Er wird nur dann zurückgefordert, wenn er von der gesetzlichen Krankenkasse auch tatsächlich zurückgezahlt wird.
Nachfragen beim Zahnarzt lohnt immer
Aufklärung ist wichtig. Man sollte sich vom behandelnden Zahnarzt genau erklären lassen, in welcher Hinsicht teure Extras ihren Sinn haben oder nicht. Wenn es besonders teuer werden kann, sollte man keine Scheu haben, eine zweite Meinung einzuholen. Auch die Krankenkasse kann man um Hilfe und Erklärungen bitten. Das kann auch bei besonderen Maßnahmen hilfreich sein, so zum Beispiel beim Entfernen gesunder Kinderzähne.






