Ratgeber Krankenkassenwechsel

Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse leicht gemacht

Donnerstag, 01. Okt 2009, 12:20
Jeder gesetzlich Versicherte kann sich eine Krankenkasse aussuchen, die ihm zusagt und für ihn optimal ist. Ebenso darf jeder Versicherungspflichtige seiner aktuellen Krankenkasse kündigen und in eine andere Krankenkasse eintreten, die seinen Bedürfnissen und Anforderungen besser entspricht.
Entscheidung treffen - Wechsel der Krankenkasse leichter als gedacht

Entscheidung treffen - Wechsel der Krankenkasse leichter als gedacht

Mit einer Frist von zwei Monaten kann man seine gesetzliche Krankenkasse kündigen. Will man zum Beispiel zum 01. Juli in eine neue Krankenkasse eintreten, muss der alten Krankenkasse spätestens im April zum 30. Juni gekündigt werden. Voraussetzung für eine solche normale Kündigung ist, dass ein Versicherter mindestens 18 Monate in seiner bisherigen Krankenkasse versichert war. Zur Kündigung genügt ein formloser, schriftlicher Antrag. Es ist also nicht nötig, komplizierte Formulare auszufüllen. Allerdings sollte man darauf achten, dass die alte Kasse eine Kündigungsbestätigung schickt, sonst wird auch der Antrag bei der neuen Kasse nicht wirksam.

Sonderkündigungsrecht

Verlangt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, kann die Mitgliedschaft sofort gekündigt werden. Das gilt auch dann, wenn man noch nicht 18 Monate in dieser Krankenkasse versichert war. Auch wenn zugesagte Prämien verringert oder gestrichen werden oder wenn der bereits erhobene Zusatzbeitrag erhöht wird, besteht dieses Sonderkündigungsrecht. Bei einer Fusion zwischen Krankenkassen gilt Ähnliches, sobald sich durch den Zusammenschluss die Beiträge in irgendeiner Form erhöhen.

In jedem Fall muss die Kündigung immer schriftlich ausgesprochen werden. Es ist sogar empfehlenswert, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Schreibens eine Bestätigung der Kündigung auszufertigen und dem Wechselwilligen zuzusenden.

Die neue Krankenkasse

Versicherungspflichtigen stehen folgende Krankenkassenarten zur Wahl:  

Die allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) des Arbeits- oder Wohnortes, alle Ersatzkassen, die laut ihrer Satzung für den jeweiligen Wohn- oder Arbeitsort zuständig sind, Betriebs- oder Innungskrankenkassen, die für den eigenen Betrieb zuständig sind, sowie Betriebs- und Innungskrankenkassen, die satzungsgemäß für den Wohn- oder Beschäftigungsort zugelassen sind.

Wenn nun feststeht, in welcher Krankenkasse man zukünftig versichert sein möchte, so muss die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse beantragt werden. Die erforderlichen Anträge kann man dort anfordern. Mit den Anträgen zur neuen Mitgliedschaft muss die Kündigungsbescheinigung der alten Krankenkasse vorgelegt werden. Ohne diese Bescheinigung kann die neue Krankenkasse die Aufnahmeanträge nicht bearbeiten. Ablehnen darf sie den Antrag nicht. Auch eine Verweigerung der Mitgliedschaft wegen bestehender Erkrankungen ist nicht zulässig.

Wenn alle Unterlagen bei der neuen Krankenkasse angekommen und bearbeitet worden sind, wird eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft an das neue Mitglied geschickt. Diese Bescheinigung muss dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Dieser meldet dann die alte Krankenversicherung zum entsprechenden Zeitpunkt ab und die neue an. Damit ist der Wechsel perfekt. Wenn die Mitgliedsbescheinigung zu spät oder gar nicht erbracht wird, findet der Krankenkassenwechsel nicht statt. Der Versicherte bleibt in einem solchen Fall bei der alten Krankenversicherung.

Checkliste zum Wechsel

  1. Kündigung der alten Krankenkasse
  2. Empfang der Kündigungsbestätigung
  3. Wahl der neuen Krankenkasse
  4. Unterlagen für den Wechsel anfordern
  5. Mitgliedsantrag mit der Kündigungsbestätigung an die neue Krankenkasse senden
  6. Die neue Krankenkasse schickt eine Bescheinigung zur Bestätigung der Mitgliedschaft
  7. Dem Arbeitgeber muss die Bescheinigung vorgelegt werden.
  8. Der Arbeitgeber meldet den Wechsler zum Ende der Kündigungsfrist bei der alten
    Krankenkasse ab und bei der neuen Krankenkasse an.
  9. Sollte die Bescheinigung zur Mitgliedschaft gar nicht oder zu spät vorgelegt werden, gilt der Wechsel nicht. Dann bleibt es bei der Mitgliedschaft in der bisherigen Krankenkasse.

Die Qual der Wahl

Die letzte Gesundheitsreform hat es den gesetzlichen Krankenkassen nicht gerade leicht gemacht. Der Beitragssatz ist bei allen gleich, mehr als 90 Prozent der Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Das bedeutet wenig Freiraum für zusätzliche Leistungen und Angebote. Doch gerade dann, wenn man sich nach einer neuen Krankenkasse umsieht, können es die Sonderleistungen sein, die den Ausschlag geben. Individuelle Gegebenheiten werden jetzt und in der Zukunft die Wahl der Krankenkasse bestimmen.

Die Auswahlkriterien - Pluspunkte der Krankenkassen

Der Service

Die Krankenkasse sollte erreichbar sein, und das ohne Probleme. Ob per Telefon oder persönlich, Erreichbarkeit muss ein wichtiges Kriterium sein. Auch eine qualitativ hochwertige Beratung sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Verbraucherschützer raten, die jeweilige Hotline zu testen. Gibt es eine medizinische Hotline, gibt es Hilfestellung für die Vereinbarung von Facharztterminen, gibt es Klärungen zu Impfungen oder verschiedenen Behandlungsmethoden? Werden diese Fragen positiv beantwortet, bedeutet das einen Pluspunkt für Servicequalität.

Die Wahltarife

Es gibt Pflicht-Wahltarife, die alle Krankenkassen anbieten müssen. Das sind beispielsweise Tarife zur integrierten Versorgung, Behandlungsprogramme für chronisch Kranke oder Hausarztmodelle. Diese Programme laufen meistens über ein Jahr. Anders ist das bei den freiwilligen Wahltarifen. Hier gilt äußerste Aufmerksamkeit, denn wenn man sich für einen dieser Wahltarife entscheidet, bindet man sich für drei Jahre an die jeweilige Krankenkasse. In diesen drei Jahren darf man die Krankenkasse nicht wechseln, auch dann nicht, wenn unerwartet Zusatzbeiträge erhoben werden.

Das sind zum Beispiel Selbstbehalttarife. Man zahlt einen vereinbarten Anteil an medizinischen Kosten selbst, dafür gibt es eine Prämie. Bei diesen Modellen ist es aber durchaus möglich, dass man draufzahlt. Besser sind Beitragserstattungen. Wenn kein Arztbesuch nötig ist, bekommt man Geld zurück. Als Beispiele: Die Techniker Krankenkasse zahlt jährlich maximal einen Monatsbeitrag zurück, die DAK staffelt die Rückzahlungen. Die Barmer Ersatzkasse erstattet höchstens 200 Euro im dritten Jahr, das man ohne einen Besuch beim Arzt hinter sich bringt.

Prävention -  vorbeugen für die Gesundheit 

Die meisten Krankenkassen zahlen Zuschüsse zu Gesundheitskursen, wie Sportkurse und Kurse zu richtiger Entspannung oder gesunder Ernährung. Im Normalfall sind das 80 Prozent der Kursgebühren. Man muss solche Kurse allerdings bei einem geprüften Anbieter absolvieren. Die Anzahl der finanziell unterstützten Kurse differiert stark. Manche Krankenkassen unterstützen zwei Kurse, andere vier. Es gibt auch Krankenkassen, die eigene Veranstaltungen anbieten, die dann völlig kostenfrei sind.

Extras - die Sonderleistungen der Krankenkassen

Es gibt noch viele Sonderleistungen, die von einzelnen Krankenkassen angeboten werden. Da gibt es die Kostenübernahme für Hospize, Sonderprogramme für Übergewichtige oder einen Dolmetscherservice. Es gibt zahlreiche Projekte, bei denen eine Teilnahme interessant und lohnend sein könnte. Qualitative Brustdiagnostik oder ambulante Palliativversorgung – bei solchen Projekten werden Behandlungsmethoden an bestimmten Krankheitsbildern getestet.  

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