PKV Wechsel - Angebot und Vergleich lohnen sich
Sonntag, 01. Nov 2009, 08:00
Nicht immer einfach: Wechsel in der privaten Krankenversicherung
Seit der letzten Gesundheitsreform hat die Politik den Wechsel von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung sehr erschwert. Vom 01. Januar 2007 an gilt eine besondere Regelung. Grundsätzlich kann ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn sein Verdienst über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Die genaue Höhe dieses Betrages wird in regelmäßigen Zeiträumen angepasst. Wurde diese Grenze vor dem 01. Januar 2007 überschritten, so hatte der Arbeitnehmer das Recht zu einem sofortigen Wechsel in die PKV. Es musste lediglich die Kündigungsfrist der gesetzlichen Krankenkasse beachtet werden, die grundsätzlich zwei Monate zum Monatsende beträgt. Doch nun muss mit einer solchen Aktion drei Jahre gewartet werden. Erst wenn der Arbeitnehmer die finanzielle Hürde drei Jahre hintereinander überwinden kann, darf er den Wechsel vornehmen. Im Jahr 2010 ist diese Frist zum ersten Mal seit ihrer Einführung abgelaufen. Man erwartet viele neue Mitglieder für die private Krankenversicherung, nicht zuletzt wegen der unsicheren Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und den immer höher steigenden Beiträgen.
Vergleich kommt vor Wechsel
Welche die beste private Krankenversicherung ist, hängt von der individuellen Arbeits- und Lebenssituation ab. Ein PKV-Vergleich im Internet, unabhängige Beratung und die genaue Analyse der eigenen Situation helfen bei der Auswahl. Die Ausgangslage für die Privaten wird sich möglicherweise wieder ändern, denn die neue Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP hat angekündigt, die dreijährige Frist wieder abzuschaffen. Doch steht noch nicht fest, wann das sein wird und ob die Regelung wirklich komplett abgeschafft wird.
Ein Wechsel in eine andere private Krankenversicherung will gut überlegt und vorbereitet sein. Es ist eine wichtige Entscheidung, die den lebenswichtigen Krankheitsschutz berührt. Deshalb sollten bei einem solchen Vorhaben möglichst keine Fehler gemacht werden, denn die Konsequenzen solcher Fehler können weitreichend und kostspielig sein.
Kündigungsfrist und lückenloser Versicherungsschutz
Zunächst sind die jeweiligen Kündigungsfristen zu beachten, die unter Umständen von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich sind. Es ist also nötig, den Kündigungstermin der alten und den Beginn der neuen Versicherung genau abzustimmen. Überschneidungen sollen möglichst vermieden werden, es sollte aber auch keine Lücke entstehen. Am konkreten Beispiel: Wenn die alte Versicherung zum 01. April gekündigt wird und das neue Versicherungsverhältnis bereits zum 01. März beginnt, sind die doppelten Beiträge für den Monat März fällig. Andererseits kann es problematisch werden, wenn beim gleichen Kündigungstermin der neue Versicherungsbeginn erst zum 01. Juli wirksam wird. Damit würde für drei Monate, von April bis Juni, kein Krankenversicherungsschutz bestehen.
Wartezeit ohne Versicherungsschutz vermeiden
In diesem Zusammenhang sind auch Wartezeiten zu beachten. Die allgemeine Wartezeit in der privaten Krankenversicherung beträgt drei Monate. Für bestimmte Behandlungen und Krankheiten – Entbindungen, psychotherapeutische Behandlungen, Zahnbehandlungen und Zahnersatz – gelten längere Wartezeiten. So kann es sein, dass es Zeiten ohne Krankenversicherungsschutz gibt. Es ist aber oft auch möglich, Tarife ganz ohne Fristen oder mit reduzierten Wartezeiten zu vereinbaren. Grundsätzlich sollte eine Lücke im Versicherungsschutz vermieden werden. Wenn während solcher Wartezeiten Krankheiten auftreten, kann das zu großen finanziellen Belastungen führen.
Altersrückstellungen für Ausgleich im Alter
Es dürfte allgemein bekannt sein, dass sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung nach dem Alter bei Vertragsabschluss, dem Gesundheitszustand und den Einzelheiten des gewählten Tarifes richten. Damit die Beiträge im Alter nicht zu sehr in die Höhe schießen, werden vom Beginn des Versicherungsverhältnisses an Altersrückstellungen gebildet. Ein junger Versicherter zahlt deshalb etwas höhere Beiträge. Ein Teil der eingezahlten Gelder wird angespart, um die höheren Krankheitskosten im Alter auszugleichen.
In früheren Zeiten waren diese Altersrückstellungen oft ein Grund, der gegen den Versicherungswechsel sprach. Die Rückstellungen konnten nämlich nicht zu einem neuen Versicherer mitgenommen werden. Im Zuge der letzten Gesundheitsreform hat sich das geändert. Bei Verträgen, die vom 01. Januar 2009 an abgeschlossen wurden, können Altersrückstellungen zu einem neuen Versicherer mitgenommen werden. Doch betrifft das nur die Gelder, die einer Versicherung im Basistarif entsprechen. Bei Altverträgen, also Policen mit Datum vor dem 01. Januar 2009, besteht diese Möglichkeit nicht. Die Mitnahme der Altersrückstellungen macht den Wechsel leichter. So steigen die Beiträge auch für ältere Wechsler nicht so stark an.
Gesundheitsprüfung bei Wechsel der privaten Krankenversicherung
Bei einer neuen Versicherungsgesellschaft wird natürlich auch eine erneute Gesundheitsprüfung fällig. Es wäre recht kurzsichtig gedacht, wenn man hier ungenaue oder gar unrichtige Angaben machen oder Tatsachen verschweigen würde. Wenn solche Fehler aufgedeckt werden, kann der Versicherer die Übernahme der Kosten ablehnen und sogar vom Vertrag zurücktreten. Auch bei völlig korrekter Darstellung der gesundheitlichen Situation ist es möglich, dass der neue Versicherer Zuschläge verlangt, Krankheiten von der Kostenübernahme ausschließt oder den Vertrag von vornherein ablehnt. Deshalb gilt auch hier: Niemals den alten Versicherungsvertrag kündigen, bis nicht zumindest eine Bestätigung mit allen Eckdaten des neuen Versicherers vorliegt.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Zum Ende jedes Jahres erhalten viele Mitglieder einer privaten Krankenversicherung wieder Mitteilungen ins Haus, die für viele nicht erfreulich sind. Es stehen dann meistens Beitragserhöhungen an. Die privaten Krankenversicherer leben nicht in einem luftleeren Raum, denn auch an ihnen gehen die Kostensteigerungen im Gesundheitssystem nicht spurlos vorbei. Es steht auch im Interesse der privat Versicherten, von besseren medizinischen Standards zu profitieren. Nur ist das nicht zum Nulltarif möglich. In einem solchen Fall aber haben die Mitglieder einer privaten Krankenversicherung das Recht, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Die Kündigung muss schriftlich innerhalb von vier Wochen ausgesprochen werden. Es ist für alle Beteiligten am sichersten, diese Kündigung als Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Kündigungszeitpunkt muss der Termin sein, zu dem die Beiträge angehoben werden sollen. Für einen so begründeten Wechsel gelten die gleichen Überlegungen wie bei einem „normalen“ Wechsel in eine andere private Krankenversicherung.
Gut beraten wechselt es sich besser
Was aber in jeder Konstellation und in jedem Fall wichtig ist, ist eine angemessene und unabhängige Beratung. Der Markt der privaten Krankenversicherungen ist groß, die Tarifvielfalt ist für Laien schwer zu durchschauen. Gerade seit der Wechsel einfacher gemacht wurde, gibt es etliche Lockangebote, mit denen viele Versicherer neue Kunden werben wollen und die Wechselbereitschaft ankurbeln wollen. Es ist natürlich durchaus möglich, sich mit einem Vergleichsrechner im Internet zunächst einen groben Überblick zu verschaffen. Man kann sich so schon darüber klar werden, welche Leistungen wichtig sind und welche weniger. Eine unabhängige Beratung aber ist eine wichtige Voraussetzung, dass eine maßgeschneiderte und individuell richtige Entscheidung getroffen wird. Es gibt eine Vielzahl von Tarifen und Möglichkeiten, sich einen völlig individuellen Krankenschutz praktisch auf den Leib schneidern zu lassen.
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