Der neue Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung
Sonntag, 01. Mär 2009, 08:00
Durch den Zusatzbeitrag werden die Patienten zur Kasse gebeten.
Seit dem 01.Januar diesen Jahres gibt es im deutschen Gesundheitswesen den Gesundheitsfonds. Vor dieser Neuerung haben die gesetzlichen Krankenkassen individuell, je nach ihren Gegebenheiten, verschieden hohe Beiträge verlangt. Es gab sowohl Krankenkassen mit niedrigen als auch mit hohen Beiträgen. Seit dem Zeitalter des Gesundheitsfonds ist damit Schluss. Der Beitragssatz zu den gesetzlichen Krankenversicherungen wird von der Regierung festgelegt und ist für alle Krankenkassen gleich. Die Krankenkassen bekommen die von den Versicherten eingezogenen Beiträge auch nicht mehr auf direktem Weg, sondern alle Gelder landen alle in einem großen Topf, nämlich eben dem Gesundheitsfonds. Dieser wird vom Bundesversicherungsamt (BVA) verwaltet, welches den einzelnen Krankenkassen auch die Gelder zuweist. Die Höhe des jeweiligen Anteils hängt von der Zahl der Mitglieder ab, von deren Alter und Gesundheitszustand.
Die Höhe der Zusatzbeiträge
Wenn nun eine Krankenkasse nicht mit dem Geld auskommt, das ihr aus dem Gesundheitsfonds zugewiesen wurde, so kann sie von ihren Mitgliedern Zusatzbeiträge verlangen. Diese Beiträge unterliegen strengen Regelungen. Bis zu acht Euro monatlich muss jeder Versicherte zusätzlich zahlen, wenn es seine Krankenkasse verlangt. Dagegen gibt es keinerlei Möglichkeiten zum Einspruch. Nur Empfänger von Sozialhilfe müssen diese Zusatzbeiträge nicht zahlen. Wenn aber für eine Krankenkasse diese acht Euro auch noch nicht ausreichend sind, so kann sie auch höhere zusätzliche Beiträge verlangen. Doch dürfen die Zusatzbeiträge ein Prozent des Haushaltseinkommens eines Versicherten nicht überschreiten.
Gegenmaßnahme Sonderkündigungsrecht
Die meisten Krankenkassen fürchten das neue Sonderkündigungsrecht. Verlangt eine Krankenkasse Zusatzbeiträge, so haben die Versicherten das Recht, ihrer Krankenversicherung zu kündigen und in eine günstigere Krankenkasse einzutreten. Den Mitgliedern muss die Erhebung eines Zusatzbeitrages angekündigt werden. Das muss mit einer Frist von mindestens einem Monat geschehen, bevor der erste Zusatzbeitrag fällig wird. Innerhalb diesen Zeitraumes kann der Versicherte kündigen und zu einer Krankenkasse ohne Zusatzbeiträge wechseln. Doch nicht nur in solchen Fällen kann der Versicherte kündigen. Hat man bereits einmal einen Zusatzbeitrag hingenommen, so könnte die Toleranz aufhören, wenn dieser zusätzliche Obolus noch einmal erhöht wird. Auch in einem solchen Fall greift das Recht auf Kündigung, und in den gleichen Fristen kann dann auch gekündigt werden.
Fusion als Rettung
In der letzten Zeit gab es immer wieder Meldungen über Fusionen, über das Zusammengehen von großen, aber auch von kleineren mit größeren Krankenkassen. Gemeinsam ist all diesen Fusionen unter anderem ein wichtiger Grund: Die Furcht vor der Notwendigkeit von Zusatzbeiträgen und die Angst vor den möglichen Konsequenzen treibt viele Krankenkassen in die Fusionen. Denn die Mitglieder werden nicht untätig zusehen, wenn das Geld nicht reicht und die Zusatzbeiträge ins Haus stehen. Die drohende Abstimmung mit den Füßen erfüllt die Krankenkassen mit Sorge. Größere Krankenkassen können günstige Verträge abschließen, sich besser am Markt behaupten und mit gezielten Werbemaßnahmen mehr Mitglieder gewinnen.
Hohe Kosten durch Zusatzbeiträge
Das ganze System der Zusatzbeiträge ist ohnehin sehr umstritten. Vor allem kritisieren die Krankenkassen den hohen bürokratischen Aufwand, der mit der Erhebung der zusätzlichen Beiträge verbunden ist. Für jedes Kassenmitglied muss ein Konto eingerichtet werden. Bei Bedürftigkeit kann ein gesetzlich Versicherter von den Zusatzbeiträgen befreit werden. Doch muss die Bedürftigkeit nachgewiesen und überprüft werden. Insgesamt schätzen die Krankenkassen die Verwaltungskosten für die Zusatzbeiträge auf ungefähr 300 Millionen Euro.
Umstrittene Regelung der Krankenkassen
Die umstrittene Regelung führt auch zu merkwürdigen Konstellationen. Wenn ein gesetzlich Versicherter ein gutes Einkommen hat, so sollte er eine Krankenkasse mit einem niedrigen Zusatzbeitrag bevorzugen. Der pauschale Zusatzbeitrag von maximal acht Euro ist für den Versicherten eine günstige Sache. Ein Versicherter mit einem kleinen Einkommen könnte interessanterweise bei einer Krankenkasse mit einem hohen Zusatzbeitrag besser wegkommen, denn dort darf die Belastung nicht höher als ein Prozent des Einkommens sein.
Gute Ausweichmöglichkeiten
Eine für alle geltende Aussage, was man als gesetzlich versichertes Mitglied einer Krankenkasse tun soll, wenn ein Zusatzbeitrag verlangt wird, kann es nicht geben. Wenn beispielsweise ein Versicherter sich bei seiner Krankenkasse sehr gut aufgehoben fühlt, so wird er sicher nicht überstürzt die Krankenkasse wechseln. Der zufriedene Versicherer wird sich den Wechsel auch überlegen, wenn der Zusatzbeitrag in einem bescheidenen Rahmen bleibt und ansonsten Leistungen und Service der jeweiligen Krankenkasse nichts zu wünschen übrig lassen. Der ohnehin bereits unzufriedene Versicherungskunde könnte die Gelegenheit nutzen und in eine Krankenkasse wechseln, die kostengünstiger ist oder auch den individuellen Bedürfnissen eher entgegen kommt. Ein freiwillig Versicherter oder ein Selbständiger in einer gesetzlichen Krankenkasse könnte in einem solchen Fall durchaus überlegen, ob nicht unter solchen Voraussetzungen der Abschluss einer privaten Krankenversicherung eine gute Alternative wäre. Nach ausführlicher Prüfung und Vergleichen könnte das eine gute, eine zukunftsweisende Entscheidung sein.






