Auslandskrankenversicherung: Richtig abgesichert im Urlaub
Sonntag, 01. Mai 2011, 08:00
Die Auslandskrankenversicherung sorgt für eine gut Absicherung
Auch im Urlaub und auf Reisen können Unfälle passieren und Krankheiten ausbrechen. Vor dem 01. Juli 2004 musste man sich vor jeder Reise einen Auslandskrankenschein besorgen. Inzwischen gibt es die European Health Insurance Card (EHIC). Diese Karte befindet sich bei vielen Krankenkassen bereits auf der Rückseite der Krankenversichertenkarte und gilt in den Ländern der Europäischen Union, in Liechtenstein, Island, Norwegen (EWR) und in der Schweiz. Mit einer solchen Karte ist eine ärztliche Behandlung am Aufenthaltsort bei einem schweren Unfall oder einer ernsten Erkrankung möglich. Allerdings sind nicht alle Kosten über die EHIC versichert. Einen speziellen Auslandskrankenschein muss man sich besorgen, wenn die Reise in ein Land mit Sozialversicherungsabkommen geht.
Länder mit Sozialversicherungsabkommen
Grundsätzlich kann man als gesetzlich Versicherter davon ausgehen, dass man im europäischen Ausland zumindest mit einer ambulanten Grundversorgung rechnen kann. Bei den Ländern mit Sozialversicherungsabkommen wird auch ein Teil der möglichen Krankenhauskosten übernommen. Bei einer Auslandsreise ist es angebracht, sich nach den jeweiligen Standards und Details der Abkommen zu erkundigen. Auf den Internetseiten des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es für jedes Land entsprechende Merkblätter.
Mit diesen Ländern außerhalb der EU, der Schweiz und des EWR besteht ein Sozialversicherungsabkommen. Hier ist ein grundsätzlicher, aber nur minimaler Schutz für gesetzlich Krankenversicherte gewährleistet:
- Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien
- Israel, Marokko
- Türkei, Tunesien
- Montenegro, Serbien
Sorgloser Urlaub mit einer Reisekrankenversicherung
Doch trotz all dieser Absicherungen müssen oft kleinere Behandlungen im Geltungsbereich der EHIC selbst gezahlt werden. Auch weigern sich immer noch Ärzte und Krankenhäuser im Ausland, Touristen zu behandeln, wenn sie die Rechnungen nicht privat bezahlen. Außerdem übernehmen die deutschen Krankenkassen nur die Kosten, die auch im Inland angefallen wären. Da das Kostenspektrum im Ausland sehr verschieden ist und vor allem auch wesentlich höher sein kann, bleibt man im Krankheitsfall trotz Absicherung möglicherweise auf einem Teil der Kosten sitzen. In jedem Fall ist eine private Auslandskrankenversicherung (oder Reisekrankenversicherung) das Mittel der Wahl, wen man wirklich unbekümmert und rundum abgesichert in den Urlaub fahren will.
Auslandskrankenversicherungen gibt es in vielen Varianten für zahlreiche Anlässe und Bedürfnisse
| Art der Versicherung | Beschreibung |
|---|---|
| Einzelner Urlaub | Versichert wird in den meisten Fällen eine Auslandsreise bis zu sechs Wochen |
| Jahrespolice | Eine solche Police sichert alle Auslandsreisen innerhalb eines Jahres ab. Meistens darf die einzelne Reise nicht länger als 42 Tage dauern. |
| Langfristige Absicherung | Für den Auslandsaufenthalt zwischen einem und fünf Jahren. Überwiegend wird diese Absicherung für Reisende genutzt, die sich beruflich oder aus Gründen der Ausbildung länger im Ausland aufhalten. |
| Sonderversicherungen | Viele Krankenversicherer bieten besondere Policen für Studenten, Au Pairs, Auswanderer oder kombinierte Vesicherungen für Reisen und Arbeit im Ausland. |
Leistungen einer Auslandskrankenversicherung
- Sowohl ambulante als auch stationäre Behandlungen
- Transport zum nächsten Krankenhaus, zum nächsten Arzt durch Rettungsdienste
- Verordnete Medikamente, Verbands- und Heilmittel
- Behandlung bei Zahnschmerzen, schmerzstillende Behandlungen
- Einfache Zahnfüllungen oder Reparaturen
- Rücktransport ins Heimatland bei medizinischer Notwendigkeit
- Überführungskosten im Fall des Ablebens bis zu 10.000 Euro, Bestattungskosten im Ausland
Kosten für die Reisekrankenversicherung
Die Kosten für eine normale Auslandskrankenversicherung sollten nicht allzu hoch sein. Für eine einzelne Person sollte eine Police zwischen fünf und 25 Euro pro Jahr liegen. Für Familienpolicen sollten zwischen 15 und 40 Euro jährlich ausreichend sein. Zur Auswahl des Versicherers und der Art der Zusatzpolice ist ein Vergleich der verschiedenen Anbieter nötig. Die Vertragsbedingungen und Leistungen können sehr unterschiedlich sein.
Rücktransport ins Heimatland
Der Rücktransport ist ein wichtiger Punkt, der für den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung spricht. Die Kosten im Fall eines Falles können sehr hoch sein. Ohne eine Auslandskrankenversicherung können da große Summen anfallen. Der Experte vom AOK Bundesverband, Udo Barske, sagte in einem Gespräch mit dem "Focus": "Selbst ein Flug in einer Linienmaschine, aus der lediglich ein paar Sitze ausgebaut werden müssen, kann schon mehrere Zehntausend Euro kosten." Es ist leicht auszurechnen, wie hoch die Kosten für einen Spezialflug sein können, wenn Arzt und Sanitäter mitfliegen. Hier liegt auch ein wichtiges Auswahlkriterium für eine entsprechende private Police: Wenn Kosten für den Rücktransport nicht übernommen werden, so ist das ein KO-Kriterium.
Vorsicht auch bei den Formulierungen. Es gibt immer noch Gesellschaften, die die Kosten für einen Rücktransport nur übernehmen, wenn er "medizinische notwendig" ist. Das kann bedeuten, dass man in einem ausländischen Krankenhaus bleiben muss, wenn es gut ausgestattet ist und eine gute Behandlung gewährleistet ist. Bei einer Formulierung im Vertrag wie “medizinisch sinnvoll und vertretbar” wird der Rücktransport leichter durchzusetzen sein.
Vorsicht vor zweifelhaften Bedingungen
Auch Stolperfallen sind immer noch in manchen Versicherungsverträgen zu finden. Es ist zwar selten geworden, aber es gibt Anbieter, die ihre Zahlungen am Ende der Laufzeit ohne Wenn und Aber einstellen. Das kann bedeuten, dass ein Versicherter, der am Ende seines Urlaubs krank wird oder einen Unfall hat, für alle Kosten selber aufkommen muss, die nach Ablauf der Reisekrankenversicherung entstehen. Doch die meisten Versicherer zahlen bis zur Genesung oder aber bis zur Transportfähigkeit eines Versicherten.
Vertragsbedingungen im Vergleich
Mögliche Leistungskürzungen müssen auch beachtet werden. Die Auslandskrankenversicherung ist eine private Zusatzversicherung. Das bedeutet, dass vor Vertragsabschluss Gesundheitsfragen gestellt werden. Wer zum Beispiel mit einer bestehenden Krebserkrankung verreist, kann möglicherweise nur gegen andere Krankheiten versichert werden. Werden im Ausland Behandlungen wegen Krebs nötig, zahlt die Auslandskrankenversicherung nicht. Auch akute Erkrankungen vor Reiseantritt sind nicht versichert. Selbstverständlich zahlt die Versicherung auch nicht, wenn Krankheiten oder Unfälle nachweislich mit Vorsatz herbeigeführt wurden. Es ist deshalb unerlässlich, sich vor dem Abschluss die Vertrags- und Versicherungsbedingungen einer Auslandsreisekrankenversicherung genau anzusehen und erklären zu lassen.
Auswandern oder Arbeiten im Ausland
Ein wenig anders ist die Sachlage, wenn man zum Zwecke der Arbeit ins Ausland geht. Wenn ein Arbeitnehmer entsendet wird und für dasselbe Unternehmen wie in Deutschland arbeitet, so bleibt die Sozialversicherungspflicht in Deutschland bestehen. Für solche Arbeitnehmer ändert sich nichts. Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte der Arbeitgeber seine Mitarbeiter absichern. Auslandskrankenversicherungen können auch als Gruppenversicherung durch den Arbeitgeber abgeschlossen werden.
Wird eine Arbeit im Ausland ohne die Rückendeckung einer deutschen Firma aufgenommen, so sind die Unterschiede im Umgang mit den Sozialsystemen zu beachten. Muss man sich selbst bei einer Krankenkasse anmelden oder macht das der Arbeitgeber? Gibt es Wartezeiten? Welche Leistungen kann man vom Sozialsystem im Ausland erwarten? Viele Experten raten in jedem Fall zum Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für das Ausland. Arbeitnehmer und Auswanderer können davon profitieren, bis sie Fuß gefasst haben. Auch bei einer befristeten Arbeitsaufnahme im Ausland kann eine Auslandskrankenversicherung Sicherheit geben.
Einige Fragen rund um den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung
| Fragen | Antworten |
|---|---|
| Nachträglicher Abschluss vom Reiseland aus? | Reisekrankenversicherungen müssen grundsätzlich vor Beginn einer Reise abgeschlossen werden. Es gibt nur wenige Krankenversicherungen, die Ausnahmen zulassen. |
| Wirksamkeit bei Heimaturlaub? | Bei längerem Auslandsaufenthalt ist ein Urlaub im Heimatland nicht abgesichert. Das sind Extras, die in den Vertrag der Auslandskrankenversicherung aufgenommen werden müssen. |
| Vorerkrankungen? | Der Versicherungsumfang ist begrenzt. Kosten beispielsweise für Diabetes werden nur bei einer Verschlimmerung während des Urlaubs übenommen, nicht jedoch die laufenden Kosten. |
| Vorsorgeuntersuchungen? | Die Kosten für solche Untersuchungen werden nicht übernommen. |
| Verlängerung? | Die Verlängerung einer Auslandskrankenversicherung ist nicht möglich. Der Zeitraum der Gültigkeit wird beim Abschluss des Vertrages festgelegt. |
| Vergessene Schutzimpfungen? | Auch für Krankheiten, die durch nicht durchgeführte Impfungen ausbrechen, zahlt die Reisekrankenversicherung. |
| Familienpolice? | Mit einer Familienpolice sind Ehe- und Lebenspartner sowie minderjährige Kinder mit gleicher Anschrift versichert. |
Private Krankenversicherung im Ausland
In der gesamten Europäischen Union gilt eine in Deutschland abgeschlossene private Krankenversicherung. Das hat Gültigkeit, wenn sich der Wohnort oder der normale Aufenthaltsort des Versicherten in Deutschland befindet. Bei einer Reise in ein nicht EU-Land gilt die reguläre private Krankenversicherung noch einen Monat. Sobald der Wohnsitz in einen EU-Staat verlegt wird, dann besteht für die Krankenversicherung nur noch die Verpflichtung, Leistungen wie im Inland zu zahlen. Wenn der Versicherte in ein Land außerhalb von EU oder EWR zieht, ist der Versicherungsvertrag beendet. Auch bei einer privaten Krankenversicherung ist der Rücktransport aus dem Ausland nicht automatisch abgesichert. Deshalb kann eine spezielle Reisekrankenversicherung auch hier sinnvoll sein.
Gesetzliche Krankenversicherung im Ausland
In der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum EWR und in Ländern, mit denen entsprechende Sozialversicherungsverträge gelten, haben gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf medizinische Behandlungen, die nicht auf die Rückkehr nach Deutschland warten können. Bei der Behandlung in einer privaten Klinik müssen die anfallenden Kosten selbst übernommen werden. Die Kosten werden nur in der Höhe übernommen, die auch in Deutschland angefallen wären. Dies kann in Ländern mit hohen Behandlungskosten wie den USA oder Kanada sehr teuer werden. Ein notwendiger Rücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt. Eine Reisekrankenversicherung sichert den Urlaub auch bei Krankheit und Unfall ab.






