Gesund und finanziell sicher durch die Schwangerschaft
Dienstag, 01. Feb 2011, 08:00
Es gibt viel zu bedenken, wenn ein Kind unterwegs ist
Das sicherste und eindeutige Anzeichen für eine Schwangerschaft ist das Ausbleiben der Menstruation. Wenn eine Krankheit ausgeschlossen werden kann, so bedeutet die fehlende Monatsblutung, dass sich ein befruchtetes Ei in der Gebärmutter eingenistet hat. Doch bereits vor diesem Zeitpunkt gibt es bei vielen Frauen erste Anzeichen für eine Schwangerschaft. Hormone überschwemmen und verändern den weiblichen Körper. So ist es möglich, dass man schneller müde wird. Der erste Druck auf die Blase bewirkt, dass die Toilette häufiger aufgesucht wird. Bereits sehr früh fühlen sich viele Frauen aufgebläht, leiden unter Bauchkrämpfen und spüren ein Ziehen in den Brüsten. Die bekannte morgendliche Übelkeit mit Erbrechen, Sodbrennen und Heißhunger kann bereits in einem frühen Stadium auf eine Schwangerschaft hindeuten. Doch letzte Sicherheit gibt nur ein Schwangerschaftstest.
Der Schwangerschaftstest
Der Urintest ist ein einfacher Test, den man in der Apotheke oder in der Drogerie kaufen kann. 14 Tage nach der Befruchtung kann ein bestimmtes Hormon nachgewiesen werden, das nur in der Schwangerschaft im Körper vorhanden ist. Bei einem negativen Ergebnis sollte der Test nach einigen Tagen wiederholt werden, da die Konzentration des Hormons in der ersten Zeit stark schwanken kann. Letzte Gewissheit kann aber nur der Frauenarzt bringen, dessen sogenannter HCG-Test mit einem Bluttest das Hormon nachweist. Dieser sehr sichere Test kann bereits neun Tage nach der Befruchtung durchgeführt werden. Der Frauenarzt kann ebenfalls bei einer gynäkologischen Untersuchung sehr frühe körperliche Veränderungen feststellen.
Der Mutterpass
Wenn die Schwangerschaft festgestellt ist, so wird der Frauenarzt den Mutterpass ausstellen, ein sehr wichtiges Dokument. Er hält den den Verlauf der Schwangerschaft fest und enthält alle Daten zur effektiven Betreuung in der Schwangerschaft und nach der Geburt. So werden zum Beispiel die Blutgruppe und der Rhesusfaktor im Mutterpass eingetragen. Dieser Faktor (D+ oder D-) ist wichtig für den Verlauf der Schwangerschaft. Bei einer Unverträglichkeit der Blutgruppen durch den Rhesusfaktor muss der Arzt rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um Schaden für Mutter und Kind zu verhindern. Auch Blutdruckmessungen und andere Untersuchungsergebnisse werden dort festgehalten. Der Mutterpass sollte immer mitgeführt werden.
Allgemeiner Verlauf der Schwangerschaft
Die Schwangerschaft wird in Drittel mit unterschiedlicher Gewichtung eingeteilt. Es gibt mehrere Arten der Berechnung. Hier wird die am meisten verwendete Variante gezeigt.
| Zeitraum | Schw.-Wochen | Verlauf |
|---|---|---|
| 1. Trimester oder 1. Trimenon | 1. bis 12. Woche | Der Embryo entwickelt sich. Die Organe werden gebildet, Kopf und Gliedmaßen entwickelt. Die ersten Nervenzellen im Kopf werden verbunden. Die Schwangerschaft ist noch nicht sichtbar. Gerade in diesem Zeitraum gibt es häufig Beschwerden. |
| 2. Trimester oder 2. Trimenon | 13. bis 28. Woche | Schwerpunkt ist die Größenzunahme des Embryos. Auch deshalb wächst nun der Bauch der werdenden Mutter. Anfängliche Beschwerden lassen nach. |
| 3. Trimester oder 3. Trimenon | 29. bis 40. Woche | Das Baby ist jetzt lebensfähig und könnte als Frühgeburt überleben. Mehr Zeit bedeutet aber eine bessere Entwicklung. Viele Frauen klagen vermehrt über Beschwerden. Die Schwangere braucht Schonung, muss Kraft und Energie tanken. |
Tipps zum Verhalten während der Schwangerschaft
Ein Grundsatz sollte bestimmend für das Verhalten in der Schwangerschaft sein:
Eine schwangere Frau ist nicht krank.
Doch die Schwangerschaft ist eine besondere Lebenssituation, die ein paar Regeln verlangt. Es ist für Mutter und Kind gleichermaßen wichtig, sich wohl und gesund zu fühlen. Ausreichende Bewegung kann dazu beitragen, denn Bewegung fördert die Durchblutung, regt den Kreislauf an und beeinflusst das Allgemeinbefinden positiv. Aber ein Zuviel kann der kindlichen Entwicklung schaden. Schwimmen, Spaziergänge oder Gymnastik sind ideale Betätigungsfelder.
Auch gegen Reisen gibt es keine Argumente. Wie beim Sport gilt auch hier: Keine Übertreibungen! Höchstleistungen wie Bergbesteigungen oder das Aufstellen von Tauchrekorden kann schädlich sein. Reisen soll entspannen und erholsam sein. Lange Flugreisen können Stress bedeuten und sind deshalb gut zu überlegen.
Gegen Sex in der Schwangerschaft spricht ebenfalls nichts. In einer normalen Schwangerschaft sind Ängste, das Kind könne Schaden nehmen, völlig unbegründet. Was beiden Partnern gefällt, ist erlaubt. Bei Auffälligkeiten, Schmerzen oder Blutungen sowie bei jeder Risikoschwangerschaft sollte der Arzt befragt werden.
Medikamente dürfen nur dann eingenommen werden, wenn es die Gesundheit von Mutter oder Kind erfordert. Ohne Absprache mit dem Arzt sollte kein Arzneimittel zur Anwendung kommen.
Ernährung in der Schwangerschaft
Die Ernährung hat einen hohen Stellenwert während der Schwangerschaft. Die landläufige Meinung, nach der eine werdende Mutter für zwei essen muss, ist aber nur bedingt richtig, Der Bedarf an Energie steigt in den Schwangerschaftsmonaten um rund 20 Prozent. Deshalb ist eine ausgewogene und wertvolle Ernährung sehr wichtig. Wertvoll bedeutet dabei nicht teuer, sondern Obst, Gemüse und Milchprodukte sollten einen großen Teil der Ernährung ausmachen.
Die Verantwortung dem ungeborenen Kind gegenüber sollte sich in einer bewussten und gesunden Ernährung äußern. Produkte mit einem hohen Anteil an Ballaststoffen wie Vollkornbrot und rohes Gemüse beugen Verdauungsproblemen vor. Pflanzliche Fette sind ein wertvoller Energielieferant, und die essentiellen Fettsäuren spielen eine große Rolle beim Gewebeaufbau. Auch wird der Fettstoffwechsel der Mutter nicht belastet.
Das Trinken ist ein besonders wichtiges Kapitel. Mindestens 1,5 Liter, besser aber 2 bis 3 Liter Mineralwasser sind angesagt. Auch qualitativ hochwertiges Leitungswasser kann getrunken werden. Von Rauchen und Alkohol ist dringend abzuraten, auch mehr als eine Tasse Kaffee täglich ist nicht empfehlenswert.
Beschwerden in der Schwangerschaft
Durch die stetige Gewichtszunahme und die hormonellen Veränderungen kann es zu Beschwerden kommen. In den meisten Fallen sind das aber übliche Begleiterscheinungen in verschiedenen Ausprägungen, die nach der Schwangerschaft wieder verschwinden. Mögliche Beschwerden sind
- Krampfadern
- Häufiger Harndrang
- Kurzatmigkeit
- Übelkeit am Morgen
- Rückenschmerzen
- Müdigkeit und Schlafstörungen
- Schwangerschaftsstreifen
- Sodbrennen und Magenbeschwerden
- Wadenkrämpfe
- Ödeme
- Zahnbeschwerden
Für all diese Probleme gibt es Hilfe und medizinische Mittel. Vielen Unannehmlichkeiten kann man vorbeugen. Werden zum Beispiel die Grundsätze gesunder Ernährung und maßvoller Bewegung eingehalten, werden viele Unannehmlichkeiten bereits im Keim erstickt. Bei den eher kleinen Widrigkeiten des Alltags sind Hausmittel die erste Wahl, damit es der Mutter besser geht und dem Baby kein Schaden zugefügt wird. Die positive Einstellung zur Schwangerschaft, zum Kind und zum eigenen Körper ist die Grundlage für eine gut verlaufende Schwangerschaft. Die Mutter muss sich den veränderten Bedingungen anpassen, alles eher langsam angehen und öfter Ruhepausen einlegen. Bei ernsthaften Beeinträchtigungen oder gar Krankheiten ist der Frauenarzt die wichtigste Anlaufstelle. Ohne Absprache mit dem Frauenarzt sollten keine Medikamente eingenommen werden.
Die Risikoschwangerschaft
Der Begriff der Risikoschwangerschaft bedeutet nicht, dass es für Mutter oder Kind eine aktuelle Gefahrenlage gibt. Vielmehr müssen bei bestimmten Sachlagen zusätzliche Regelungen und Maßnahmen erfolgen, die zur Sicherheit von Mutter und Kind notwendig sind.
Ein Faktor für eine Risikoschwangerschaft ist beispielsweise das Alter. Bei Frauen unter zwanzig Jahren oder bei Frauen über 35 Jahren kann es zu Problemen kommen. Wenn frühere Schwangerschaften schlecht verliefen sind oder gar mit Fehlgeburten endeten, sind Vorsichtsmaßnahmen ebenfalls nötig. Gutartige Geschwülste in der Gebärmutter und Erkrankungen wie Bluthochdruck, Herz- oder Lungenerkrankungen und Diabetes können negative Auswirkungen auf die Schwangerschaft haben. Permanente Begleitung und genaue Überwachung sind während einer Risikoschwangerschaft zur Sicherheit nötig. Bei einer Risikoschwangerschaft gibt es häufigere Vorsorgetermine und spezielle Untersuchungen .
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen begleiten Frauen durch die gesamte Zeit der Schwangerschaft. Die Freude über das Baby steht natürlich immer im Vordergrund, doch auch finanzielle Sicherheit ist ein wichtiger Aspekt für die sorglose Vorbereitung auf den Nachwuchs.
Die passende Krankenversicherung für die Familie finden!Leistungen Krankenversicherung unterscheiden sich. Familienversicherung und kostengünstige Zusatztarife zur Krankenversicherung für Familien
- Betreuung durch einen Arzt und die Hilfe einer Hebamme
- Kostenfreie Versorgung mit Medikamenten, Heil- und Verbandsmittel
- Häusliche Pflege und Haushaltshilfe
- Mutterschaftsgeld
Die Art und Weise der Vorsorgeuntersuchungen ist in den Mutterschaftsrichtlinien festgelegt.
| Schwangerschaftswoche | Vorsorgeuntersuchung | Kostenpflichtig |
|---|---|---|
| 6. Woche |
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| 10. Woche |
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| 13. Woche |
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| 15. Woche |
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| 20.Woche |
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| 24. Woche |
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| 28. Woche |
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| 30. Woche |
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| 32. Woche |
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| 34. Woche |
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| 36. Woche |
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| 38. Woche |
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| 40. Woche |
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Das Mutterschaftsgeld
Im Mutterschutzgesetz sind Zeiten festgelegt, in denen eine schwangere Frau nicht arbeiten soll. In der Regel sind das sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten erhöht sich die Zeit nach der Geburt auf zwölf Wochen. Während dieser Zeit haben gesetzlich krankenversicherte Frauen und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Die Zahlung erfolgt nicht automatisch, sondern muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Selbständige Frauen, Familienversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II erhalten kein Mutterschaftsgeld.
Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt höchstens 13 Euro täglich. Wenn es eine Differenz zwischen dem Nettoentgelt und dem Mutterschaftsgeld gibt, so stockt der Arbeitgeber die Bezüge auf.
Schwangere Frauen, die geringfügig beschäftigt und gleichzeitig familienversichert sind, können ebenfalls ein einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro beim Bundesversicherungsamt beantragen. Auch hier zahlt der Arbeitgeber den entsprechenden Zuschuss.
Das Mutterschaftsgeld ist steuerfrei, muss aber bei der Steuererklärung zur Berechnung angegeben werden. Während dieser Zeit müssen keine Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
Die Kosten während der Schwangerschaft
Die Krankenkassen übernehmen alle Kosten, die während der Schwangerschaft und für die Entbindung entstehen. Voraussetzung dafür ist der Nachweis der Schwangerschaft. Alle entsprechenden Leistungen sind für die Schwangere völlig kostenfrei. Keine Praxisgebühr, keine Zuzahlung für Medikamente, keine Zuzahlung für die Zeit der Entbindung im Krankenhaus oder Geburtshaus. Ebenso besteht ein Anspruch für gesetzlich Krankenversicherte auf maximal zehn Stunden Geburtsvorbereitung, zehn Tage Nachsorge durch eine Hebamme und die Rückbildungsgymnastik.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn auf Grund der Schwangerschaft und der Entbindung der Haushalt nicht weitergeführt werden kann. Grundsätzlich müssen gesetzlich Versicherte für eine Haushaltshilfe auch Zuzahlungen leisten. Wenn aber die Haushaltshilfe durch Schwangerschaft und Entbindung nötig wird, verlangen die gesetzlichen Krankenkassen keine Zuzahlung.
Die Entbindung
Sämtliche Kosten für eine Entbindung im Krankenhaus werden von der Krankenversicherung übernommen. Auch die Aufwendungen für eine Hausgeburt und die nachher notwendige Pflege werden übernommen.
Ein Geburtshaus steht unter der Leitung von Hebammen und ist für eine normale Geburt ohne Komplikationen ausgerüstet. Für Risikoschwangerschaften ist in einem Geburtshaus kein Platz. Die Krankenkassen zahlen auch hier die Arbeit der Hebammen, nicht aber die Kosten für Unterhalt und Verpflegung. Das bleibt meistens der werdenden Mutter vorbehalten. Weil es oft Sondervereinbarungen gibt, sollten die Details sowohl mit dem Geburtshaus als auch mit der Krankenkasse abgeklärt werden.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen selbstverständlich alle Kosten für Leistungen, die durch das Mutterschutzgesetz und die Mutterschaftsrichtlinie festgeschrieben sind. Doch es gibt noch Leistungen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen.
Ärztliche Vorsorgeuntersuchungen
- Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen auf Wunsch der Schwangeren oder nach Anordnung des Arztes
- Zusätzliche Blutuntersuchungen zur Feststellung von Infektionskrankheiten
- Nackenfaltenmessung zur Risikofeststellung des Down-Syndroms
All diese zusätzlichen Untersuchungen müssen gesetzlich Versicherte bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft selbst tragen.
Mutterschaftsgeld
Arbeitnehmerinnen in der privaten Krankenversicherung müssen das Mutterschaftsgeld beim Bundesversicherungsamt beantragen. Hier geht es um eine einmalige Zahlung von maximal 210 Euro. Der Zuschuss des Arbeitgebers wird genauso berechnet wie bei Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen.
Kosten während der Schwangerschaft
Die private Krankenversicherung übernimmt alle anfallenden Kosten für Medikamente, Heilmittel und Behandlungen. Der Vorteil hier: Auch die Kosten für rezeptfreie Mittel werden erstattet, wenn der Arzt sie verordnet.
Kurse zur Geburtsvorbereitung gibt es bei den privaten Krankenversicherern in allen möglichen Varianten. Es hängt von der jeweiligen Krankenversicherung und vom gewählten Tarif ab, welche Kurse gezahlt werden. Auch die Höhe der Kostenerstattung kann recht unterschiedlich sein. Ein Anruf bei der Krankenversicherung bringt Klarheit über alle Bedingungen und Details.
Unterstützung durch Haushaltshilfe
Auch privat krankenversicherte Frauen können eine Haushaltshilfe bekommen. Das kann im Rahmen einer privaten Krankenhaustagegeldversicherung geschehen.
PKV-Tarife für Schwangere
Einige private Krankenversicherungen bieten Sondertarife für schwangere Frauen an. In solchen Tarifen müssen von der Feststellung der Schwangerschaft an bis zur Geburt keine Beiträge gezahlt werden.
Kosten für die Entbindung
Selbstverständlich übernehmen die privaten Krankenkassen alle anfallenden Kosten im Krankenhaus oder Geburtshaus. Ähnlich wie die gesetzlichen Krankenkassen zahlen die Versicherungen die Betriebskosten im Geburtshaus (Unterkunft und Verpflegung) nicht immer. Auch hier gibt es durchaus Sondervereinbarungen. Keine Frage ist es aber, dass je nach Vertrag die Zeit nach der anstrengenden Geburt in einem Ein- oder Zweibettzimmer wesentlich ruhiger, angenehmer und erholsamer gestaltet werden kann.
Weitere Leistungen in der privaten Krankenversicherung für Familien umfassen beispielsweise schonende Behandlungsmethoden für Kinder, unter anderem Homöopathie und vieles mehr.






