Private Krankenversicherung: Voraussetzungen und Bedingungen

- Der Eintritt zu einem PKV-Anbieter ist an gewisse Voraussetzungen und Bedingungen geknüpft
Grundsätzlich dürfen sich alle Personen privat versichern, die die Voraussetzungen für die private Krankenversicherung erfüllen. Ein Wechsel in die PKV kann für viele Menschen eine gute und kostensparende Alternative darstellen.
Durch vereinfachte Bedingungen seit Anfang 2011 wird die private Krankenversicherung zunehmend auch für gutverdienende Angestellte und nicht nur für einzelne Berufsgruppen lukrativ. Für Selbständige (PKV für Selbständige) und Freiberufler ist die PKV freiwillig und einkommensunabhängig. Andere Voraussetzungen bestehen lediglich bei freiberuflich arbeitenden Künstlern und Journalisten. Vor allem für Beamte ist die private Krankenversicherung lohnenswert, weil der Dienstherr für sie Beihilfe zahlt (PKV Beamte).
Vereinfachte Voraussetzungen seit 2011
Seit 1. Januar 2011 ist es durch die Gesundheitsreform auch für gesetzlich Versicherte einfacher in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Die Bedingung der Drei-Jahres-Wechselfrist wurde auf ein Jahr reduziert. Diese gilt für die Einkommensgrenze. Arbeitnehmer und Angestellte können sich daher privat versichern, wenn deren Jahresbrutto über der Versicherungspflichtgrenze liegt.
Gehaltsgrenze als notwendige Bedingung
Arbeitnehmer sind üblicherweise gesetzlich krankenversichert, können jedoch unter bestimmten Bedingungen in die PKV (PKV für Angestellte) eintreten. Diese private Krankenversicherung Voraussetzungen sind:
- Das Einkommen muss oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von aktuell 50.850 Euro jährlich (4.237,50/ Monat) einschließlich Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie der pauschal vergüteten Überstunden liegen.
- Die Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze) muss über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr überschritten sein.
Gesundheitscheck durch die private Krankenversicherung
Die jeweiligen Beiträge, die ein privat Versicherter zu leisten hat, richten sich nach seinem individuellen statistischen Gesundheitsrisiko. Um festzustellen, wie es um die Gesundheit der zu versichernden Person bestellt ist, behält sich die PKV daher im Normalfall vor, eine Gesundheitsprüfung als weitere Voraussetzung für die private Krankenversicherung durchzuführen. Zunächst müssen hierfür einige Fragen zur persönlichen Krankheitsgeschichte beantwortet werden. In einigen Fällen steht auch eine ärztliche Untersuchung als Voraussetzung an. Anhand der Risikoprüfung wird ermittelt, ob die Versicherung der Aufnahme zustimmt und zu welchen Bedingungen. Liegen Vorerkrankungen vor, kann das zu Risikozuschlägen und damit höheren Beiträgen führen. Bei schwerwiegenden chronischen Krankheiten droht im schlimmsten Fall eine Verweigerung der Aufnahme. Bevor eine Entscheidung für eine bestimmte private Krankenversicherung fällt, sollte ein gründlicher PKV Vergleich verschiedene Anbieter und Leistungen gegenüberstellen.
Voraussetzung für den Eintritt in die PKV: Jeweilige Lebenslage
Ob die Voraussetzung für die private Krankenversicherung wirklich erfüllt wird, ist auch abhängig von der Lebenslage des Interessierten. Als Single, Doppelverdiener oder Familie mit einem Kind kann man zum Teil erheblich profitieren, wobei es hingegen bei vielen Kindern oder einem arbeitslosen Partner sogar zu einer höheren Gesamtbelastung kommen kann, da Kinder in der PKV nicht kostenlos familienversichert sind. Auch Studenten erfüllen die notwendigen Bedingungen: Sie können sich zu Beginn ihres Studiums von der Versicherungspflicht befreien lassen. Sobald diese Voraussetzung erfüllt ist, ist eine private Krankenversicherung für Studenten möglich.
Formale Bedingungen
Der Abschluss einer PKV als Vollversicherung ist in der Regel ein unkompliziertes und schnelles Verfahren. Formale Voraussetzungen der privaten Krankenversicherung sind lediglich das Einhalten der Fristen bei Wechsel und Kündigung. Folgende Schritte sind dabei Bedingung:
- Anforderung der benötigten Antragsformulare online bei der jeweiligen PKV
- Durchführung der Gesundheitsprüfung
- Wahrheitsgemäßes Ausfüllen der Formulare und Zurücksendung an die Versicherung
- Erhalt der Bestätigung zur Aufnahme
- Kündigung bei der gesetzlichen Krankenkasse innerhalb der Kündigungsfrist
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