Versicherungspflichtgrenze für die private Krankenversicherung

Versicherungspflichtgrenze-Einkommensgrenze
Die Versicherungspflichtgrenze entscheidet über den Eintritt in die PKV

Für die Krankenversicherung existieren zwei maßgebliche Einkommensgrenzen, die über Beiträge und Mitgliedschaft entscheiden. Neben der Versicherungspflichtgrenze, die als maßgebliche PKV-Grenze gilt, gibt es die Beitragsbemessungsgrenze. Häufig kommt es zu Verwechselungen.

Beide Einkommensgrenzen haben unterschiedliche Bedeutungen. Für die private Krankenversicherung ist lediglich die aktuelle Versicherungspflichtgrenze (auch häufig Jahresarbeitsentgeltgrenze oder JAEG genannt) wichtig. Diese regelt die gesetzliche Versicherungspflicht und ob der Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. Beide Grenzen waren lange identisch, wurden dann allerdings getrennt. Deshalb kommt noch immer häufig zu Verwechselungen. Die jeweilige Bedeutung der beiden Grenzen im Überblick:

BeitragsbemessungsgrenzeVersicherungspflichtgrenze

Definition

jährliches Arbeitseinkommen, das über Beiträge in gesetzlichen Sozialversicherungen bestimmt

PKV-Einkommensgrenze, nach deren Überschreiten der Eintritt in die PKV prinzipiell möglich ist

Zielgruppe

Pflichtversicherte in der GKV und freiwillig gesetzlich Versicherte

Angestellte, die in die PKV wechseln möchten

Anpassung

immer zum 1. Januar entsprechend der Grundlohnentwicklung

ebenfalls Ende des Jahres zum 1. Januar des Folgejahres

Aktuelle Höhe der Versicherungspflichtgrenze

Das Einkommen regelt die Versicherungspflicht und damit den Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Grenze beziffert ausschließlich für Angestellte die Einkommenshöchstgrenze, nach deren Überschreiten Wahlfreiheit bei der Krankenversicherung besteht (§ 6 I Nr.1 SGB V).

JahrJahresgrenzeMonatsgrenzeJahrJahresgrenzeMonatsgrenze

2012

50.850,00 €

4.237,50 €

2009

48.600,00 €

4.050,00 €

2011

49.500,00 €

4.125,00 €

2008

48.150,00 €

4.012,50 €

2010

49.950,00 €

4.162,50 €

2007

47.700,00 €

3.975,00 €

Für Selbständige, Freiberufler und Beamte gilt die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht. Mit Ausnahme der selbständig tätigen Künstler und Publizisten genießen diese Berufsgruppen Versicherungsfreiheit und können eigenständig wählen, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern.

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Eine Mitgliedschaft in der PKV ist für Angestellte möglich, sofern

  • das jeweilige Bruttogehalt über der aktuellen Versicherungspflichtgrenze 2012 für die private Krankenversicherung liegt
  • diese Einkommensgrenze für mindestens ein Jahr überschritten wurde

Berechnung des Bruttojahresentgeltes

Zur Berechnung des Bruttojahresentgeltes werden folgende Einkünfte herangezogen:

  • monatliche Lohn- und Gehaltszahlungen,
  • wiederkehrende Einmalzahlungen (wie Weihnachts- und Urlaubsgeld),
  • Sachbezüge,
  • vermögenswirksame Leistungen,
  • pauschale Überstundenvergütungen und
  • Arbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen Zweitbeschäftigungen

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Überschreitung / Unterschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

Mit Überschreitung des Jahreseinkommens, zum Beispiel durch eine dauerhafte Lohnerhöhung, wird die Versicherungspflicht zum Ende des Kalenderjahres aufgehoben. Dabei wird davon ausgegangen, dass das erhöhte Bruttojahreseinkommen über der für das nächste Jahr geltenden Versicherungspflichtgrenze liegt.

Wird im Laufe des Kalenderjahres die Einkommensgrenze unterschritten, setzt die Versicherungpflicht automatisch ab dem Zeitpunkt der Unterschreitung ein. Auf Antrag und unter Einhaltung strenger Voraussetzungen kann bei jeder Krankenkasse die Versicherungsbefreiung nach § 8 SGB V zurück erwirkt werden.

Weitere PKV-Grenzen: Die besondere Versicherungspflichtgrenze

Zu unterscheiden sind die allgemeine Versicherungspflichtgrenze und die besondere Versicherungspflichtgrenze. Diese ist wiederum nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), auch wenn die Beträge identisch sind:

Allgemeine EinkommensgrenzeBBGBesondere Grenze

2012: 50.850 / 4.237,50 Euro

2012: 45.900 / 3.825,00 Euro

2012: 45.900 / 3.825,00 Euro

Grenze für einen PKV-Wechsel

Deckelung der GKV-Beiträge

Bestandsgrenze seit 2003

Für Arbeitnehmer, die zum 31. Dezember 2002 privat versichert waren und zum 01. Januar 2003 aufgrund der Unterschreitung der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig geworden wären, gilt die besondere Versicherungspflichtgrenze. Ebenso wie die allgemeine PKV-Grenze ist sie abhängig vom Bruttogehaltsniveau und wird in Folge dessen jedes Jahr vom Ministerium angeglichen.

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