Rückkehr von der PKV in die gesetzliche Krankenkasse

- Eine Rückkehr von der privaten Krankenversicherung zur GKV ist nicht immer so leicht möglich
Meist ist ein Wechsel in das gesetzliche Krankenversicherungssystem nur dann möglich, wenn der Versicherte versicherungspflichtig wird. Die Gründe dafür sind entweder das Unterschreiten der Versicherungspflichtgrenze oder die Änderung des beruflichen Status'.
Neuer beruflicher Status
Ein Grund für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist die Änderung des beruflichen Status'. Wer sich selbständig privat versichert und dann ein Angestelltenverhältnis aufnimmt, fällt unter die gesetzliche Pflichtversicherung. Eine private Versicherung ist als Angestellter nur bei einem Verdienst über der Versicherungspflichtgrenze möglich. Wer nach der Selbstständigkeit vielleicht sogar gar keinen Verdienst hat, der kann die Mitgliedschaft über die gesetzliche Familienversicherung prüfen.
Alternativen zur GKV-Rückkehr
- Hohes Einsparpotenzial
- Vollständige Mitnahme der Altersrückstellungen
- Keine erneute Gesundheitsprüfung
- Leistungsvielfalt der PKV bleibt erhalten
Wer aufgrund steigender Beiträge mit seiner bestehenden privaten Krankenversicherung nicht mehr zufrieden ist, sollte neben der Rückkehr ins gesetzliche System weitere Optionen ins Auge fassen. Dazu gehört auch die Kostenreduzierung. Das kann durch einen Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft zu einem günstigeren Tarif mit gleichen Leistungen geschehen. Ein solcher Schritt kann Einsparungen von bis zu 40 Prozent bringen. Gleichzeitig bleiben schon erworbene Rechte des alten Tarifes erhalten. Dazu zählen Altersrückstellungen, die Risikoeinstufung und andere Faktoren.
Rückkehr als freiwillig Versicherter
Eine Rückkehr zur gesetzlichen Krankenkasse als freiwillig Versicherter, ohne die o.g. Bedingungen zur Versicherungspflicht zu erfüllen, kann sich als schwierig herausstellen. Wer die private Krankenversicherung der gesetzlichen vorgezogen hat, dem könnten sich später auch die Krankenkassen versperren. Das gilt selbst für den Fall von steigenden Beiträgen bei der privaten Krankenversicherung. Für diesen Fall wurde im Zuge der Gesundheitsreform der Basistarif eingeführt, der sich hinsichtlich Beitragshöhe und Leistungen an der gesetzlichen Krankenversicherung orientiert. Laut Stiftung Warentest sind die Beiträge im Basistarif jedoch insgesamt zu hoch. Versicherte erhalten zwar den vollen gesetzlichen Leistungskatalog, müssen aber stets den Höchstbeitrag zahlen, der in der gesetzlichen Krankenversicherung fällig wäre.
Auch Personen, deren Jahresbruttogehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, fallen wieder unter die gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Arbeitslose Privatversicherte hingegen werden nicht wieder automatisch versicherungspflichtig.
Personen über 55 Jahre
Personen, die das 55. Lebensjahr bereits vollendet haben, wenn sie wieder versicherungspflichtig werden, sind versicherungsfrei. Diese Versicherungsfreiheit gilt jedoch nur, wenn sie in den letzten fünf Jahren vor der aktuellen Versicherungspflicht nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung waren. Auch wenn alle Voraussetzungen für eine erneute Mitgliedschaft in der GKV erfüllt sein sollten, müssen diese Personen Mitglied der privaten Krankenversicherung bleiben.
Wann eine Rückkehr nicht mehr möglich ist
Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht möglich. Um, ohne die Voraussetzungen für eine erneute Mitgliedschaft in der GKV zu erfüllen, aus der PKV wieder in die GKV zurückzukehren, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
-
mindestens 12 Monate Pflichtversicherung in der GKV oder
-
in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate Versicherung in der GKV.
Scheitert diese Rückkehr oder der Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung, so kann man unter Umständen von der vorherigen privaten Krankenversicherung verlangen, wieder unter dem ehemaligen Tarif versichert zu werden. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
-
Der ehemalige Vertrag in der PKV bestand vor der Kündigung für mindestens fünf Jahre.
-
Drei Monate nach dem Ende des PKV-Vertrages endet die Verpflichtung des Versicherers zur Wiederaufnahme.
Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung


















