Private Krankenversicherung: Leistungen optimal nutzen

Private Krankenversicherung Leistungen
Die private Krankenversicherung ermöglicht Komfortleistungen bei kürzeren Wartezeiten

Mittlerweile gehören rund 9 Millionen Menschen einer privaten Krankenversicherung an. Vor allem die umfassenden und individuellen Leistungen überzeugen immer mehr Versicherte, den Schritt in das private Versicherungssystem zu wagen.

Das Leistungsangebot der privaten Krankenversicherung ist je nach Leistungskatalog unterschiedlich. So werden beispielsweise Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte, Prothesen, Kontaktlinsen, Heilmittel wie Massagen, Fango, Arztbesuche und Medikamente ganz oder zu einem bestimmten Prozentsatz erstattet. Desweiteren gibt es ambulante Tarife, die alle durchzuführenden Behandlungen abdecken, bei denen die Versicherten anschließend wieder nach Hause fahren. Auch Vorsorgeuntersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten werden von vielen privaten Krankenversicherungen erstattet. Die PKV bietet außerdem einen Zahntarif, der die Kosten für Zahnbehandlungen, Prophylaxe sowie Zahnersatz übernimmt. Bei Zahnbehandlungen lassen sich Erstattungen zwischen 80 und 100 Prozent vereinbaren; beim Zahnersatz zwischen 40 und 100 Prozent. 

Tipp

Leistungsanpassung für Privatpatienten

Der Versicherungsnehmer hat bei der privaten Krankenversicherung ein großes Mitspracherecht, welche Risiken er versichern möchte. Nach einem „Baukastenprinzip“ können Leistungen in den Tarif aufgenommen oder gestrichen werden. Danach richtet sich schließlich der Beitrag zur privaten Krankenvollversicherung.

Um einen geeigneten PKV-Tarif zu finden, lohnt sich ein unverbindlicher Vergleich.

Leistungen für Krankenhausaufenthalt durch die private Krankenversicherung

Es besteht die Möglichkeit, dass PKV-Versicherte sich für einen Tarif entscheiden, der höhere Kosten für den Aufenthalt in einem Einbettzimmer abdeckt. Alternativ ist es möglich, einen niedrigeren Beitrag zu wählen, bei dem normale Regelleistungen angeboten werden. Je nach Tarif ist eine Behandlung durch den Chefarzt oder eine Behandlung ohne Chefarzt enthalten.

Aus Platz- und Kostengründen sind Krankenhäuser hauptsächlich mit Zweibettzimmern oder sogar Mehrbettzimmern ausgestattet. Einzelzimmer sind in deutlich geringerer Anzahl verfügbar. Aus diesem Grund haben die meisten Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf die Unterbringung in einem Einbettzimmer. Mitglieder einer privaten Krankenversicherung haben jedoch die Möglichkeit, zwischen einem Mehrbettzimmer oder einem Einzelzimmer zu wählen (abhängig vom Tarif). Für Versicherte, deren Tarif diese Leistung nicht vorsieht, empfiehlt sich ein Ergänzungstarif in Form einer Krankenzusatzversicherung für Komfortbehandlungen.

Reha und Kuren für PKV-Versicherte

In der Regel sind Maßnahmen für Kuren und Reha Leistungssache der gesetzlichen Träger der Rentenversicherungen. Deshalb sind die meisten Arbeitnehmer gesetzlich abgesichert. Einige Privattarife beinhalten trotzdem die Leistungen von Kuraufenthalten, falls gesetzliche Träger die Kostenübernahme verweigern. Andere versichern diese Leistung durch zusätzliche Kurtarife.

Krankentagegeld - nicht nur für Selbständige

Tipp
Übernahme Arbeitgeberanteil

Arbeitgeber sind ausschließlich nur dann verpflichtet ihren 50-prozentigen Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung zu übernehmen, wenn ausreichend Krankentagegeld versichert ist (80 Prozent des Nettoeinkommens).

Der Begriff Krankentagegeld tritt immer in Verbindung mit privaten Krankenversicherungen auf. Er bezeichnet finanzielle Leistungen, welche die Versicherung an ihre Versicherungsnehmer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit zu leisten hat. Im gesetzlichen Versicherungswesen spricht man hierbei von Leistungen für Krankengeld. Diese Leistungen für Arbeitsunfähigkeit sind nicht mit Berufsunfähigkeit zu verwechseln.

Karenzzeit und Höhe des Krankentagegeldes

Karenzzeit bezeichnet den Zeitraum innerhalb von 42 Tagen nach Eintreten einer Arbeitsunfähigkeit. Während dieser Zeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Gehalt des Arbeitnehmers weiterhin zu zahlen. Die private Krankenversicherung ist während der Karenzzeit noch von jeglichen Pflichten der Ersatzzahlungen entbunden. Erst mit Ablauf des Karenzzeitraumes, hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Zahlungen der privaten Krankenkasse. Der Arbeitgeber hingegen kann seine Gehaltsfortzahlung nach 42 Tagen einstellen. Wie hoch der monatliche Krankentagegeldbetrag ist, kann nicht pauschal angegeben werden. Bei der Berechnung des Krankentagegeldes wird als Maßstab das durchschnittliche Nettoeinkommen der vergangenen 12 Monateherangezogen. Um die Leistungen nachträglich zu erhöhen, bieten sich zusätzliche private Krankentagegeldversicherungen an. Eine ausreichende Krankentagegeldversicherung ist vor allem für Selbstständige wichtig.

PKV-Leistungen im Ausland

Bei einem kurzzeitigen Auslandsaufenthalt innerhalb der EU besteht nicht die Notwendigkeit eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Selbst bei einem Aufenthalt von bis zu zwei Monaten außerhalb Europas ist ein Krankenschutz gewährleistet. Bei mehr als zwei Monaten ist eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig.

Spezialtarife für Heilpraktiker-Leistungen

Einige private Versicherer bieten besondere Tarife an, die auf Heilpraktiker, Alternativmedizin und homöopathische Mittel spezialisiert sind. Sie erstatten Heilmittel gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker und dem Hufelandverzeichnis. Versicherte, die eine private Krankenversicherung mit Spezialisierung auf Heilpraktiker-Behandlungen abschließen, erhalten neben der Erstattung jeglicher alternativer Heilverfahren die gleichen Leistungen wie andere privat Versicherte.

Vielfältige Behandlungsmöglichkeiten beim Heilpraktiker

Überblick
Bekannte Verfahren der Heilpraxis
  • Aromatherapie
  • Atemtherapie
  • ausleitende Verfahren
  • Bioenergetik
  • Bioresonanztherapie
  • Blutegelbehandlung
  • Chiropraktik
  • Homöopathie
  • Kinesiologie
  • Osteopathie
  • Physiotherapie
  • Phytotherapie
  • Traditionelle Chinesische Medizin (TCM)

Kosten für Heilpraktiker-Leistungen prüfen

Versicherte, die im Krankheitsfall oder im Bereich der Gesundheitsvorsorge besonderen Wert auf alternative Heilmethoden legen, haben in der privaten Krankenversicherung auch die Möglichkeit spezielle Heilpraktiker-Tarife abzuschließen. Hierdurch wird eine besonders umfangreiche Erstattung von Heilpraktiker-Behandlungen für den Versicherten garantiert. Entscheidet sich ein Versicherter für diese Alternative zur Schulmedizin, so eröffnen sich ihm in diesem Bereich viele Möglichkeiten, denn das Tätigkeitsfeld von Heilpraktikern ist sehr vielfältig. Eine der Hauptaufgaben von Heilpraktikern ist die Feststellung von körperlichen und seelischen Leiden. Dabei werden Diagnose und Therapie meist mit Verfahren aus Naturheilkunde und Alternativmedizin durchgeführt.

Leistungen der privaten Krankenversicherungen für Logopädie

Logopäden behandeln Menschen mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen, die von einer organischen oder funktionellen Erkrankung hervorgerufen werden. Eine der Hauptaufgaben ist die Vorbeugung von Störungen. Während einer Erkrankung können Logopäden ebenfalls dazu beitragen, mögliche Folgen für die Sprache, die Stimme oder das Sprechen zu verhindern oder abzumildern.

Überblick
Bereiche der Logopädie

Einige Anwendungsgebiete für Leistungen, die ein Logopäde erbringt:

  • Sprachtherapie mit Erwachsenen nach einer Kehlkopftherapie

  • Therapie von Sprech- und Artikulationsfehlern, Lispeln, Stottern, Poltern bei Kindern und Erwachsenen

  • Behandlung von Säuglingen und Kindern mit Ess- und Trinkschwierigkeiten, Morbus Down, angeborene Hörstörungen oder zentralmotorische Körperbehinderungen

  • Sprach- und Sprechtherapie mit Kindern, die Probleme mit dem Erlernen der Sprache oder der Aussprache sowie Lese- und Rechtsschreibschwierigkeiten haben

  • Behandlung von berufstätigen Personen, die einer hohen stimmlichen Belastung ausgesetzt sind, zum Beispiel Lehrer, Erzieher, Sänger

  • Koordination von Stimme, Artikulation, Atmung und Tonus, zum Beispiel nach Schlaganfällen

Verweigerung des Leistungsanspruchs durch private Krankenkassen

In bestimmten Fällen hat die Krankenversicherung das Recht, dem Versicherungsnehmer den Leistungsanspruch zu verweigern. Dies kann beispielsweise eintreten, wenn die private Krankenversicherung herausfindet, dass falsche Angaben in der Risikoprüfung gemacht wurden. In der Regel kommt es nur selten zu Täuschungen seitens der Versicherungsnehmer, um die Beiträge niedriger zu halten. Kommt dies jedoch ans Licht, so kann die Versicherung den Leistungsanspruch verweigern und das Mitglied mit sofortiger Wirkung aus der Versicherungsgemeinschaft ausschließen.

Leistungsauschlüsse aus der PKV

Stellen sich bei der Risikoprüfung eines Antragstellers der privaten Krankenversicherung schwerwiegende Krankheiten heraus, so kann die PKV die Behandlungen für diese Krankheiten aus dem Leistungsspektrum ausschließen. Dies bezeichnet man schließlich als Leistungsausschlüsse. Ein Beispiel hierfür wäre ein trockener Alkoholiker als Antragsteller, bei dem die PKV die Leistungen ausschließt, die im Falle eines Rückfalls zu entrichten wären. Leistungsausschlüsse können durch erhöhte Monatsprämien verhindert werden.

Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung

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