Private Krankenversicherung für die Familie und deren Kinder

- Für Familien mit hohem Einkommen kann es sogar günstiger sein, die Kinder privat zu versichern.
Im deutschen Gesundheitssystem gilt grundsätzlich, dass Kinder bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen mitversichert werden müssen. Ist dieser Elternteil in der privaten Krankenversicherung, entfällt die Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse. Der Nachwuchs wird dann privat über die Familie versichert.
Da die Versicherungsunternehmen regelmäßig Bedarfsanalysen durchführen, ist in den vergangenen Jahren ein Tarifmodell entstanden, das der gesetzlichen Familienversicherung sehr ähnlich ist. Zwar müssen in der privaten Krankenversicherung für jedes Kind Beiträge gezahlt werden, allerdings fallen diese im Familientarif mittlerweile gering aus. Zudem beinhalten die Tarife oftmals besondere Optionen für einen Selbstbehalt sowie umfangreiche Leistungen. Durch die Selbstbeteiligung lassen sich beispielsweise die eigenen Beiträge, aber auch die der Kinder verringern. Einige Versicherungsunternehmen bieten außerdem einen Rabatt auf den eigentlich zu zahlenden Beitrag für Kinder an.
Beiträge und Selbstbehalt in der PKV-Familienversicherung
In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge für Familientarife zu einem Beitrag zusammengefasst, sodass nicht für jedes einzelne Mitglied die Kosten entrichtet werden müssen. Auch die mögliche Selbstbeteiligung wird in der Familienversicherung zu einem einzelnen Betrag verrechnet. Diese wird zwar zuerst aus den anfallenden Rechnungen der einzelnen Familienmitglieder entnommen, dann aber am Ende zu einer Gesamtsumme zusammengefasst. Alle Zahlungen, die darüber hinaus fällig werden, werden vom Versicherungsunternehmen übernommen.
Gerade bei gut verdienenden Personen kann sich eine private Versicherung für die Familie lohnen, denn unter bestimmten Bedingungen kann der Beitrag der gesetzlichen Familienversicherung höher ausfallen als der der Familientarif der privaten Krankenversicherung.
Tarife für Familienversicherungen in der PKV finden: kostenloser Tarifvergleich
Spezielle private Krankenversicherung für Kinder
Grundsätzlich gilt: Sind beide Elternteile in der privaten Krankenversicherung, muss auch das Kind privat versichert werden. Dabei ist es die freie Entscheidung der Eltern bei wem der Nachwuchs mitversichert werden soll. Komplizierter ist es hingegen, sofern ein Elternteil gesetzlich und ein Elternteil privat versichert ist. Es gilt, dass der Nachwuchs bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen versichert ist. Eine Ausnahme besteht, sofern das privat versicherte Elternteil mit dem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (2012: 4.237,50 Euro monatlich) liegt.
Sind die beiden Partner nicht verheiratet, so darf frei darüber entschieden werden, bei wem das Kind oder die Kinder versichert werden. Bei der Versicherung des Kindes bei dem privat versicherten Elternteil fällt ein zusätzlicher Betrag an. Wenn die Eltern nach oder zur Zeit der Geburt des Kindes verheiratet sind, so wird das Kind bei dem Elternteil mit dem höheren Einkommen in einem Kindertarif versichert. Auch hier gilt: Für das Kind muss in der privaten Krankenversicherung ein zusätzlicher Beitrag gezahlt werden. Sollte das Einkommen eines Partners über der Versicherungspflichtgrenze liegen, so ist die Mitgliedschaft des Kindes nicht nur in der privaten, sondern auch in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenpflichtig. Die sonst notwendige Gesundheitsprüfung in der PKV entfällt, wenn das Kind bis spätestens zwei Monate nach der Entbindung in einem PKV-Kindertarif untergebracht wird.
Die Ehefrau ist mit einem monatlichen Einkommen von 1.800,00 Euro gesetzlich versichert. Ihr Mann verdient 4.500,00 Euro im Monat und ist in einer PKV versichert. Das Gesamteinkommen des Mannes übersteigt damit den Betrag der Versicherungspflichtgrenze von 4.237,50 Euro.
Sie haben deshalb für die Kinder keinen Anspruch auf die kostenfreie Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse. Stattdessen ist für jedes Kind ein gesonderter Tarif notwendig. Hier lohnt sich oft eine private Krankenversicherung.
Die Ehefrau ist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse mit einem monatlichen Einkommen von 1.800,00 Euro brutto. Der Mann ist selbstständig und in der PKV versichert. Sein monatliches Gesamteinkommen beträgt durchschnittlich 2.500,00 Euro.
Sein Einkommen ist zwar höher als das seiner Frau, jedoch nicht höher als die Versicherungspflichtgrenze vorschreibt. Die Ehefrau kann daher die Kinder beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichern.
Der Ehemann ist Mitglied der freiwilligen Versicherung in der GKV. Sein Einkommen beträgt 4.500,00 Euro monatlich, während die Frau Mitglied in der PKV ist. Sie hat Einkünfte in Höhe von 4.200,00 Euro im Monat.
Da beide Einkommen die Versicherungspflichtgrenze überschreiten, werden die Kinder bei dem mehr Verdienenden mitversichert. Sie sind deshalb über den Vater in der kostenfreien Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert.
Kindertarife in der PKV
Der Beitrag für die Kinder in der privaten Krankenversicherung hängt zum einen von der gewählten Versicherungsgesellschaft ab. Allerdings dürfen die Eltern sich für ihr Kind kein neues Versicherungsunternehmen aussuchen: Das Kind muss in derselben Gesellschaft versichert werden, in der auch die Eltern versichert sind.
Weitere Faktoren zur Beitragserrechnung sind der gewählte Tarif, das Alter und der gesundheitliche Zustand des Kindes. Da Kinder aber in der Regel kaum oder gar keine Vorerkrankungen und ein geringeres Eintrittsalter haben, ist eine private Krankenversicherung im Gegensatz zum Beitrag der Eltern oft deutlich günstiger. Grundsätzlich sind die Leistungen für Kinder durch den elterlichen Tarif begrenzt. Zusätzliche Leistungen lassen sich durch private Zusatzversicherungen absichern. Ein Beitrag zur Pflegeversicherung wird nicht fällig.
Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung