Grundschutz im Basistarif der privaten Krankenversicherung

basistarif, grundschutz in der pkv
Der Basistarif umfasst den Standardschutz innerhalb der privaten Krankenversicherung (PKV)

Durch die Gesundheitsreform besteht seit 1. Januar 2009 eine Krankenversicherungspflicht für alle. Menschen, die bis dahin ohne Krankenversicherung waren, müssen von der Versicherung aufgenommen werden, in der sie zuletzt versichert waren, unabhängig davon, ob privat oder gesetzlich.

Der brancheneinheitliche Basistarif muss von allen privaten Versicherungsträgern angeboten werden und beinhaltet die gleichen Leistungen wie bei den gesetzlichen Krankenkassen üblich. Vorgesehen ist dieser Tarif auch für alle freiwillig Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen. Bis zum 55. Lebensjahr steht dieser Tarif allen Versicherungsnehmern ohne vorherige Gesundheitsprüfung offen, d.h. es besteht Aufnahmezwang für die Anbieter.

Für welche Personen der Basistarif konzipiert ist

Der Basistarif wurde ursprünglich für Selbständige mit geringem Einkommen konzipiert. Da seit 1. Januar 2009 eine Pflicht zur Krankenversicherung besteht, richtet sich der Tarif auch an Personen, die vorher ohne Versicherung waren, bzw. PKV-Neuversicherte. Daher werden auch die Erstattungssätze der Leistungen an die der Krankenkassen angelehnt. Wo Ärzte sonst bei privat versicherten Patienten den 2,3-fachen Gebührensatz abrechnen können, wird für Patienten im Basistarif nur der 1,7-fache Satz fällig. Die sonst weit verbreitete "Vorzugsbehandlung" von Privatpatienten wird im Basistarif deshalb nicht geboten.

Preise im privaten Basistarif

Info
Lohnt der Basistarif überhaupt?

Vor allem Neueinsteiger sind mit normalen Tarifen zur Krankenvollversicherung meist besser beraten, zumal die Kosten ebenfalls oft niedriger sind als im vielfach überteuerten Basistarif mit ungünstigem Preis-Leistungsverhältnis.

Alternative Angebote prüfen:
PKV ausführlich vergleichen

Der Beitragssatz zum Basistarif beträgt für Erwachsene ab 21 Jahren maximal 592,88 Euro im Monat (§12 VAG), unabhängig von Alter und Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn sowie dem Geschlecht der zu versichernden Person. Stiftung Warentest hat den Beitrag des Basistarifs stark kritisiert. Der Tarif biete zwar die gleichen Leistungen wie der Versicherungsschutz in einer gesetzlichen Krankenkasse, die Beiträge seien aber viel zu hoch. So zahlen Versicherte im Basistarif stets den Höchstbeitrag, der in der gesetzlichen Krankenversicherung fällig werden würde.

Mitgliedschaft bei einem anderen Anbieter

Privatversicherte können in den neuen Basistarif wechseln (auch zu einer anderen Versicherungsgesellschaft) und ihre angesparten Altersrückstellungen mitnehmen. Dennoch lohnt der Basistarif nur für wenige Personen (z.b. Empfänger von Hartz IV in der PKV).

Privat Versicherte können seit 2009 weitgehend beliebig in den Basistarif wechseln, egal ob innerhalb des eigenen Versicherers oder zu einem zweiten Anbieter. Entscheidend hat sich hier auch die Regelung zur Mitnahme von Altersrückstellungen geändert. Bei einem PKV-Tarifwechsel innerhalb des eigenen Versicherers werden die angesparten Rücklagen vollständig und beim Wechsel zum Zweitanbieter im Umfang des Basistarifs übertragen. Nach einer Wartezeit von 18 Monaten ist sogar der Wechsel zu einem Drittanbieter möglich. Auch dann können Altersrückstellungen übertragen werden.

Leistungen des Basistarifs

Die privaten Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, den Basistarif anzubieten. Diese orientieren sich stark an  der gesetzlichen Krankenversicherung – sowohl hinsichtlich der Beiträge als auch der Leistungen. Es gilt im Wesentlichen der Leistungskatalog der GKV und der entsprechende Höchstbeitrag zur Gesetzlichen.

Außerdem sind die privaten Krankenkassen - anders als in sonstigen Tarifen – gezwungen, Patienten aufzunehmen. Ablehnungen aufgrund von besonderen gesundheitlichen oder wirtschaftlichen Risiken sind nicht zulässig. Ebenso wenig dürfen entsprechende Zuschläge zum Beitrag erhoben werden.

Damit das aus wirtschaftlicher Sicht für die PKV-Anbieter finanzierbar bleibt, müssen die privaten Versicherungsträger einen Mechanismus zum Ausgleich der finanziellen Belastungen einrichten, die aus dem Basistarif resultieren. So sollen die privaten Krankenversicherungen gegenseitige Ausgleiche zahlen, um das System des Basistarifs langfristig effektiv zu halten.

 

Vorbild ist der ehemalige Standardtarif

Die Idee eines brancheneinheitlichen Tarifs in der privaten Krankenversicherung ist nicht neu. Ein solches Tarifmodell wird bereits seit dem 1. Juli 1994 angeboten und wurde bis zum 31.12.2008 als Standardtarif bezeichnet. Durch die Gesundheitsreform 2007 wurde dieses Angebot jedoch in den Basistarif umgewandelt.

Der Leistungsumfang des Standardtarifs entsprach den Leistungen des derzeitigen Basistarifs und war demnach an den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt. Wurden dort Leistungen gekürzt, konnten diese analog dazu im Standardtarif ebenfalls angepasst werden. Neuabschlüsse im Standardtarif sind nicht mehr möglich, seit es den Basistarif gibt.

Im Standardtarif konnten sich bis Ende 2008 folgende Personen versichern:

  • Alle Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet hatten und bereits seit mindestens zehn Jahren in der privaten Krankenversicherung Mitglied waren. Der vorhergehende Tarif musste die Anforderungen zum PKV-Arbeitgeberzuschuss erfüllen.

  • Alle Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet hatten und deren Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze des jeweiligen Jahres lag. Dazu mussten sie eine zehnjährige Vorversicherungszeit in einem zuschussberechtigten Tarif der privaten Krankenversicherung aufweisen.

  • Personen, die das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllten:

    • Zehn Jahre Vorversicherungszeit in einem zuschussfähigen Tarif der privaten Krankenversicherung sowie ein Gesamteinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze

    • Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder eines Ruhegehaltes nach beamtenrechtlichen Vorschriften

    • Bezieher von Witwengeld oder Unfallruhegehalt sowie ehemalige Berufssoldaten.

  • Beamte und deren Familienangehörige, die in einen beihilfekonformen Standardtarif wechseln wollten. Sie mussten ebenfalls bereits seit zehn Jahren in einem zuschussberechtigten Tarif der privaten Krankenversicherung versichert sein.

  • Nicht privat versicherte Beamte, die nach allgemeinen Aufnahmeregeln nur gegen Risikozuschlag versichert werden konnten. Sie konnten unabhängig von ihrem Einkommen und Alter und ohne Risikozuschlag in den Standardtarif wechseln. Jedoch musste die Aufnahme innerhalb der ersten sechs Monate nach Feststellung einer Behinderung erfolgen oder nach der Berufung in das Beamtenverhältnis beantragt werden.

Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung

bitte ausfüllenbitte ausfüllenbitte ausfüllenbitte ausfüllenbitte korrekte Postleitzahl angebenbitte ausfüllenbitte auswählenbitte auswählenbitte ausfüllenbitte ausfüllenbitte AGB akzeptieren
Vorname:
Nachname:
Straße / Nr:
PLZ / Ort:
Geburtsdatum:
Telefon / E-Mail:
Ich stimme den AGB und dem Datenschutz zu.
Berufsgruppe:
Jahreseink.:
Datensicherheit Ihre Daten werden 100% vertraulich behandelt.
Private Krankenversicherung Vergleich - jetzt kostenlos berechnen