Private Krankenversicherung in der Arbeitslosigkeit
Wird eine privat versicherte Person arbeitslos und bezieht staatliche Unterstützung (Alg I), ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse auf Antrag möglich, aber nicht zwingend. Diese Möglichkeit gilt allerdings nur für Personen, die das 55. Lebensjahr nicht überschritten haben (SGB V § 5).
Dagegen bleiben privat Versicherte Personen, die bei Beginn der Arbeitslosigkeit sofort Alg II (Hartz IV) beziehen, in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert. Sie werden jedoch meist in den standardisierten Basistarif eingestuft. Dieser orientiert sich an der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Kritisch ist die Regelung der Übernahme von PKV-Prämien durch das Jobcenter.
Übernahme des Monatsbeitrags durch den Leistungsträger
Bei Alg-I-Bezug übernimmt das Jobcenter die Beiträge zur PKV in der Höhe wie sie für eine GKV angefallen wären. Zur Übernahme des PKV-Beitrags von Hartz-IV-Beziehern gab es dagegen lange Diskussionen, da die Leistungsträger (z.B. Jobcenter) auch hier nur Beiträge in der Höhe zahlen, wie sie für eine gesetzliche Krankenkasse übernommen werden. Allerdings sind die Kosten in der PKV, auch im Basistarif, deutlich höher, so dass eine Deckungslücke entstand. Diese Lücke mussten die Betroffenen bis Anfang 2011 aus eigener Tasche zahlen. Wer dies nicht konnte, häufte Schulden an.
Vereinzelt kam es schon 2009 und 2010 zu Gerichtsurteilen, wonach die vollen Beiträge für Hartz IV-Empfänger übernommen werden, doch dabei handelte es sich um Einzelfallentscheidungen ohne allgemein verbindlichen Charakter. Eine Grundsatzentscheidung fehlte lange Zeit. Dies folgte Anfang 2011 durch eine Entscheidung des Bundessozialgerichts.
Das Bundessozialgericht hat im Januar 2011 im Grundsatzurteil alle Leistungsträger angewiesen, die PKV für Hartz-IV-Empfänger vollständig zu tragen. Allerdings gibt es eine Deckelung: Der Zuschuss beträgt maximal die Hälfte des Basistarifbeitrags. Wer in einem anderen Tarif mehr zahlt, kann in den Basistarif wechseln. Das Urteil ist im gesamten Bundesgebiet gültig.
Allerdings lehnte die Agentur für Arbeit die Kostenübernahme für Beiträge ab, die vor dem Grundsatzurteil angefallen sind. Nur wer bereits vor Januar 2011 Widerspruch gegen den Kostenbescheid zur Krankenversicherung eingelegt hatte, konnte mit einer rückwirkenden Kostenerstattung rechnen, alle anderen blieben auf den Schulden sitzen.
Aber auch hierfür zeichnete sich bald eine Lösung ab: Im August 2011 gab es eine Einigung zwischen Bundesgesundheitsministerium und PKV-Verband, wonach die Leistungsträger die PKV-Beiträge direkt an die Versicherung überweisen. Im Gegenzug wollen die Versicherungsgesellschaften betroffenen Hartz-IV-Empfängern die Beitragsschulden erlassen. Ein Gesetz, das die Übernahme der privaten Krankenversicherungsbeiträge bei Hartz-IV-Beziehern regelt, gibt es bislang nicht.
Basistarif für Bezieher von Alg I und Alg II
Personen, die während der Arbeitslosigkeit nicht der gesetzlichen Pflichtversicherung unterliegen, können in der Regel im bisherigen Tarif mit gleichem Beitrag verbleiben. Allerdings wird dem Versicherten die Möglichkeit eingeräumt, in den Basistarif zu wechseln.
Der Basistarif wurde am 1. Januar 2009 eingeführt. Alle privaten Krankenversicherungen sind verpflichtet, diesen anzubieten. Er ermöglicht allen Versicherten die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung zu bezahlbaren Konditionen. Stiftung Warentest hat allerdings kritisiert, dass das Preis-Leistungs-Verhältnis im Basistarif schlecht sei. Die Versicherten erhalten zwar den vollen gesetzlichen Leistungskatalog, müssen dafür jedoch stets den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen (2012: 592,88 Euro). Für Hartz-IV-Empfänger reduziert sich dieser Betrag um die Hälfte.
Weitere Möglichkeiten während der Arbeitslosigkeit
Wurde die Versicherung während der Arbeitslosigkeit auf eine PKV-Anwartschaftsversicherung umgestellt, gilt folgendes:
-
Die kleine Anwartschaftsversicherungsieht den alten Versicherungstarif ohne erneute Gesundheitsprüfung vor
-
Die große Anwartschaftsversicherungberechnet bei Wiedereintritt den Tarif auf Basis des ursprünglichen Eintrittsalters, ebenfalls ohne erneute Gesundheitsprüfung
Bei Wiederversicherung ohne Anwartschaftsversicherung ist darauf zu achten, dass die Phase der gesetzlichen Versicherung nicht länger als zwölf Monate dauerte und dass die private Versicherung vor der Arbeitslosigkeit mindestens fünf Jahre Bestand hatte. Bereits gebildete Altersrückstellungen können teilweise übernommen werden, ebenso die Konditionen des alten Vertrages, und zwar ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung



















