Private Krankenversicherung: Arbeitgeberzuschuss erhalten

private krankenversicherung arbeitgeberzuschuss

Die Teilung des Beitrags zur Krankenversicherung (und auch zur Pflegeversicherung) ist eines der Grundprinzipien der deutschen Sozialversicherung. Der Grundgedanke ist, dass alle Beteiligten, also Arbeitnehmer und Arbeitgeber, von einer adäquaten Krankenversicherung und damit von einem guten Gesundheitszustand des Arbeitnehmers profitieren.

Arbeitgeber investieren mit ihrem Anteil gewissermaßen in die Gesundheit und damit in die Arbeitskraft der Angestellten. Heutzutage wird der prozentuale Krankenversicherungsbeitrag weitgehend paritätisch, d.h. zu gleichen Teilen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Auch privat versicherte Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss bis zur Hälfte der monatlichen Beiträge. Voraussetzung ist, dass die private Krankenkasse Leistungen anbietet, die mindestens denen der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen.

Berechnung des Arbeitgeberanteils 2012

Entscheidend ist auch für den maximalen PKV-Arbeitgeberzuschuss der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung (7,3 Prozent). Die Berechnung des Pflichtanteils an der Krankenversicherung der Arbeitnehmer berechnet sich im Wesentlichen aus diesem Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung und der jeweils aktuellen Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung.

Info

Aktuelle Arbeitgeberanteile für die private Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenze: 3.825,00 Euro monatlich

Arbeitgeberzuschuss 2012: 7,3 Prozent von 3.825,00 Euro = 279,23 Euro

Maximaler Arbeitgeberzuschuss zur PKV

Der Arbeitgeberzuschuss ist nach oben hin gedeckelt, einerseits durch den maximalen Zuschuss von 279,23 Euro (siehe oben). Außerdem gilt die Deckelung von 50 Prozent des tatsächlichen PKV-Monatsbeitrags. Folgende weitere Regelungen gelten in Bezug auf den Arbeitgeberbeitrag:

  • der Arbeitgeberzuschuss wird auch gezahlt, sofern der Versicherte nur über ein geringes Einkommen von bis zu 400,01 bis 800,00 € pro Monat verfügt
  • die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers geht nicht direkt an das private Versicherungsunternehmen, sondern wird dem Versicherungsnehmer mit seinem Gehalt ausgezahlt
  • wird der Arbeitgeberzuschuss nicht in voller Höhe ausgeschöpft, kann es auch einen weiteren Zuschuss, bis zur Erreichung des Maximums, für Familienangehörige geben (dies gilt für privat Versicherte, nicht berufstätige Familienangehörige)

Freiwilliger Zuschuss durch Arbeitgeber

Zusätzlich zum Pflichtanteil des Arbeitgebers kann dieser weiterhin freiwillig weitere Kosten übernehmen. Dieser freiwillige Arbeitgeberanteil beträgt maximal 50 Prozent der tatsächlichen Kosten der Versicherung.

Rechenbeispiel zum PKV-Zuschuss

Beitrag zur PKV 300 Euro 650 Euro 700 Euro

Pflichtanteil (Arbeitgeber)

150 Euro

279,23 Euro

279,23 Euro

Freiwilliger Anteil (Arbeitgeber)

150 Euro

325 Euro

350 Euro

Achtung: Das gilt jedoch nur für privat Versicherte Angestellte. Für folgende Personengruppen gelten andere Regelungen:

  • privat versicherte Selbständige, Unternehmer und Freiberufler: Versicherungsbeitrag wird in voller Höhe fällig
  • Künstler und Publizisten, die Mitglied in der Künstlersozialkasse sind, haben zwar Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss, unterliegen jedoch der gesetzlichen Versicherungspflicht
  • Personen, die nur aufgrund der Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind und als landwirtschaftliche Unternehmer in der Krankenversicherung der Landwirte untergebracht sind: Erhalt des Zuschusses, den der Arbeitgeber im Fall einer Pflichtversicherung bei einer Pflegekasse zu zahlen hätte

Arbeitgeberbescheinigung zur Vorlage

Die Höhe seines Zuschusses kann der Arbeitgeber mithilfe der Arbeitgeberbescheinigung (auch Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber genannt) errechnen. Die Bescheinung wird von einem Versicherungsunternehmen ausgestellt und bestätigt die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrages durch den Versicherten.

Ein Zuschuss erfolgt gemäß Sozialgesetzbuch V (SGB V) allerdings nur, wenn das private Versicherungsunternehmen:

  • diese Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betreibt
  • einen gesetzlich vorgeschriebenen Basistarif anbietet (seit 1. Januar 2009)
  • sich verpflichtet, den überwiegenden Teil der Überschüsse zugunsten der Versicherten zu verwenden (zum Beispiel für Beitragsrückerstattung)
  • die in Bezug auf den Standardtarif genannten Pflichten einhält
  • vertraglich auf das ordentliche Kündigungsrecht verzichtet, das heißt auf eine Kündigungsfrist verzichtet
  • die Krankenversicherung nicht zusammen mit anderen Versicherungspartnern betreibt