Altersrückstellungen in der PKV effektiv nutzen

- Im Gegensatz zur GKV werden in der PKV Altersrückstellungen gebildet
Mit zunehmendem Alter steigt im Gesundheitsbereich das individuelle Risiko zu erkranken bzw. medizinische Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen kontinuierlich an. Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) sorgen dafür, dass der Fakt des Älterwerdens nicht automatisch zu steigenden Beiträgen führt.
Ziel der PKV-Altersrückstellungen ist es, frühzeitig ein “Polster” anzusparen, damit auch im Ruhestand die Versicherungsprämien bezahlbar bleiben. Dafür werden in jungen Jahren bestimmte Beitragsanteile verzinslich für einen Versicherten auf einem persönlichen Konto angelegt. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden dagegen keine Rückstellungen gebildet:
| GKV | PKV | |
|---|---|---|
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Beitragskalkulation |
gesamte Versichertengemeinschaft übernimmt den Risikoanteil des Einzelnen (Solidargemeinschaft) |
Versicherter trägt selbst seinen Risikoanteil durch die Gesundheit |
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Altersrückstellung |
keine |
Altersrückstellungen als Sparanteil für das im Alter steigende Gesundheitsrisiko |
Mitnahme der Altersrückstellung in die PKV
Altersrückstellungen sind angesparte Rücklagen für jeden Versicherten in der PKV. Sie werden mit Vertragsschluss aus den Versicherungsbeiträgen gebildet und halten die Beiträge im Alter stabil.
Informationen über Beiträge in der PKV
Mit der Gesundheitsreform ist die Mitnahme von Altersrückstellungen beim Wechsel der privaten Krankenversicherung erheblich erleichtert worden. Folgende Regelungen sind dabei maßgeblich
- Wechsel in den Basistarif (innerhalb des eigenen Versicherungsunternehmens): Mitnahme der angesparten Rückstellungen in vollem Umfang
- Neuer PKV-Anbieter: Übertragung der Altersrückstellung teilweise (in Höhe des Basistarifs) zum neuen Versicherer
Besonders Vorteilhaft erweisen sich die neuen Regelungen zur Übertragung der Alterungsrückstellungen, wenn ein Tarifwechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft erfolgt. Dann können die Rückstellungen vollständig übertragen werden. Voraussetzung ist, dass der neue Tarif beim selben Anbieter denselben Leistungsumfang vorweist, wie der alte Tarif, bei dem die Altersrückstellungen angespart wurden.
Regelungen seit 2009
| Alte Regelungen vor 2009 | Gesundheitsreform |
|---|---|
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Ausscheiden eines Versicherten aus der Tarifgemeinschaft: übrige Versicherte eines Alterskollektivs kamen in den Genuss von Altersrückstellungen, die sie selbst nicht angespart hatten |
Neuvertrag in beliebigem Tarif eines zweiten Versicherers möglich, Rückstellungen können im Umfang des Basistarifs mitgenommen werden |
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kaum Wettbewerb durch fehlende Portabilität der Altersrückstellungen |
deutliches Mehr an Wettbewerb und Vorteile für PKV-Versicherte |
Berechnung des Übertrags von Altersrückstellungen
Kritiker bemängeln immer wieder, dass das Mitnehmen der Alterungsrückstellungen nur teilweise bzw. in Höhe des Basistarifs erfolgen kann. Expertenberechnungen machen jedoch deutlich, dass die Möglichkeit zur Übernahme der Altersrückstellung in eine neue Versicherung enorme Beitragserhöhungen mit sich bringen würde. Besonders ungünstig erweist sich, den Gesundheitszustand des Versicherten einzubeziehen. Auch dies wurde bereits diskutiert.
Höhe der Rückstellungen
Folgende Tabelle zeigt sowohl die Entwicklung der Altersrückstellungen als auch die Entwicklung der PKV-Versichertenzahlen im Laufe der Zeit:
| Jahr | angesparte Rückstellungen | Anzahl PKV Versicherte |
|---|---|---|
|
1990 |
15,34 Mrd. € (30 Mrd. DM) |
6,6 Millionen |
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2000 |
59,57 Mrd. € (116,5 Mrd DM) |
7,5 Millionen |
|
2008 |
130 Mrd. € |
8,6 Millionen |
Quelle: Zahlenbericht PKV-Verband






