Alternative Heilmethoden - schonende Behandlung in der PKV

Das sehr umfassende Gebiet der alternativen Heilmethoden bezeichnet Heilverfahren, die außerhalb der Schulmedizin angesiedelt sind. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nehmen alternative Heilpraktiken in der PKV einen wichtigen Stellenwert ein und gelten vielfach als Standardleistung.

Private Krankenversicherung - Alternative Heilmethoden
Alternative Heilmethoden erfreuen sich in der privaten Krankenversicherung immer größerer Beliebtheit

Formen und Varianten alternativer Medizin

Folgende Behandlungsmethoden und diagnostische Konzepte umfassen das Gebiet der Alternativmedizin:

  • Homöopathie und Naturheilverfahren
  • Körpertherapieverfahren
  • Entspannungsverfahren (Meditationen) und Akupunktur
  • Osteopathie (Chirotherapie, Chiropraktik) sowie Angewandte Kinesiologie
Übersicht Alternativmedizin in der PKV

Vorteile

individuell gewünschte Behandlungsoptionen können meist eigenständig gewählt oder ein Selbstbehalt vereinbart werden

Leistungen

Kostenerstattung für alternative Heilmethoden durch Heilpraktiker und Ärzte für Naturheilverfahren

Beiträge

richten sich im Wesentlichen nach Alter und Geschlecht des Versicherten sowie nach dem gewählten Leistungsspektrum

Tarife für alternative Heilmethoden

Alternativmedizin - Vorteile der PKV

  • Erstattung für privatärztliche und Naturheilverfahren

Die privaten Krankenversicherungen (PKV) rechnen verordnete Arzneien (wie homöopathische Mittel) und Heilmittel meist gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH)
und nach dem Hufelandverzeichnis ab. Bei diesem Verzeichnis handelt es sich um eine Abrechnungshilfe, die alternative Heilbehandlungen, wie Akupunktur und Shiatsu aufführt. Mittlerweile stellt diese für fast alle Heilpraktiker den Standard dar. Mit Ausnahme der Homöopathie erhalten Mitglieder der gesetzlichen Vorsorge häufig nur geringfügige Leistungen aus dem Bereich der alternativen Heilmethoden, so dass im Behandlungsfall in nahezu allen Fällen hohe Eigenleistungen und Zuzahlungen fällig werden. Eine private Heilpraktikerzusatzversicherung kann solche Leistungen übernehmen.

Häufige Fragen zu alternativen Heilmethoden der privaten Krankenversicherung

1. Was kann die PKV im Bereich der Alternativmedizin leisten?

Für Personen, die großen Wert auf alternative Heilbehandlungen legen, bieten mittlerweile die meisten Versicherer Tarife an, die Leistungen für Alternativmedizin und Naturheilverfahren vorsehen. Auf diese Weise werden Aufwendungen für solche Alternativbehandlungen erstattet, die gemäß den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) und dem Hufelandverzeichnis abgerechnet werden.

2. Wie kann ich den für mich besten Alternativ-Tarif finden?

Der Bereich der alternativen Heilpraktiken ist in Bezug auf die private Krankenversicherung häufig Anlass für Tests. Auskünfte darüber, welche Tarife lukrativ sind und welche nicht, geben Testberichte von Verbraucher- oder Testagenturen wie beispielsweise Stiftung Warentest. Auch ein unabhängiger Tarif-Vergleich kann dabei helfen, die Versicherung mit der umfangreichsten Spezialisierung bei alternativen Heilverfahren zu finden.

3. Welche Leistungen werden erstattet und welche nicht?

Die Kosten für alternative Heilbehandlungen und Arzneimittel, welche von der Schulmedizin anerkannt sind, werden in der Regel erstattet. Vorraussetzung ist, dass sie sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend gezeigt haben wie schulmedizinische Methoden.

4. Was muss ich bei Abschluss eines Alternativ-Tarifs beachten?

Zunächst sollten Sie sich entscheiden, ob eine “reine” Zusatzversicherung für eine bestimmte ausgewählte Leistung passt oder eine private Krankenversicherung, die aus mehreren Versicherungsbausteinen besteht. Zudem ist es empfehlenswert nur solche Versicherungen abzuschließen, die nach dem Gebührenverzeichnis (z.B. für Heilpraktiker nach Hufelandverzeichnis ), aber auch nach der GOÄ (für Ärzte) abrechnen. In jedem Fall empfiehlt sich eine umfassende Recherche sowie ein unabhängiger Vergleich der zahlreichen Versicherungsmöglichkeiten.

5. Was ist bei der Wahl der behandelnden Mediziner zu beachten?

Wer in der PKV versichert ist, kann sich bei alternativen Heilmethoden über eine freie Ärztewahl erfreuen. GKV-Versicherte müssen hingegen auf Ärzte zurückgreifen, die der kassenärztlichen Vereinigung angehören.

Versicherungsvergleich Private Krankenversicherung

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