Stationäre Pflege im Pflegeheim
Ist eine häusliche oder stationäre Pflege nicht möglich, wird dem Versicherten eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim gewährt. Ein Pflegeheim ist eine Institution, die pflegebedürftige Menschen, wie alte, chronisch Kranke oder schwerstbehinderte Menschen, rund um die Uhr betreut und versorgt. Momentan werden etwa zwei Millionen Deutsche in etwa 11.000 Einrichtungen vollstationär gepflegt.
Verschiedene Typen der Pflegeheime
Handelt es sich bei der pflegebedürftigen Person um eine ältere Person, so kann diese in einem Altenpflegeheim untergebracht werden. Hier leben die Bewohnerinnen und Bewohner in der Regel in Einzel- und Doppelzimmern. Diese können meist nach eigenem Ermessen eingerichtet werden und eigene Möbel können mitgebracht werden.
Es wird eine umfassende pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung für den Bedürftigen gewährleistet. In Bezug darauf wird versucht einen möglichst strukturierten Tagesablauf einzuhalten, der dem häuslichen Alltag ähnelt. Außerdem werden bestmögliche Kompromisse zwischen personell machbaren und individuellen Wünschen gesucht.
Darüber hinaus gibt es spezielle Pflegeheime für schwer Kranke und stark behinderte Menschen. Die Betroffenen sind nicht in der Lage selbständig einen Haushalt zu führen und benötigen deshalb eine umfangreiche Betreuung. Die entsprechenden Heime sind meist auf bestimmte Krankheitsbilder, seien sie körperlicher oder geistiger Art, spezialisiert und bieten durch eine angepasste Einrichtung gute Pflegebedingungen.
Kosten der Pflege im Pflegeheim
Je nach Pflegestufe wird dem Versicherten durch die Pflegeversicherung eine bestimmte Geldsumme gewährt, die im Falle der vollstationären Pflege direkt an das Pflegeheim gezahlt wird. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 75 Prozent des Heimentgeltes. Alle über diesen Betrag hinaus anfallenden Kosten müssen durch den Versicherten selbst getragen werden. Hierfür wird die Notwendigkeit der Unterbringung in einem Pflegeheim durch die Pflegekasse geprüft.
Eine Außnahme bilden jedoch Pflegebedürftige mit der Pflegestufe III und Härtefälle, da hier eine Dringlichkeit der vollstationären Pflege vorausgesetzt wird. Durch die Gesundheitsreform wird es in den kommenden Jahren ein finanzielle Verbesserung im Bereich der vollstationären Pflege geben.
In der Pflegestufe III erhöhen sich die monatlichen Leistungen in den kommenden Jahren wie folgt:
| Pflegestufe | 2008 | 2010 | 2012 |
|---|---|---|---|
| Stufe III | 1470,00 | 1510,00 | 1550,00 |
| Härtefall | 1750,00 | 1825,00 | 1918,00 |
(Alle Beträge in Euro)







