Das Pflegegeld für Angehörige

In der Bundesrepublik Deutschland soll jede Person selbst entscheiden können, wie und durch wen die Pflege erfolgt. Vorraussetzung für den Anspruch auf Pflege ist eine Pflegebedürftigkeit. Hat sich der Betroffene für eine häusliche private Pflege, beispielsweise durch einen Angehörigen, entschieden, so erhält er hierfür durch die gesetzliche Pflegeversicherung ein Pflegegeld, welches monatlich ausgeschüttet wird.

Es ist gilt zu beachten, dass das Pflegegeld grundsätzlich nur durch eine gesetzliche Pflegeversicherung, welche an eine gesetzliche Krankenkasse gekoppelt ist, ausgezahlt wird. Privat Versicherte sind verpflichtet selbständig eine Zusatzversicherung (Pflegetagegeldversicherung) abzuschließen, welche später die Ausschüttung eines Tagegeldes gewährleistet.

Voraussetzung für das Pflegegeld

Um das Pflegegeld beziehen zu können, muss der Versicherte einige Bedingungen erfüllen:

  1. Es muss sich um eine häusliche Pflege handeln.

  2. Die Pflege muss durch einen Angehörigen oder eine ehrenamtlich tätige Pflegeperson durchgeführt werden.

  3. Die Pflege muss in geeigneter Weise und geeigneter Umgebung erfolgen.

Das Pflegegeld wird monatlich direkt an den Versicherten ausgezahlt. Dabei richtet sich die Höhe des Betrages nach der Pflegestufe, in welche der Betroffene durch ein Gutachten eingestuft wurde.

Folgende Beträge werden in den jeweiligen Pflegestufen an den Versicherten ausgezahlt:

Pflegestufe Monatliches Pflegegeld (in Euro)
Stufe I
225,00
Stufe II 430,00
Stufe III 685,00

 

Der Versicherte kann grundsätzlich frei über das Pflegegeld verfügen und kann dies zum Beispiel regelmäßig an die ihn versorgenden und betreuenden Personen als Anerkennung weitergeben. Darüber hinaus kann das Pflegegeld auch zur Finanzierung von Pflegehilfsmitteln dienen, die eine Pflege vereinfachen.

Mehr Pflegegeld durch die Gesundheitsreform

Im Zuge der Gesundheitsreform wurde beschlossen die Höhe des Pflegegeldes in den jeweiligen Pflegestufen bis 2012 anzuheben.

Aus diesem Grund erhöht sich das Pflegegeld bis zum Jahr 2012 stufenweise wie folgt:

Pflegestufe monatliches Pflegegeld (in Euro)


2008 2010 2012
Stufe I 215,00 225,00 235,00
Stufe II 420,00 430,00 440,00
Stufe III 675,00 685,00 700,00
Pflegeversicherung Vergleich und Tarife