Leistungen und Pflegesachleistungen durch die Pflegeversicherung

- Durch Pflegesachleistungen werden Pflegedienste direkt aus der Pflegeversicherung finanziert
Pflegesachleistungen bezeichnen eine Art der Leistungserbringung der gesetzlichen Pflegeversicherung durch professionelle Pflegefachkräfte in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung.
Anders als beim Pflegegeld erhalten die pflegebedürftigen Personen keine direkten Zahlungen aus der Pflegeversicherung. Bei den Pflegesachleistungen handelt es sich um "Naturalleistungen". Die Pflegekasse schließt einen Vertrag mit einer Pflegeeinrichtung, welche dann die Leistungen für den Versicherten erbringt. Dabei kommt es zu einer direkten Finanzierunge.
Voraussetzungen für Anspruch auf Pflegesachleistungen
Der Anspruch auf Pflegesachleistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung wird nach Antragstellung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft. Folgende Vorausstzungen müssen dabei erfüllt sein:
- eine festgestellte Pflegebedürftigkeit des Versicherten
- die Pflege erfolgt ein häuslicher Umgebung
Folgende Personen haben somit keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen:
- Personen, die aufgrund eingeschränkter Alltagskompetenz Leistungen beziehen
- Personen in stationären Pflegeeinrichtungen
Höhe der Pflegesachleistungen
| maximale Höhe der Pflegesachleistungen | bis 2011 | ab 2012 |
|---|---|---|
|
Pflegestufe I |
440 Euro |
450 Euro |
|
Pflegestufe II |
1.040 Euro |
1.100 Euro |
|
Pflegestufe III |
1.510 Euro |
1.590 Euro |
|
Pflegestufe III + (Härtefall) |
1.918 Euro |
1.918 Euro |
Die Höhe der maximal erbrachten Leistungen hängt von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen ab. Alle Kosten, die über der festgelegten Leistungsobergrenze liegen, müssen vom Versicherten selbst getragen werden. Da der finanzielle Aufwand für eine professionelle Pflege größer ist als bei der Pflege durch einen Angehörigen, liegen die Obergrenzen der Pflegesachleistungen oberhalb der monatlichen Höhe des Pflegegeldes. Aufgrund der Gesundheitsreform der großen Koalition 2008 steigen die Pflegesachleistungen, mit Ausnahme der Zahlungen im Härtefall, zum 1. Januar 2012 noch einmal an.
Leistungen durch Gesetze zugesichert
Die versicherten Personen haben dabei Anspruch auf verschiedene Hilfeleistungen, die im Gesetz als Leistungspakete zusammengefasst werden. Jeder Pflegedienst muss sicherstellen, diese Leistungspakete mit Hilfe des geeigneten Personals erbringen zu können. Die Qualitätssicherung übernimmt der MDK, der jederzeit Kontrollen durchführen kann. Die erbrachten Leistungen werden dann pauschal pro Leistungspaket von der Pflegekasse vergütet. Zugesicherte Leistungen der Pflegeversicherung sind unter anderem:
- Waschen, An- und Auskleiden
- Mobilisierung und Hilfe bei der Mobilität
- Essenszubereitung und Hilfe beim Essen
- Hilfe beim Toilettengang etc.







