Gesetzliche und private Pflegeversicherung in Deutschland

- Die Pflegeversicherung sorgt bei rechtzeitiger Vorsorge für eine angemessene Pflege im Alter
Grundbaustein der Pflege im Alter ist die gesetzliche Pflegeversicherung. Seit 1995 stellt sie die fünfte Säule der Sozialversicherung in Deutschland dar. Privat Krankenversicherte müssen jedoch bei ihrem Versicherungsanbieter eine private Pflegeversicherung abschließen.
Gesetzliche und private Pflegepflichtversicherungen sind nicht vollumfassend ("Teilkasko") und bergen die Gefahr der Altersarmut. Private Pflegezusatzversicherungen schließen Lücken der normalen Pflegeleistungen. So können auch alle Versicherten einem Pflegenotstand im Alter vorbeugen.
- Pflegeversicherung: Vergleich und Tarife auf einen Blick

Eine zusätzliche Pflegeversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Die Pflegezusatzversicherung schließt die Lücke zwischen Leistungen der normalen Pflegeversicherung und tatsächlich anfallenden Kosten.
Nachrichten zur Pflegeversicherung
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Koalition beschließt feiwilligen Pflege-Riester

Private Vorsorge
Freitag - 03.02.2012Die Einigung war nicht leicht und wurde immer wieder verzögert. Nun steht fest, dass es eine steuerliche Förderung für diejenigen geben wird, die privat für den möglichen Pflegefall vorsorgen. Geringverdiener erhalten Zuschüsse.
- Do, 19.01.2012
Pflegerat hält die Pflegereform für gescheitert
- Mi, 30.11.2011
Das Pflegerisiko steigt dramatisch an
- Do, 10.11.2011
Die Pflegereform wird auf breiter Front abgelehnt
Pflegeversicherung - Wichtige Begriffe
- Pflegegeld - Voraussetzungen und Höhe der Leistungen

Angehörige, die die Pflege selbst übernehmen, erhalten Pflegegeld von der Versicherung des Pflegebedürftigen. Der Einsatz des Geldes kann frei bestimmt werden und ist nicht zweckgebunden.
- Kriterien für die Pflegestufen I, II und III in der Pflege

Die Intensität der Pflege wird anhand der Pflegestufen bemessen. Diese hängen von der Pflegebedürftigkeit ab. Je Höher die Einstufung, desto höher fallen die Leistungen durch die Pflegeversicherung aus.
- Pflege-Riester als neue Form der privaten Pflegeversicherung

Nach dem Vorbild der Riester-Rente wird das "Riestern" auch in der Pflegeversicherung eingeführt. Das stärkt die private Vorsorge und setzt ebenfalls auf Förderung durch den Staat.
Weitere Themen zur Pflege
- Pflegeheim
Pflegeheime garantieren rund um die Uhr eine Versorgung für ältere, chronisch kranke oder behinderte Menschen.
- Pflegebedürftige
Die Pflegebedürftigkeit ist gesetzlich geregelt und entscheidet über die Pflegestufe und über den Pflegebedarf.
- Pflegezeit
Die Familienpflegezeit erleichtert für Berufstätige die Pflege eines Angehörigen, ohne den Beruf aufzugeben.
- Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistungen sind eine Alternative zum Pflegegeld. Die Leistungen sind zweckgebunden.
Beitrag der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherung 2012
Die Pflegeversicherung stellt die Absicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit dar. Sie ist die fünfte Säule der deutschen Sozialversicherung und eine Pflichtversicherung. Wie in der Krankenversicherung besteht auch in der Pflege eine Versicherungspflicht. Gesetzlich Versicherte werden über ihre Krankenkasse automatisch in einer gesetzlichen Pflegekasse versichert. Privat Versicherte schließen ihre Pflegeversicherung hingegen bei dem privaten Versicherungsunternehmen ab, bei dem sie auch krankenversichert sind.
Aktuell beträgt der Beitragssatz 1,95 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Bei kinderlosen Versicherten, die älter als 23 Jahre sind, erhöht sich dieser Beitragssatz auf 2,2 Prozent. Familienangehörige sind dagegen kostenlos im Rahmen der Familienversicherung mitversichert. Rentner und freiwillig Versicherte müssen den gesamten Beitrag alleine tragen.
Berechnung der Beiträge
Die Beiträge der Pflegeversicherung richten sich nach dem Einkommen des Versicherungsmitgliedes und werden in der Regel je zur Hälfte vom Arbeitgeber und dem Versicherten aufgebracht. Eine Ausnahme bildet das Bundesland Sachsen, wo die Arbeitgeber lediglich ein Viertel der gesamten Beiträge zur Pflegeversicherung leisten.
Merkmale der privaten Pflegeversicherung
Personen, die die Voraussetzungen zur Freistellung von der Versicherungspflicht erreichen und der privaten Krankenversicherung beitreten, sind verpflichtet sich privat abzusichern. Die Beiträge der privaten Pflegeversicherung gestalten sich unabhängig vom Einkommen. Entscheidend sind Eintrittsalter und Gesundheitszustand. Insgesamt gestalten sich die Beiträge der privaten Pflegeversicherungen sehr einheitlich. Nur wenige private Versicherungsgesellschaften verlangen höhere Prämien als der Durchschnitt der privaten Pflegeversicherungen.
Beiträge für die private Pflegepflichtversicherung
Die Beiträge der privaten Pflegeversicherung werden wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung zu 50 Prozent vom Arbeitgeber und zu 50 Prozent vom Arbeitnehmer bis zu einem maximalen Betrag von 35,83 Euro monatlich getragen (Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung). Eine Ausnahme bildet das Bundesland Sachsen. Dort wird die Pflegeversicherung zu 25 Prozent vom Arbeitgeber (bis zu 12,60 Euro monatlich) getragen. Kinder und Jugendliche sind bis zum 21. Lebensjahr kostenfrei in der privaten Pflegeversicherung mitversichert, sofern diese kein eigenes Einkommen von mehr als 400,00 Euro monatlich beziehen. Immatrikulierte Studenten können über die studentische Krankenversicherung sogar bis zum 25. Lebensjahr kostenfrei mitversichert werden. Dabei muss beachtet werden, dass auch hier die Einkommensgrenze von 400,00 Euro im Monat nicht überschritten werden darf.
Der Umfang der privaten Pflegeversicherung ist, wie in der gesetzlichen Pflegeversicherung, durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Aus diesem Grund unterscheidet sich das Leistungsspektrum der privaten Pflegeversicherung kaum von der gesetzlichen Pflegeversicherung. Je nach Schwere der notwendigen Pflege wird der Versicherte in eine der drei unterschiedlichen Pflegestufen eingeordnet. Je nach Pflegestufe wird durch die Pflegeversicherung monatlich ein Pflegegeld gewährt, das beispielsweise dazu dient, eine Pflegekraft zu finanzieren.
SGB XI
Um die Leistungen einer Pflegeversicherung (geregelt nach Sozialgesetzbuch (SGB XI)) einer gesetzlichen Krankenkasse beziehen zu können, muss zunächst eine korrekte Antragsstellung durch den Versicherten erfolgen.
Daraufhin erfolgt ein Gutachten der Pflegeversicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Bei den Leistungen gib es verschiedene Varianten:
- Pflegegeld: privat organisierte Pflege
- Sachleistungen: Finanzierung von Pflegemaßnahmen
- Kombinationsleistungen aus beiden Varianten








