Gesetzliche & private Pflegeversicherung: Bei Pflegefall abgesichert

Pflegeversicherung Deutschland
Die Pflegeversicherung sorgt bei rechtzeitiger Vorsorge für eine angemessene Pflege im Alter

Ein sorgloses und abgesichertes Leben im Alter wünschen sich wohl alle Menschen, doch im Pflegefall kann dieser Traum schnell zerplatzen. Der Grund: Sowohl die gesetzliche als auch die private Pflegepflichtversicherung bieten nur ungenügende Leistungen - viele Kosten sind selbst zu tragen. Doch es gibt Auswege dafür.

Nicht wenige Experten sind der Auffassung, dass die Pflegepflichtversicherung als eine “Teilkaskoversicherung” anzusehen ist. Viele Kosten werden im Pflegefall nicht vollständig getragen. Kann die betroffene Person nicht auf genügend Eigenkapital zurückgreifen, droht Altersarmut. Auch Kinder werden oft an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligt. Mit einer geeigneten Pflegezusatzversicherung lässt sich die "Pflegelücke" kostengünstig schließen.

 

Private Pflegeversicherung Vergleich: Beiträge und Leistungen prüfen

Schließen Sie die Lücken Ihrer Pflegeversicherung wirksam mit einer zusätzlichen Absicherung.

Folgen der Pflegebedürftigkeit und finanziellem Risiko rechtzeitig vorbeugen.

Ergänzung durch die Pflegezusatzversicherung

Private Pflegezusatzversicherungen im Test bei Focus Money: “So früh wie möglich eine private Pflegezusatzversicherung abschließen.“ (focus.de)

Stiftung Warentest: “Wer später genug eigenes Geld für die Pflege haben möchte, kann mit einer privaten Zusatzversicherung vorsorgen.” (Finanztest 02/2011)

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So erhalten Sie günstige Beiträge zur Pflegezusatzversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen und privaten Pflegevollversicherung, findet sich bei den Pflegezusatzversicherungen ein hohes Sparpotential. Hier ist es möglich, über den gewählten Tarif und die darin enthaltenen Leistungen den Beitrag recht individuell zu steuern. Zu weiteren Faktoren, die beitragsbeeinflussend wirken, gehören unter anderem:

  • Alter bei Vertragsabschluss
  • vereinbarte Leitungsstaffelungen nach Pflegestufen
  • Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers (bei Vertragsbeginn)
Checkliste:
So finden Sie eine gute Pflegezusatzversicherung

Viele Menschen sind auf der Suche nach einer Pflegezusatzversicherung, wissen jedoch nicht, woran eine gute Police zu erkennen ist. Hier finden Sie einige Eckpunkte, an denen Sie sich orientieren können:

  • Leistungen sollten auch die wirtschafltichen Folgen der Demenz ohne eigentliche Pflegebedürftigkeit auffangen (Pflegestufe 0).
  • Der Versicherer sollte das Gutachten des MDKs über die Pflegebedürftigkeit in jedem Fall uneingeschränkt anerkennen.
  • Leistungsbezug auch bei einem Wohnort außerhalb Deutschlands oder der EU.
  • Anpassung der Leistungen um feste Zuwächse in bestimmten Zeitabständen (Leistungsdynamisierung).
  • Nachversicherungsgarantien ohne Gesundheitsprüfung (z.B. bei Anpassung der Leistungen, aufgrund einer Neubewertung des Schutzbedarfs).
  • Beitragsbefreiung bei Pflegebedürftigkeit
  • Umfassende Service-Leistungen (individuelle Beratung, Online-Pflegestützpunkte etc.)

Tipps für Versicherte: Rechtzeitig über Vorsorgeoptionen informieren

In nahezu allen Lebenslagen gilt: Vorbereitung ist bereits die halbe Miete. Dies trifft auf die Pflegeversicherung um so mehr zu. Für die meisten Versicherungsnehmer ist eine mögliche Pflegebedürftigkeit ferne Zukunftsmusik. Wer sich aber frühzeitig Gedanken macht und bereits in jungen Jahren private Pflegevorsorge über Zusatzversicherungen betreibt, kann den Beitrag dauerhaft niedrig halten.

Auch über mögliche alternative Wohnprojekte sollten sich die Versicherten im Voraus gründlich Gedanken machen und entsprechende Informationen einholen. Die Möglichkeiten sind hier vielfältig. Tritt der Pflegefall dann ein, muss der Antrag auf Leistungen so zügig wie möglich an den Versicherer übermittelt werden, denn dieser zahlt erst ab Antragstellung.

Das System der Pflegeversicherung in Deutschland

Die Pflegeversicherung besteht seit dem Jahr 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem stellt sie eine Pflichtversicherung dar. Sie ist eng gekoppelt an die Säule der Krankenversicherung und besteht daher auch aus einem gesetzlich-sozialen und einem privaten System.

In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind alle Kassenpatienten versichert und zwar auch bei derselben Krankenkasse. Im Rückschluss müssen demnach alle Privatversicherten auch private Pflegeversicherungen haben. Im Vergleich zur Krankenversicherung unterscheiden sich die Leistungen in der Pflegeversicherung zwischen den beiden Systemen jedoch kaum.

Beitragssatz der Pflichtversicherung

In der gesetzlichen Pflegeversicherung ist der Beitrag an das Einkommen des Versicherten gekoppelt. Der allgemeine Beitragssatz dazu beträgt derzeit 1,95 Prozent, von dem die Hälfte der Arbeitgeber trägt. Auch in der privaten Pflegevollversicherung lassen sich die Beiträge kaum beeinflussen. Zwar sind diese unabhängig vom Einkommen und abhängig vom gewählten Tarif, gestalten sich jedoch anbieterübergreifend recht einheiltich. Ohnehin sind die Policen zur privaten Pflegevollversicherung in der Regel an die private Krankenversicherung gekoppelt. Auch für angestellte Privatversicherte gibt es den Arbeitgeberzuschuss.

FAQ - Die wichtigsten Fragen zur Pflegeversicherung

Wer benötigt in Deutschland eine Pflegeversicherung?

Jeder! In Deutschland besteht eine Pflicht zur Pflegeversicherung. Gesetzlich Versicherte schließen diese bei ihrer Krankenkrankasse ab. Privat versicherte Personen haben ihre Pflegeversicherung in der Regel auch bei ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen.

Wer ist dafür zuständig, die Pflegebedürftigkeit zu prüfen?

Die Prüfung des individuellen Pflegebedarfs nach der Antragstellung obliegt in der gesetzlichen Pflegeversicherung dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Die privaten Versicherungsunternehmen beauftragen zur Prüfung die Medicproof GmbH.

Wird für Zusatzversicherungen die Pflegebedürftigkeit extra geprüft?

Inwieweit sich bei einem Leistungsbezug aus einer Zusatzversicherung weitere Überprüfungen der Pflegebedürftigkeit ergeben oder ob diese aus der Vollversicherung übernommen werden, hängt ganz vom Versicherer und dem gewählten Tarif ab. Auch “Nachkontrollen” der Pflegebedürftigkeit in bestimmten Abständen sind in einigen Policen inbegriffen.

Muss ich im Falle des Pflegefalls weiterhin Beiträge zahlen?

Ja und nein. Das Sozialgesetzbuch XI sieht eine Beitragsbefreiung im Pflegefall formal nicht vor. Diese ergibt sich jedoch, wenn Sozialhilfe bezogen werden muss. Insbesondere bei privaten Pflegezusatzversicherungen kann eine Beitragsbefreiungsklausel jedoch im Vorfeld vereinbart werden.

Erhalte ich Beitragsrückzahlungen, wenn keine Pflegebedürftigkeit auftritt?

In der Regel nein. Bei der Pflegeversicherung, egal ob Pflicht- oder Zusatzversicherung, handelt es sich um reine Risikoversicherungen ohne Sparanteil. Eine Ausnahme können jedoch spezielle Tarife zur Pflegerente sein, die jedoch eher in den Bereich der Lebensversicherung fallen.

Kann ich meine Kinder in der Pflegeversicherung kostenfrei mitversichern?

Ja. In der sozialen Pflegeversicherung gelten die gleichen Voraussetzungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (Familienversicherung). Anders als in der privaten Krankenversicherung können in der privaten Pflegepflichtversicherung jedoch auch Kinder ohne eigenes Einkommen über 400,00 Euro bis zum 21. Lebensjahr kostenfrei mitversichert werden. Bei immatrikulierten Studenten verlängert sich die Mitversicherung sogar bis zum 25. Lebensjahr. Dies gilt jedoch nicht für Pflegezusatzversicherungen.

Ich pflege einen Angehörigen. Wie steht es mit meiner sozialen Absicherung?

Wer sich pro Woche mindestens 14 Stunden um eine pflegebedürftige Person kümmert und zusätzlich nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig ist, erhält die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung gezahlt. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der Pflegestufe des zu Pflegenden und der aufgebrachten Zeit. Auch eine beitragsfreie Unfallversicherung besteht für die Zeit der Pflege. Wird durch die Pflegeperson Pflegezeit in Anspruch genommen, ergibt sich zudem eine kostenlose Arbeitslosenversicherung. Die Kranken- und Pflegeversicherung kann sich in vielen Fällen aus der kostenlosen Familienversicherung ergeben. Ansonsten ist eine freiwillige Krankenversicherung nötig, in der der Mindestbeitrag von 131,25 getragen werden muss.

An wen sende ich den Antrag auf Leistungen im Pflegefall?

Der Antrag auf Leistungen ist dem jeweiligen Träger der Pflegeversicherung zuzustellen. Im Fall von gesetzlich versicherten Personen ist dies die Krankenkasse. Im Fall einer privaten Pflegevollversicherung oder Pflegezusatzversicherung das jeweilige Versicherungsunternehmen, bei dem die Police abgeschlossen wurde.

Leistungen

Pflegezusatzversicherungen sind eine kostengünstige Möglichkeit, das Risiko der Pflegebedürftigkeit vollständig abzusichern. Die Tarife ermöglichen die notwendige Ergänzung der Pflichtversicherung:

  • Optimale Versorgung, auch bei frühzeitiger Pflegebedürftigkeit
  • Vermeidung von Altersarmut 
  • Finanzielle Entlastung der Angehörigen
  • Freie Verwendung der Versicherungszahlungen

Eine zusätzliche Pflegeversicherung sollte nicht erst im Alter abgeschlossen werden, denn auch für junge Menschen gibt es ein Risiko, pflegebedürftig zu werden. Wer diese Möglichkeit berücksichtigt und daher rechtszeitig vorsorgt, muss sich später weniger Sorgen um die Beitragshöhe seiner Versicherung machen.

Frauen und Männer, die zwischen Mitte 30 und Ende 40 einen Vertrag abschließen, bekommen besonders günstige Konditionen. Aber auch danach stehen noch Policen mit einem gutem Preis-Leistungs-Verhältnis zur Verfügung.

SGB XI

Pflegeversicherung Gesetz

Um die Leistungen einer Pflegeversicherung (geregelt nach Sozialgesetzbuch (SGB XI) einer gesetzlichen Krankenkasse beziehen zu können, muss zunächst eine korrekte Antragsstellung durch den Versicherten erfolgen.

Daraufhin erfolgt dann ein Gutachten der Pflegeversicherung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Bei den Leistungen gib es verschiedene Varianten:

  • Pflegegeld: privat organisierte Pflege
  • Sachleistungen: Finanzierung von Pflegemaßnahmen erfolgt
  • Kombinationsleistungen aus beiden Varianten

Kenndaten

Das Pflegeversicherungssystem ist in verhältnismäßig strenger Form an das System der Krankenversicherung gekoppelt:

  • allgemeiner Beitragssatz: 1,95 Prozent (2,2 Prozent für Kinderlose über 23 Lebensjahren)
  • derzeitige Anzahl der Pflegestufen: 3
  • Anzahl der Pflegeeinrichtungen in Deutschland: ca. 24.000 Einrichtungen
  • stationär gepflegte Personen: ca. 750.000
  • Personen in der häuslichen Pflege durch Angehörige oder Pflegedienste: ca. 1,8 Mio.
  • Versicherte in der sozialen Pflegeversicherung: ca. 69,8 Mio. Menschen
  • Mitglieder in der privaten Pflegeversicherung: ca. 9,6 Mio. Menschen

§§ 23 & 100

Anders als im System der Krankenversicherung, ist die private Pflegeversicherung einer strengen Reglementierung durch das zuständige Sozialgesetzbuch (SGB) unterworfen. Auf diese Weise ergeben sich die branchenweit recht einheitlichen Beiträge und die festgelegte Grundversorgung mit bestimmten Leistungen. Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich in dem § 110 SGB XI mit Verweis auf § 23 SGB XI.