Streit um Zusatzbeiträge

Zusatzbeitrag: Kartellamt überprüft gesetzliche Krankenkassen

Sonntag, 21. Feb 2010, 12:07
Am vergangenen Freitag haben drei gesetzliche Krankenkassen Post bekommen. Das Kartellamt hat an diese Krankenkassen Auskunftsbeschlüsse verschickt. Damit hat die Aufsichtsbehörde den Verdacht dokumentiert, dass die Krankenkassen Absprachen über die Zusatzbeiträge getroffen haben könnten.
Das Kartellamt hat Briefe verschickt - Zusatzbeiträge werden überprüft

Das Kartellamt hat Briefe verschickt - Zusatzbeiträge werden überprüft

Im Januar hatten die ersten Krankenkassen für Unruhe gesorgt, als sie Zusatzbeiträge angekündigten. Seitdem wurde immer wieder das Kartellamt ins Spiel gebracht. Nun verlangt das Amt mit den Auskunftsbeschlüssen weitere und ausführliche Informationen. Die drei Krankenkassen sind die Deutsche Angestelltenkrankenkasse (DAK) , die KKH Allianz und die BKK Westfalen-Lippe. Alle gesetzlichen Krankenkassen wehren sich vehement und weisen den Vorwurf von Kartellabsprachen entschieden zurück. Eine Sprecherin der KKH Allianz machte die Sachlage aus Sicht der Krankenkassen klar: „Der Zusatzbeitrag ist notwendig und politisch gewünscht. Von Absprachen kann überhaupt keine Rede sein.“ Die drei Auskunftsbeschlüsse werden aber noch nicht das letzte Wort des Bundeskartellamtes sein.

Gesetzesverstöße

Die Behörde hat bereits bestätigt, dass mehrere Prüfungsverfahren angestoßen worden sind. Den ersten drei Auskunftsbeschlüssen werden wohl noch weitere folgen. „Es besteht der Verdacht, dass einige Kassen mit einer gemeinsamen Verlautbarung über die Einführung von Zusatzbeiträgen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verstoßen haben.“ So drückte es ein Sprecher der Behörde aus. Danach wird es um die Protagonisten gehen, die im Januar die ersten Zusatzbeiträge angekündigt und damit für große Aufregung gesorgt hatten. Es waren neun Krankenkassen, neben den drei bereits genannten noch weitere Betriebskrankenkassen. Diese Krankenkassen repräsentieren insgesamt über neun Millionen gesetzlich Versicherte, die nun für die Beiträge tiefer in die Tasche greifen müssen.

Finanzkontrollen

Ohne Prüfungen geht es sowieso nicht. Auch das Bundesversicherungsamt (BVA) prüft die Zusatzbeiträge. Doch hier ist die Intention eine ganz andere. Das BVA überprüft nicht die grundsätzliche Rechtmäßigkeit, sondern die angemessene Höhe der Zusatzbeiträge. Diesem Prüfungsverfahren können aber nur die Krankenkassen mit überregionalem Wirkungskreis unterworfen werden. Es liegen nach Angaben des Amtes neun Anträge vor. Für sechs davon hat das BVA bereits grünes Licht gegeben. Krankenkassen mit regionaler Tätigkeit werden nur von den Aufsichtsbehörden der Bundesländer überprüft.

Zuständigkeiten

Es ist überhaupt fraglich, ob das Bundeskartellamt tatsächlich für die Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenkassen zuständig ist. Diese Auseinandersetzung könnte anlässlich der Zusatzbeiträge geklärt werden. Die grundsätzliche Frage ist, ob die Krankenkassen nach dem ganz normalen und allgemeinen Wettbewerbsrecht zu beurteilen sind oder aber ausschließlich die Bestimmungen des Sozialrechtes hier Geltung haben. Die meisten gesetzlichen Krankenkassen stellen die Zuständigkeit des Kartellamtes in Abrede. Nach ihrer Ansicht sind gesetzliche Krankenkassen eben keine wirtschaftlich orientierten Unternehmen. Bestimmend ist für sie das Sozialgesetzbuch, so die Argumentation.

Klagewege

Es könnte nun sein, dass die Gerichte Arbeit bekommen. Die Verfahren des Kartellamtes könnten vor den Richtern landen, die nun die Zuständigkeit des Kartellamtes klären müssen. Experten rechnen damit, dass einige Krankenkassen diese Verfahren nicht einfach hinnehmen werden und gegen die Auskunftsbeschlüsse klagen werden. Dann wird sich die Zuständigkeit des Kartellamtes beweisen müssen. Die Regierungskoalition jedenfalls unterstützt das Vorgehen der Behörde. Eine Reform des GWB ist in der Planung. Diese Neugestaltung soll die gesetzlichen Krankenkassen stärker an das Wettbewerbsrecht binden. Damit wären Einfluss und Kontrolle des Bundeskartellamtes gerechtfertigt.

 

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