GKV-Beitragserhöhung

Zusatzbeitrag: Große Unsicherheit unter Versicherten

Donnerstag, 18. Feb 2010, 15:06
Seit Beginn des Jahres haben mehrere Krankenkassen verkündet, dass sie im Laufe des Jahres Zusatzbeiträge erheben werden. Das bedeutet für Millionen gesetzlich Versicherte eine Beitragserhöhung und sorgt neben viel Aufwand auch für große Unsicherheit.
Gesetzlich Versicherte müssen Kostensteigerung durch Zusatzbeitrag hinnehmen.

Gesetzlich Versicherte müssen Kostensteigerung durch Zusatzbeitrag hinnehmen.

Anfang Februar hatten die ersten Krankenkassen angekündigt, Zusatzbeiträge zu erheben. Bisher hat aber erst ein geringer Anteil der gesetzlichen Krankenkassen tatsächlich diese Beiträge erhoben. Dennoch steht für viele Träger der gesetzlichen Krankenversicherung fest, dass spätestens in 2011 Zusatzbeiträge unumgänglich sein werden. Ohne Einkommensprüfung kann von den Unternehmen höchstens ein Betrag von acht Euro monatlich erhoben werden. Allerdings steht den Krankenkassen genauso die Möglichkeit offen, ihren Mitgliedern den gesetzlich festgelegten Maximalbetrag von einem Prozent bzw. maximal 37,50 Euro abzuverlangen. So könnte der gesetzliche Krankenschutz einige Versicherte bis zu 450 Euro zusätzlich im Jahr kosten.

Sonderkündigungsrecht ermöglicht Krankenkassenwechsel

Unter den Mitgliedern sorgen die aktuellen Umstände für Verwirrung und Unsicherheit. Viele wissen nicht, wie hoch der Beitrag eigentlich ist oder ob vielleicht sogar über einen Krankenkassenwechsel nachgedacht werden sollte. Auch in den Geschäftsstellen der Krankenkassen ist derzeit sehr viel los, so erfolgen in letzter Zeit gehäuft Kunden-Anfragen besorgter Mitglieder. Sie möchten wissen, wie ihre Kasse zu den Zusatzbeiträgen steht oder wieso sie diese erheben musste. Die Reaktionen sind dabei sehr vielfältig und während einige Kunden sich verständnisvoll zeigen, reagieren andere wütend und drohen mit Kündigung.

Krankenkassen, die bereits den Zusatzbeitrag eingeführt haben, sind verpflichtet ihre Versicherten auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Dadurch kann der Versicherte mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten die Krankenkasse wechseln. Allerdings sollte darauf geachtet werden, welche Leistungen die neue Krankenkasse bietet, selbst wenn die gesetzlichen Krankenkassen sich vom Leistungsumfang her wenig unterscheiden.

Wechsel schützt nicht vor Zusatzbeitrag

Seit der Ankündigung der Zusatzbeiträge kam es bei einigen Krankenkassen zu einer Austrittswelle. So kündigten bereits mehr als 5000 Mitglieder bei der DAK, eine der größten deutschen Krankenkassen. Ähnliches geschah bei der Betriebskrankenkasse Deutsche BKK. Das Unternehmen verlor etwa 1000 Versicherte.

Die AOK hingegen hat vermehrt Anträge zur Neuaufnahme erhalten und verzeichnet viele neue Mitglieder. Ob dies jedoch an dem Austritt Versicherter anderer Krankenkassen liege, sei fraglich. Die IKK Südwest hat ihren Mitgliedern das Versprechen gegeben, in diesem Jahr keine Zusatzbeiträge mehr zu erheben. Stattdessen zahlte das Unternehmen seine Mitglieder mit einer Prämie von 100 Euro für das vergangene Jahr aus. Auch diese Krankenkasse erhielt viele Anfragen zur Neuaufnahme.

Ein Wechsel der Krankenkasse garantiert dem Betroffenen nicht, dass er die zusätzliche Gebühr bei dem Unternehmen zukünftig nicht zu zahlen hat. Ab wann und in welcher Höhe die Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben werden, ist ungewiss.

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