Urteil: EuGH verlangt gleiche PKV-Tarife für Mann und Frau
Mittwoch, 02. Mär 2011, 10:57
Männer und Frauen zahlen noch unterschiedliche Beiträge
Statistisch nehmen Frauen mehr Gesundheitsleistungen in Anspruch und leben länger, und das kostet mehr. So lautet die Begründung der privaten Krankenversicherung für unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen. Doch die Richter am europäischen Gerichtshof (EuGH) haben diese Praxis in einem aktuellen Urteil (Rechtssache C-236/09 vom 1. März 2011) als diskriminierend gerügt. Betroffen ist aber nicht nur die Krankenversicherung. Auch andere Versicherungen, die geschlechterspzifische Tarife unterscheiden, müssen ab Ende 2012 sogenannte Unisex-Tarife anbieten. Bei der KFZ-Versicherung beispielsweise werden dann Risikozuschläge für Männer abgeschafft. Wie sich die Regelung auf die Krankenversicherung und die Versicherten in Deutschland auswirken wird, ist derzeit offen.
Was Belgien mit der deutschen Krankenversicherung zu tun hat
Dem Urteil war ein Streit um Versicherungsbeiträge eines belgischen Versicherungsnehmers vorausgegangen. Dieser hatte zusammen mit der belgischen Verbraucherschutzorganisation ASBL gegen den belgischen Ministerrat geklagt. Ihre Forderung war die Anwendung des Gesetzes zur Bekämpfung der Diskriminierung zwischen Männern und Frauen auf die Versicherungsbranche.
Ungleiches nun gleich?
Das Urteil stößt auf geteilte Meinungen. Einerseits begrüßen die Befürworter, dass mit dem Urteil die Diskriminierung der Geschlechter bei der Berechnung der Beiträge zur privaten Krankenversicherung reduziert werde. Gerd Bilen vom Bundesverband der Verbraucherzentralen sagte: “Aufgrund des gesellschaftlichen Wandels haben verhaltensbedingte Faktoren einen viel größeren Stellenwert auf Gesundheit und Lebenserwartungen als das Geschlecht.” Gegner geschlechtsneutraler Tarife für Männer und Frauen verweisen dagegen auf die “natürliche Ungleichheit” der Geschlechter. Unterschiedliche Risiken seien daher zu berücksichtigen. Sie verweisen auf eine Art “ausgleichende Gerechtigkeit, denn während z.B. Krankenversicherung und Rentenversicherung für Frauen teurer sind, müssen Männer bislang bei der Autoversicherung tiefer in die Tasche greifen.
Gleichberechtigung als Prinzip der EU
Das Gericht stützt sich im Urteil auf die Gleichbehandlung von Mann und Frau, die einer der Grundpfeiler der Europäischen Union ist. So heißt es im Urteil: “Zur Gewährleistung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen sollte die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer versicherungsmathematischer Faktoren nicht zu Unterschieden bei den Prämien und Leistungen führen.” Um den Versicherungsmarkt nicht von heute auf morgen in ein Chaos zu stürzen, gilt die Regelung nur für Neuverträge ab Ende 2012. Ob allerdings bestehende Altverträge umgestellt werden müssen, ließen die Richter offen.
PKV kündigt nicht grundsätzlich Beitragserhöhungen an
Aus der Versicherungsbranche ist nun vielfach die Rede von Beitragserhöhungen, da das kalkulatorische Risiko neu verteilt wird. Doch wie sich das Urteil langfristig auf die private Krankenversicherung und die Versicherten auswirken wird, lässt sich derzeit kaum sagen. Gerd Benner, Sprecher der Debeka, sieht das Urteil eher gelassen. Dies werde die Branche nicht “umbringen”. Sozialpolitisch und ethisch begrüßte er die Unisex-Tarife sogar. Auch eine Sprecherin der Versicherung Ergo, zu der die DKV Krankenversicherung gehört, geht nicht grundsätzlich von generellen Beitragserhöhungen durch das Urteil aus.
Wie schon bei der Aufteilung des Risikos für Schwangerschaft, könnten sich Frauen- und Männer-Tarife in der PKV angleichen. Durch die Risikoverteilung der Schwangerschaft waren PKV-Tarife für Frauen um rund zehn Prozent günstiger und Tarife für Männer etwa fünf Prozent teurer geworden.






