Embryonenschutz

Urteil erlaubt Embryoauswahl bei künstlicher Befruchtung

Donnerstag, 02. Sep 2010, 16:17
Einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) zufolge ist zukünftig die Auswahl von Embryonen vor der künstlichen Befruchtung teilweise zugelassen, um genetisch vorprogrammierte Krankheiten zu vermeiden. Experten kritisieren diese Entscheidung über das Lebensrecht und befürchten die Entstehung von Designerkindern.
Ein Urteil erlaubt die Selektion von kranken Embryonen

Ein Urteil erlaubt die Selektion von kranken Embryonen

Die seit langem umstrittenen Tests an künstlich befruchteten Embryonen sind künftig erlaubt. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig. Jedoch seien Gentests an Embryonen nur zugelassen, um genetische Erbkrankheiten festzustellen und danach die entsprechenden Embryonen vorher zu selektieren. Bei der künstlichen Befruchtung soll die Weitertragung schwerer genetisch bedingter Krankheiten somit verhindert werden. Kritiker wie Dr. Peter Liese, gesundheitspolitischer Sprecher der christdemokratischen Fraktion im Europaparlament (EVP), lehnen dieses Urteil jedoch stets ab und beurteilen die Vorauslese von Embryonen als Entscheidung über das Lebensrecht.

Kein Verstoß gegen das Embryonenschutzgesetz

Nachdem der Fall der genetischen Voruntersuchung von Embryonen in diesem Jahr vor den fünften Strafsenat des Bundesgerichtshofes ging, gilt nun der Beschluss, dass genetische Tests an künstlich befruchteten Embryonen künftig nicht mehr rechtswidrig sind. Weiterhin verstoße die Präimplantationsdiagnostik nicht gegen das Embryonenschutzgesetz, wie der Bundesgerichtshof entschied.

Besonders für die christlichen Lebensschützer richtet sich dieser Beschluss jedoch gegen das Recht auf Leben. Für sie beginnt das menschliche Leben nämlich mit der Befruchtung. Daher widerstreben der Schwangerschaftsabbruch sowie die Präimplantationsdiagnostik gleichermaßen der Würde menschlichen Lebens. Befürworter und Gegner des Beschlusses finden sich seit der Urteilsverkündung gleichermaßen und lassen weiterhin die Frage nach der tatsächlichen Beschränkung auf genetische Voruntersuchungen der Embryonen im Raum.  

Methode der Präimplantationsdiagnostik

Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist ein Analyseverfahren, bei dem Embryonen nach der künstlichen Befruchtung außerhalb des Mutterleibes auf genetische Erbkrankheiten untersucht werden. Dabei sollen die kranken Embryonen herausgefiltert werden, die beispielsweise bestimmte Fehler in Chromosomen oder Gendefekte aufweisen. Um eine Einpflanzung von Embryonen mit schwerwiegenden Krankheiten oder vorprogrammierten Behinderungen auszuschließen, werden diese vorher aussortiert. Diese vorgeburtliche Auswahl war, anders als der Schwangerschaftsabbruch, in Deutschland bis jetzt verboten.

Experten befürchten Ära der Designerkinder

Laut Berichten gebe es bisher noch nicht viele Fälle der Präimplantationsdiagnostik. Experten befürchten jedoch, dass sich durch diese Gesetzeslockerung nun eine große Tür für Fortpflanzungsforscher geöffnet hat, die die Erzeugung von sogenannten Designerkindern ermöglicht. Zwar bekräftigte der Senat, dass sich das Urteil ausschließlich auf die Untersuchung von Zellen mit schwerwiegenden genetischen Schäden beziehe, jedoch bezweifelt beispielsweise Dr. Peter Liese, dass sich die Präimplantationsdiagnostik nur darauf beschränken lasse. Er verweist auf die zunehmenden lukrativen Möglichkeiten der Fortpflanzungsforschung und steht einer erfolgreichen Einhaltung dieser Begrenzung kritisch gegenüber.

 

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