EU-Gleichstellungsrichtlinie

Unisex-Tarife sollen nur für Neukunden gelten

Donnerstag, 05. Jan 2012, 11:03
Lange Zeit wurde darüber spekuliert, ob die Umstellung auf die neuen sogenannten Unisex-Tarife auch für den Bestand gelten sollten. Nun ist es offiziell: Die zuständige EU-Kommission hat entschieden, dass die gleichgeschlechtlichen Tarife nur für Neukunden eingeführt werden müssen.
Altverträge in der PKV bleiben von der neuen Unisex-Regelung unangetastet

Altverträge in der PKV bleiben von der neuen Unisex-Regelung unangetastet

Die Europäische Union (EU) kommt den privaten Krankenversicherern entgegen: Die beschlossenen Unisex-Tarife für Männer und Frauen müssen nur für Neukunden garantiert werden. Altverträge, die vor dem 21.12.2012 abgeschlossen werden, bleiben von der Umstellung unangetastet. Hintergrund: Im März 2011 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass die bisherige Berücksichtigung des Geschlechtes bei der Risikokalkulation in der privaten Krankenversicherung (PKV) eine unzulässige Diskriminierung bedeute (Rechtssache C-236/09, Urteil vom 01. März 2011). Bisher mussten Frauen insbesondere in der PKV und in der Lebensversicherung höhere Beiträge entrichten, da sie statistisch länger leben als Männer. Doch mit dem Urteil des EuGH werden einheitliche Tarife ab spätestens Dezember 2012 verpflichtend.

Continentale erfreut über Unisex-Nachbesserung

Angesichts der aktualisierten Leitlinien zur EU-Gleichstellungsrichtlinie zeigte sich Rolf Bauer, Vorstandsvorsitzender der Continentale Krankenversicherung, erleichert: “Eine Umstellung der Bestandskunden auf Unisex-Tarife führt zu einer Belastung der Versichertengemeinschaft insgesamt. Ohne gesetzlichen Zwang dürfen wir daher nicht umstellen, wenn wir die Rechte unserer Kunden ernst nehmen. Die EU-Kommission hat jetzt erfreulicherweise klargestellt, dass es diesen Zwang nicht gibt.” Zudem dürfte jede über diese Regelung hinausgehende gesetzliche nationale Regelung auch verfassungsrechtlich bedenklich sein, so Bauer weiter.

Rechte der PKV-Kunden im Mittelpunkt

Auch aus politischen Gründen verurteilt der Continentale-Vorstandsvorsitzende Überlegungen zur Umstellung der Bestandskunden. “Die vertraglich erworbenen Rechte unserer Kunden müssen für uns als Branche unantastbar bleiben. Wenn wir hier Zugeständnisse machen, nehmen wir uns wesentliche Argumente gegenüber der Politik. Und das hätte spätestens bei der Diskussion über die Bürgerversicherung verheerende Folgen”, so das Fazit Bauers.

Auswirkungen für Versicherte

Während die Prämien für Frauen durch die Einführung der geschlechtsneutralen Tarife niedriger werden, rechnen Experten mit Beitragssteigerungen für Männer zwischen fünf und acht Prozent. Männer, die einen Wechsel in die private Krankenversicherung planen oder in naher Zukunft in Erwägung ziehen, sollten daher nicht zu viel Zeit verstreichen lassen. Noch bis zum 21. Dezember 2012 können sie von niedrigeren Prämien zu den alten PKV-Konditionen profitieren.




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