Tarifwechsel ohne Zuschlag

Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung erleichtert

Donnerstag, 24. Jun 2010, 12:47
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat der Allianz untersagt, bei einem Tarifwechsel von Bestandskunden einen Zuschlag zu erheben. Dieses Verbot ist rechtmäßig, wie nun das Bundesverwaltungsgericht entschied. Das Urteil dürfte für mehr Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung sorgen.
Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung wird leichter

Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung wird leichter

Die Allianz Private Krankenversicherung hatte von Bestandskunden einen Aufschlag gefordert, wenn diese in einen günstigeren Tarif mit ähnlichen Versicherungsleistungen wechseln wollten. Weil dieser sogenannte Tarifstrukturaufschlag die Ersparnis im günstigeren Tarif oft aufgehoben hatte, untersagte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) diese Praxis. Kundenrechte sollten damit gestärkt werden. Die Allianz klagte gegen das Verbot und bekam in erster Instanz vom Verwaltungsgericht Frankfurt Recht. Die Frankfurter Richter argumentierten, dass dem Verbot seitens der BaFin die gesetzliche Grundlage fehle. Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern anders entschieden. Die private Krankenversicherung (PKV) darf keinen Aufschlag von den wechselwilligen Bestandskunden verlangen (AZ BVerwG 8 C 42.09).

Rechte der Versicherten gestärkt

Das Urteil der Leipziger Verwaltungsrichter stärkt die Rechte der Versicherten. Im Jahr 2010 waren im Vergleich zu den Vorjahren vergleichsweise viele privat Versicherte von Beitragserhöhungen betroffen. Da die Leistungen der PKV vertraglich festgesetzt sind, ist eine Kürzung der Leistungen in einem Tarif nicht möglich. Einige Versicherte nutzen daher den Wechsel in einen günstigeren Tarif, der vergleichbare Leistungen bietet. Ein Wechsel zu ähnlichen Bedingungen ist hier möglich, sofern bei Vertragsbeginn keine Gründe vorliegen, die zu einem Risikoaufschlag rechtfertigen. Dazu zählen Vorerkrankungen oder ähnliche Risiko erhöhende Umstände.

Viele Altkunden wollten von den 2007 neu eingeführten Tarifen der Allianz mit geringerer Grundprämie profitieren. Um die höhere Grundprämie aus den Altverträgen bei einem Wechsel auszugleichen, hatte die Allianz allerdings den pauschalen Risikozuschlag für Altkunden eingeführt, wenn diese in die neuen Tarife wechseln wollten. Dier Tarifstrukturaufschlag hat in vielen Fällen die Ersparnis aufgehoben, so dass ein Wechsel wenig attraktiv war. Die BaFin hatte diese Praxis untersagt.

Richtungsweisendes Urteil

Das Urteil aus der Revisionsverhandlung vor dem Leipziger Bundesverwaltungsgericht war in der Branche mit Spannung erwartet worden. Damit sind pauschalen Risikoaufschlägen grundsätzlich ein Riegel vorgeschoben worden. Bisher gab es durch die Aufschläge nur eingeschränkten Wettbewerb um Bestandskunden.

In der Begründung für ihre Entscheidung verwiesen die Leipziger Richter auf geltendes Versicherungsvertragsrecht. Demnach hat ein Versicherungsnehmer einen Anspruch darauf, dass der Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn im Alttarif auch für den neuen Tarif maßgeblich bleibt. Der pauschale Aufschlag ist daher unzulässig, so die Richter.

Mehr Wettbewerb

Nach dem Urteil ist zu erwarten, dass es mehr Wettbewerb um die rund 8,8 Millionen Bestandskunden der privaten Krankenversicherung geben wird. Bisher fokussierten die Anbieter vor allem auf junge Neukunden. Diese werden nicht selten mit günstigen Angeboten gelockt und dann im Alter mit stark steigenden Beiträgen konfrontiert. Die BaFin befürchtete daher auf Dauer eine Benachteiligung für Bestandskunden.




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