SPD hält Teile der Gesundheitsreform für verfassungswidrig
Montag, 26. Jul 2010, 12:45
SPD hält Sozialausgleich für verfassungswidrig
Es geht in dem Gutachten des Frankfurter Juristen Ingwer Ebsen um den automatischen Sozialausgleich, ein zentraler Punkt der geplanten Gesundheitsreform. Dieser Ausgleich ist für die Bezieher von geringen Einkommen gedacht. Dieser Personenkreis soll mit höheren Zusatzbeiträgen nicht überfordert werden. Die SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sieht sich in ihrem Urteil über die Reform bestätig. Es ist für Frau Nahles nun erwiesen, dass Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) eine “ungerechte Murks-Reform” auf den Weg bringen will. In einem Gespräch mit der “Welt” sagte sie, bisher sei schon völlig klar gewesen, dass die steigenden Kosten für die gesundheitliche Versorgung einzig und allein von den Versicherten getragen werden müssen. “Nun aber bestätigt ein renommierter Staatsrechtler, dass Röslers Pläne nicht nur ungerecht, sondern verfassungswidrig sind.”
Rösler kehrt die Werte um
Der Sozialausgleich ist diesem Gutachten zufolge zumindest eine unsichere und heikle Konstruktion. Das Verfahren, wie der Ausgleich praktisch erfolgen soll, ist ebenfalls noch nicht ganz geklärt. Nun gibt es noch rechtliche Unwägbarkeiten. Es könnte sein, dass das Solidaritätsprinzip, nach dem die gut Verdienenden für Geringverdiener zahlen, ad absurdum geführt wird. Ingwer Jebsen legt die Pläne des Gesundheitsministers so aus, dass nur das hauptsächliche Arbeitsentgelt oder die Rentenbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung zur Berechnung des Sozialausgleichs herangezogen werden sollen.
Falsche Berechnungsgrundlagen
Als Beispiel wird der Fall eines Rentners angeführt, der eine geringe gesetzliche Rente bezieht, zusätzlich aber eine große Betriebsrente erhält. Ein solcher Rentner wird eher einen Sozialausgleich bekommen als ein Rentner mit einer relativ hohen gesetzlichen Rente. Das gilt auch für Arbeitnehmer mit Nebenjobs oder mit zusätzlichen Versorgungsbezügen. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass deshalb Versicherte mit höheren beitragspflichtigen Einnahmen sich leichter für einen sozialen Ausgleich qualifizieren können als Mitglieder mit weniger hohem Einkommen.
Sozialausgleich anders geplant
Gesundheitsminister Philipp Rösler wollte eigentlich einen unterschiedlichen Ablauf. Der Sozialausgleich sollte aus Steuermitteln finanziert werden und alle Arten von Einkünften einbeziehen. Doch der ursprüngliche Plan war nicht umsetzbar. Die finanziellen, politischen und organisatorischen Probleme waren nicht zu lösen. Die jetzige Lösung wurde dann im Einverständnis mit den Koalitionspartnern gefunden. Doch das scheint kein optimaler Ausweg zu sein.
Rösler muss nachbessern
Andrea Nahles pocht auf den Gleichheitsgrundsatz, der auf jeden Fall erhalten bleiben müsse. Nur damit ein Vorhaben leichter und einfacher umzusetzen sei, dürfen wichtige Grundsätze nicht ausgehebelt werden. In dem Gutachten heißt es zu der geplanten Berechnung für den Sozialausgleich, dass “ein hohes verfassungsrechtliches Risiko besteht”. Andrea Nahles will das auf keinen Fall hinnehmen: “Nun ist Herr Rösler am Zug. Er muss darlegen, wie er die offenkundigen Mängel beseitigen will, ohne sein Versprechen eines automatischen Sozialausgleichs zu brechen.”
Stimmen und Gegenstimmen
Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion sprach von “blankem Hohn”. Elke Ferner sagte, Verlässlichkeit sei für diese Regierung wohl ein Fremdwort. Die Sozialministerin in Mecklenburg-Vorpommern, Manuela Schleswig, hält die Pläne für “nicht durchdacht”. Widerspruch kam am Samstag aus dem Gesundheitsministerium. Ein Sprecher wies die Vorwürfe zurück. “Ein Gutachten, das zu einem noch nicht existierenden Gesetzentwurf erstellt wird, kann nur politisch motiviert sein und ist fachlich nicht seriös.” Die Versicherten müssten weder Zweifel noch Ängste haben. Der Sozialausgleich werde unbürokratisch und gerecht ausgearbeitet sein.






