Private Krankenversicherung

Regierung: PKV-Tarife für Frauen sind rechtens

Montag, 06. Sep 2010, 16:15
In den Augen der Bundesregierung sind unterschiedliche Beiträge in der privaten Krankenversicherung für Frauen und Männer rechtens. Die Bundestagsfraktion der Linken hatte erst kürzlich moniert, dass höhere Beiträge für Frauen nicht mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung vereinbar seien und forderte Unisex-Tarife wie bei der Riester-Rente.
In der PKV zahlen Männer und Frauen unterschiedliche Beiträge

In der PKV zahlen Männer und Frauen unterschiedliche Beiträge

In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung hatte die Fraktion DIE LINKE Anfang August die Tarife für Frauen in der privaten Krankenversicherung (PKV) thematisiert. Dabei hatte die Fraktion auf die allgemein höheren Beiträge für Frauen verwiesen. Die Bundesregierung war aufgefordert zu erklären, wie dies mit Gleichbehandlungsgrundsätzen der Bundesrepublik und der EU vereinbar sei. Gleichzeitig fragte die Linke-Fraktion nach den Erfahrungen von Unisex-Tarifen bei der Riester-Rente. Federführend hat das Bundesfinanzministerium nun Stellung dazu bezogen (DS 17/2712). Fazit: Geschlechtsspezifische Beiträge in der privaten Krankenversicherung seien mit geltendem Recht vereinbar und verletzen nicht das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung. Daher sei eine Einführung von Unisex-Tarifen nach dem Vorbild der Riester-Rente nicht notwendig.

Ursachen für höhere Beiträge

PKV-Tarife für Frauen sind in der Regel teurer als für Männer. Bei der Frage nach der Ursache für die höheren Beiträge verwies die Bundesregierung auf die versicherungsmathematische Beurteilung des individuellen Gesundheitsrisikos. Nur dieses entscheide über das Risiko des Einzelnen und damit über die Beiträge. Hierbei sei die Unterscheidung bestimmter Gruppenmerkmale aufgrund statistischer Erfahrungen der Versicherer üblich. Dazu gehöre neben der Gesundheit und dem Alter auch die Unterscheidung der Geschlechter. Eine solche geschlechtsspezifische Gestaltung der Tarife in der Krankenversicherung sei nach deutschem und europäischem Recht zulässig, so das Bundesfinanzministerium.

Nachvollziehbarkeit der Daten

Aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist eine solche Unterscheidung allerdings nur dann erlaubt, wenn das Geschlecht ein entscheidender Faktor bei der mathematischen Risikobewertung ist. Der Zusammenhang zwischen Geschlecht und Beitrag muss statistisch nachvollziehbar sein. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) prüft jährlich, ob solche Unterschiede bestehen. Die zugrundeliegenden Daten aus Wahrscheinlichkeitstafeln seien für jedermann bei der BaFin und dem Verband der privaten Krankenversicherung einsehbar. Daraus geht hervor, dass die Aufwendungen für medizinische Behandlungen von Frauen in der privaten Krankenversicherung signifikant höher sind als für Männer. So ergibt sich das höhere zu versichernde Risiko weiblicher Versicherter.

Kosten für Schwangerschaft

Schwangerschaft und Mutterschaft gehören allerdings nicht zu den statistisch nachvollziebaren geschlechtsspezifischen Risiken. Die Anbieter von privaten Krankenversicherungen können die Kosten dafür nicht als Risiko allein in den Tarifen für Frauen berücksichtigen. Darauf weist die Bundesregierung ausdrücklich hin. Diese Kosten müssen von Männern als gesundheitliches Risiko gleichermaßen getragen werden. Dies ist im AAG geregelt.

Nach Einschätzung der Bundesregierung gibt es keine private Krankenversicherung, die die Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft entgegen gesetzlicher Regelungen in ihre Tarifkalkulation einbezieht. Eine entsprechende Aufsicht ist im Versicherungsaufsichtsgesetz geregelt und wird von der BaFin durchgeführt.  

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