Hartz-IV Empfänger

Private Krankenversicherung: Entlastung bei Hartz IV

Freitag, 09. Jul 2010, 13:03
Für Arbeitslose entsteht bei Bezug von Hartz IV in der privaten Krankenversicherung eine monatliche Deckungslücke, die für viele Betroffene in der Schuldenfalle endet. Die Regierung machte nun konkrete Vorschläge, wie sie Empfängern von Alg II helfen will.
Ein neues Gesetzt soll privat versicherten Arbeitslosen helfen.

Ein neues Gesetzt soll privat versicherten Arbeitslosen helfen.

Seit Januar 2009 können privat Versicherte, die in die Arbeitslosigkeit rutschen, nicht mehr in die gesetzliche Krankenkasse zurückkehren, sondern müssen die private Krankenversicherung (PKV) beibehalten. Zwar besteht auch ein Anspruch auf Zuschuss zur privaten Krankenversicherung durch die Arge oder das Jobcenter, doch nur in Höhe des sonst anfallenden gesetzlichen Krankenkassenbeitrages. Den Rest müssen die Betroffenen vom Hartz-IV-Regelsatz allein zahlen. So entsteht bei vielen eine Deckungslücke von rund 180 Euro im Monat, so dass vielfach Schulden aufgebaut werden. Diese Lücke im System wird seit langem kritisiert. Nun kündigte die Regierung an, dieses Problem zu lösen und die betroffenen Personen zu entlasten.

Rettung aus der Schuldenfalle

Zwar dürfen die privaten Krankenversicherungen Beitragsrückstände von den Versicherten eintreiben, aber weder die Leistungen kürzen noch den Vertrag kündigen. Darauf verweist die Regierung noch einmal ausdrücklich, appelliert jedoch gleichzeitig an die Unternehmen, auf die Durchsetzung von Forderungen zu verzichten. Zumindest solange noch keine endgültige Regelung getroffen wurde. Viele Betroffene haben seit Anfang 2009 knapp 3.300 Euro Schulden angehäuft.

Offenbar hat die Regierung erkannt, dass aufgrund der Gesetzeslücke viele Empfänger von Hartz IV in existenzbedrohende Schwierigkeiten geraten und leitet daraus nun endlich einen entsprechenden „Handlungsbedarf“ ab. Auf Anfrage der Fraktion Die Linke äußert die Regierung erstmals konkrete Szenarien, wie das Problem der Deckungslücke in der privaten Krankenversicherung für Arbeitslose gelöst werden kann.

Drei Lösungen diskutiert

Das Gesundheitsministerium und das Arbeitsministerium diskutieren offenbar drei Lösungsmöglichkeiten. Denkbar ist, den Beitrag von Alg-II-Empfängern zur privaten Krankenversicherung zu begrenzen. Die privaten Krankenversicherungen könnten dann für die betroffene Personengruppe Beiträge lediglich in Höhe des Zuschusses des Grundsicherungsträgers erheben. So würde die Deckungslücke gar nicht erst entsteht.
Als zweite Möglichkeit ziehen die Minister in Betracht, den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung für Hartz IV-Empfänger wieder zu öffnen.

Dritte Möglichkeit wäre die volle Kostenübernahme des PKV-Beitrags durch die Arge oder das Jobcenter. Details zu dem Konzept bleiben allerdings noch offen. Dazu zählt auch der Zeitpunkt, ab dem eine solche Regelung gelten könnte. Die Regierung spricht lediglich davon, „möglichst zügig“ einen Lösungsvorschlag zu unterbreiten. Weiterhin offen ist, ob die bereits betroffenen Altfälle rückwirkend bis Januar 2009 entlastet werden. Diese Frage solle im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens geklärt werden.

Stichtag Januar 2009

Für Personen, die bereits vor dem 01. Januar 2009 arbeitslos Mitglied in der privaten Krankenversicherung waren, soll die Regelung allerdings nicht gelten, auch wenn sie bereits aufgrund der Gesetzeslücke Schulden angehäuft haben. Als Grund nannte die Regierung in ihrer Antwort auf die Anfrage der Linken, dass diese Personen bis 31. Dezember 2008 die Möglichkeit hatten, in eine gesetzliche Krankenkasse zu wechseln und so die Deckungslücke hätten vermeiden können.

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