PKV: Kinder nach Scheidung weiter privat versichert
Freitag, 29. Jan 2010, 10:16
Kinder können auch nach der Scheidung der Eltern in der PKV bleiben.
Nach der Scheidung von ihrem Mann hatte eine Frau den gemeinsamen zehnjährigen Sohn in der privaten Krankenversicherung (PKV) belassen. Vor der Trennung waren alle Familienmitglieder privat krankenversichert; nach der Scheidung war die Frau wieder Mitglied der gesetzlichen Versicherung. Der unterhaltspflichtige Vater drängte darauf, das Kind beitragsfrei über die Mutter mitversichern zu lassen. Dies lehnten die Richter am Koblenzer Oberlandesgericht ab und verpflichteten den Vater zur Zahlung der Beiträge für das Kind in Höhe von monatlich 180,46 Euro (Aktenzeichen: 11 UF 620/09).
Zusatzversicherung kein Ersatz
Der Vater hatte als Unterhaltspflichtiger ins Feld geführt, dass die gesetzliche Familienversicherung bei der Mutter kostengünstiger sei, Das sah die Mutter anders. Sie argumentierte, das Kind sei zeitlebens privat Versichert gewesen. Außerdem sei das Kind aufgrund einer ADS-Erkrankung in ständiger Therapie bei Ärzten, die ausschließlich Privatpatienten behandeln.
Der Vater erklärte sich sogar bereit, die gesetzlichen Leistungen durch eine private Zusatzversicherung auf seine Kosten aufzustocken und so die Behandlung des Kindes sicherzustellen. So würden dem Kind keine Nachteile entstehen. Die Mutter argumentierte allerdings, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen selbst in Kombination mit einer privaten Zusatzversicherung deutlich hinter denen der privaten Vollversicherung stünden. Damit gaben die Richter ihr Recht. Zudem stünde zu erwarten, dass die Zusatzversicherung aufgrund der ADS-Erkrankung des Kindes teurer als die vom Vater vorgetragenen 7,46 monatlich kosten würden, vorausgesetzt die Versicherungen seien überhaupt bereit, das Kind zu versichern.
Urteil richtungsweisend
Grundsätzlich sind die Kosten für die private Krankenversicherung eines Kindes in den Unterhaltstabellen zwar nicht ausgewiesen. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können auch die Beiträge zur privaten Krankenversicherung zu den Unterhaltsleistungen gehören. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn das Kind seit der Geburt privat krankenversichert war und der unterhaltspflichtige Elternteil auch nach der Scheidung in guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und selber weiterhin privat versichert ist. Kinder werden in der Regel beim selben Anbieter wie der besserverdienende Elternteil versichert.
In dem Urteil heißt es, dass die Kosten für eine private Krankenversicherung zu einem angemessenen Unterhalt gehören. Gleichzeitig machten die Richter in ihrer Urteilsbegründung deutlich, dass eine beitragsfreie gesetzliche Versicherung in Kombination mit einer privaten Zusatzversicherung keinen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber der PKV mit sich bringt. Nur wenn das der Fall ist, können Kinder nach der Scheidung der Eltern in die gesetzliche Familienversicherung verwiesen werden.






