Krankenversicherung für Studenten

Optimal krankenversichert zum Semesterbeginn

Dienstag, 31. Aug 2010, 12:47
Die meisten Studenten stecken inzwischen bis zum Hals in den Vorbereitungen für das kommende Semester: Wohnungssuche und Stundenpläne stehen dabei im Vordergrund, aber auch die Wahl der richtigen Krankenversicherung spielt vom 25. Lebensjahr ab eine wichtige Rolle. Zu diesem Zeitpunkt endet die Familienversicherung.
Die richtige Krankenversicherung verhindert die private Finanzkrise

Die richtige Krankenversicherung verhindert die private Finanzkrise

Studienanfänger müssen sich über ihre Krankenversicherung in den meisten Fällen erstmal keine Gedanken machen, bis zum 25. Lebensjahr sind Studenten automatisch über ihre Eltern gesetzlich familienversichert. Dieser Zeitraum kann beispielsweise aufgrund von Wehr- und Zivildienst auch noch verlängert werden, aber früher oder später steht die Entscheidung für eine eigene Krankenversicherung an: Verbleibt man als gesetzlich Versicherter in der angestammten Krankenkassen? Für Studenten gibt es auch spezielle Tarife bei den privaten Krankenversicherungen. Eine weitere Alternative wäre die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung für Studenten (KvdS). In jedem Fall gibt es Fristen und einige Tricks zu beachten, um optimal und möglichst günstig versichert ins Studium zu starten.

Kostenlos familienversichert bis 25

Wer nach der Schulzeit ein Studium beginnt, muss sich über seine Kranken- und Pflegeversicherung keine Gedanken machen. Ist mindestens ein Elternteil gesetzlich versichert, gilt der Schutz auch für Kinder und Ehepartner. Diese kostenlose Familienversicherung gilt bis zum 25. Lebensjahr, eine Verlängerung ist mit triftigen Gründen, z.B. eine längere Krankheit, Zivildienst oder ähnliches, möglich. Bedingung ist allerdings, dass das Einkommen des Studenten 400 Euro monatlich nicht übersteigt. Sind die Eltern privat versichert, werden die Kinder als Einzelpersonen ebenfalls privat versichert. Wie lange dieser private Versicherungsschutz aufrecht erhalten werden soll und wer die Beiträge bezahlt, müssen Eltern und Kinder klären.

Studentisch krankenversichert ab 25

Der Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung für Studenten wird gesetzlich festgelegt und beträgt einheitlich für alle Krankenkassen 64,66 Euro, für Studenten mit Kindern sind es 63,38 Euro (53,40 Euro für die Krankenversicherung, 11,26 bzw. 9,98 Euro für die Pflegeversicherung). Die Differenz kommt wegen des unterschiedlichen Satzes der Pflegeversicherung zustande: Grundsätzlich müssen alle Versicherten, die älter als 23 Jahre und kinderlos sind, einen höheren Beitrag zahlen. Die Inanspruchnahme der studentischen Kranken- und Pflegeversicherung ist bis zum 30. Lebensjahr, maximal bis zum Ende des 14. Fachsemesters möglich.

Mit Ablauf der Familienversicherung ist eine Frist von drei Monaten zu beachten, innerhalb derer man sich von der allgemeinen Versicherungspflicht befreien lassen kann. Das ist nötig, um eine private Krankenversicherung abschließen zu können. Die Befreiung muss schriftlich beantragt werden und gilt nach Genehmigung unwiderrufbar für das gesamte Studium.

Freiwillig gesetzlich oder privat versichert ab 30

Mit dem Ende der studentischen Krankenversicherung greift die allgemeine gesetzliche Versicherungspflicht, Studenten haben die Wahl, sich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern zu lassen. Die Höhe der Beiträge richtet sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Einkommen, bei der privaten Krankenversicherung nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand.

Zuzahlungsbefreiung bei Studenten oft möglich

Die Befreiung von Zuzahlungen, z.B. bei Medikamenten, steht grundsätzlich jedem offen, sobald die Zuzahlung zwei Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens übersteigt. Da Studenten meist nur Geringverdiener sind, ist diese Grenze schnell erreicht und ein entsprechender Antrag bei der Krankenkasse kann sich lohnen. Erzielen Studenten gar kein eigenes Einkommen, gilt die Grenze von 60 Euro Zuzahlungen pro Jahr als zumutbare Belastung. Auch als Bafög-Empfänger können Studenten einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen.




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